in unserem Newsletter 05/2021 werfen wir einen Blick auf unsere Nachbarn in Österreich und der Schweiz sowie etwas weiter, nach Mexiko und Südafrika. Auch dort gibt es natürlich Rechte und Pflichten zur Produkthaftung und Registrierung von Elektrogeräten.
Dabei bildet die EU-Marktüberwachungsverordnung in Österreich und der Schweiz den Rahmen für die Marktüberwachung von Produkten. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat ist, setzen sich die Eidgenossen mit der Direktive auseinander.
in Mexiko und Südafrika sind derweil neue Verpflichtungen bzw. Novellierungen bestehender Gesetze in Kraft getreten. Weitere Informationen dazu finden Sie im Laufe des Newsletters.
Reminder: Am 03. Juli 2021 tritt die Novellierung des VerpackG in Kraft. Diese verpflichtet Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister zur Prüfung, ob sich Hersteller von verpackten Waren an die gesetzlichen Verpflichtungen halten und im Verpackungsregister der zentralen Stelle eingetragen sind.
Gerne helfen unsere Mitarbeiter Ihnen bei Fragen rund um das Verpackungsgesetz.
Südafrika: Gesetzesänderung zur Registrierungspflicht
Bisher waren Hersteller und Importeure von Elektrogeräten, Leuchten und Lampen in Südafrika verpflichtet, dem Umweltministerium einen "Waste Management Plan" vorzulegen. Am 05. Mai 2021 trat eine Gesetzesänderung des WASTE ACT 2008 (ACT NO. 59 OF 2008) in Kraft.
Diese verpflichtet lokale Hersteller und Importeure, die Elektrogeräte, Leuchten, Lampen, Batterien und Verpackungen auf den Markt bringen, sich bei dem Department: Forestry, Fisheries and the Environement Republic South Africa in der SAWIC Datenbank zu registrieren. Zusätzlich müssen sie einem Entsorgungssystem beitreten. Stichtag dafür ist der 05. November 2021.
Die Gesetzeslage in ZA hat mit den EU-Direktiven nichts zu tun. Daher wird, anders als in der EU, zwischen Elektrogerät, Leuchte und Lampe unterschieden. In der EU fallen alle drei unter die WEEE-Richtlinie.
Der Entwurf einer Gesetzesergänzung, die die Verpflichtung der Gesetzesnovelle auf internationale Online-Händler ausweitet, ist gegenwärtig in Vorbereitung.
Die Deutsche Recycling hilft seinen Kunden sowohl bei der SAWIC-Datenbank Registrierung als auch dabei, ein Entsorgungssystem zu finden.
Alles zu Rechten & Pflichten bei Recycling und Abfallentsorgung
Das müssen Sie zur Produkthaftung in Österreich und der Schweiz wissen: Erweiterte Produzentenhaftung, der Unterschied zwischen vRG und VEG sowie wichtige Informationen zur CE-Kennzeichnung. Welche Rechte und Pflichten haben Sie in unseren Nachbarstaaten? All das finden Sie in unserem aktuellen Blog.
Wussten Sie, dass es in Mexiko Gesetze gibt, die die Kriterien für die Abfallwirtschaft festlegen? Daher ist es erforderlich, dass die dortigen Unternehmen über einen Managementplan verfügen. Dieser bestätigt, dass die Unternehmen umweltbewusst in Übereinstimmung mit den Gesetzen handeln.
Am 19. Oktober 2020 hat das Umweltsekretariat von Mexiko-City (SEDEMA) den Umweltstandard (NADF-019-AMBT-2018) und damit die Anforderungen an Elektro- und Elektronikschrott und Spezifikationen für dessen Management veröffentlicht.
Diese Verordnung trat Anfang dieses Jahres in Kraft und verpflichtet Hersteller, Vermarkter und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten dazu, ihren Abfallwirtschaftsplan für Elektro- und Elektronikgeräte vor dem 18. Juni 2021 vorzulegen.
Als Hersteller, Vermarkter oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten in Mexiko-City sind Sie verpflichtet, die Anforderungen umzusetzen. Elektronik gilt als Sondermüll und benötigt daher einen Entsorgungsplan, damit ihre Entsorgung der Umweltbehörde gemeldet werden kann.
Es ist wichtig, dass Sie diese Vorschriften einhalten, um dazu beizutragen, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden und zu reduzieren.
Zusätzlich vermeiden Sie dadurch natürlich Bußgelder.
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