wir begrüßen Sie herzlichst zu unserem ersten Newsletter im Jahr 2022.
Im vergangenen Jahr starteten wir den regelmäßigen Versand von Fachinformationen. Der Fokus liegt dabei immer auf dem Thema Umwelt Compliance. Unser Ziel ist es, Sie zeitnah über die aktuellsten Entwicklungen zu informieren, sodass Sie stets den Überblick im Dschungel der Gesetze, Vorschriften und Pflichten in Deutschland, Europa und weltweit behalten.
So starten wir in das neue Jahr mit einem Artikel rund um das Produktrecycling in Frankreich. Dort sind zum 1. Januar 2022 neue Regelungen in Kraft getreten, die es zu beachten gilt.
Wenn Sie ins europäische Ausland exportieren, dann dürften auch unsere weiteren News für Sie interessant sein.
Wir wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Produktrecycling 2022 made in Frankreich
Besonderheiten und Pflichten für Hersteller und (online-) Händler
Zum 1. Januar 2022 gab es in unserem Nachbarland Frankreich einige gesetzliche Neuerungen. Nicht nur in Bezug auf das Triman-Logo müssen sich (online-) Händler, Hersteller und Dienstleister auf neue Rechte und Pflichten vorbereiten. Auch in anderen Bereichen kommt ein erhöhter Aufwand auf Sie zu. Um welche Bereiche es sich handelt, welche Fristen gelten und was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier!
Griechenland: Registrierungspflicht für Verpackungen
Im Juli trat in Griechenland ein neues Gesetz für Hersteller von Verpackungen in Kraft. In Bezug auf die Vorschriften für Verpackungshersteller ersetzt das Gesetz 4819/2021 das bisherige Gesetz 2939/2001 aus dem Jahr 2001. Das griechische Rücknahmesystem für Verpackungen bestätigte, dass die wesentlichen Änderungen die erweiterte Herstellerverantwortung von Versandhändlern und Online-Plattformen betreffen.
Wie sind Produzenten von dem neuen Gesetz betroffen?
Von nun an sind auch nicht-griechische Versandhändler verpflichtet, sich als Hersteller von Verpackungen beim griechischen Rücknahmesystem zu registrieren. Ohne Sitz in Griechenland muss hierfür ein Bevollmächtigter bestellt werden.
Muss ich mein Unternehmen anmelden?
Wenn Sie direkt an griechische Endverbraucher verkaufen, müssen Sie sich nicht nur für WEEE und Batterien registrieren, sondern auch für Verpackungen.
Sie benötigen einen Bevollmächtigten um in Griechenland Handeln zu dürfen? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!
Italien:
Anwendung des Umweltzeichens verschoben
Am 30. Dezember 2021 veröffentlichte die italienische Regierung das Gesetzesdekret 228, dessen Artikel 11 die Anwendung der Kennzeichnungsanforderungen für die Verpackung bis 30. Juni 2022 aufschiebt.
Darüber hinaus ist entschieden worden, dass Produkte, die diese Kennzeichnung nicht tragen, noch verkauft werden können, bis der Bestand erschöpft ist. Voraussetzung dafür ist, dass diese Produkte vor dem 1. Juli 2022 auf den italienischen Markt gelangen.
Elektrogeräte in Großbritanien
Wer muss eine eigene Rücknahmelösung anbieten?
Sind Sie Hersteller von Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die im privaten Haushalt eingesetzt werden?
Verkaufen Sie Online an Endverbraucher?
Verkaufen Sie Elektroprodukte stationär in Großbritannien im Wert von weniger als 100.000 Pfund pro Jahr an Endnutzer?
Sollten Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten, müssen Sie eine eigene Rücknahmelösung anbieten oder können sich dem Rücknahmesystem DTS anschließen.
Händler, die Elektroartikel im Wert von mehr als 100.000 £ in einem Ladengeschäft in Großbritannien verkaufen, können nicht am DTS teilnehmen und müssen ihre eigene Rücknahme anbieten.
Erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen
Seit 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen Pfand-pflichtig. Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen sollen ab 2023 dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Auch alle Getränkedosen sind ab 2022 ausnahmslos Pfand-pflichtig. Bereits in Verkehr gebrachte Einweg-Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei abverkauft werden.
Feedback
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