am Mittwoch, 30. Juni 2021 fand unser Webinar zum Thema die neue EU-Marktüberwachungsverordnung statt. Wie interessant diese Thematik für Sie ist, zeigte sich alleine dadurch, dass alle Plätze bereits nach kurzer Zeit voll waren.
Unsere Experten Marek Grzywacz und Carlos Stelling erklärten dabei unter anderem, für wen die neue Marktüberwachungsverordnung gilt, welche Prinzipien und Ziele die Verordnung verfolgt und wie Sie Sanktionen wie Bußgelder und Abmahnungen vermeiden.
Wir möchten uns bei allen Teilnehmern für das Interesse und das positive sowie konstruktive Feedback bedanken. Weitere Webinare sind bereits in Planung. Wer sich für die Informationen aus dem Webinar interessiert, kann diese in unserem Blog nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Portugal: wichtige Gesetzesänderung
In Portugal gab es eine wichtige Änderung des Gesetzesdekrets Nr. 102-D/2020 vom 10. Dezember 2020. Der Artikel 14, Nummer 7, 9 und 10, betreffend sichtbarer Gebühren ist angepasst worden. In Bezug auf Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie tragbare Batterien gilt sie nicht und Gebühren müssen nicht ausgewiesen werden. Bei WEEE- und Industriebatterien müssen die sichtbaren Gebühren ausgewiesen werden.
Seit dem 1. Juli 2021 gelten in Finnland neue Regelungen für Online Händler zur Registrierungspflicht von Verpackungen. Unternehmen, die Verpackungsmaterialien auf dem finnischen Markt in Verkehr bringen, müssen sich nun als Hersteller registrieren und am System der erweiterten Herstellerverantwortung teilnehmen.
Die neue Gesetzgebung betrifft die Herstellerverantwortung für Verpackungen und ist adressiert an folgenden Arten von Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Mio. €:
Finnisches Unternehmen, die Produkte (selbst oder durch einen Subunternehmer) in Finnland für den finnischen Markt verpacken
Finnische Unternehmen, die verpackte Produkte auf den finnischen Markt importieren (auch Importe für den Eigenbedarf)
Ausländische Unternehmen, die verpackte Produkte im Fernabsatz an Anwender in Finnland verkaufen
Diese Unternehmen müssen sich ab dem 01.07.2021 im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung registrieren lassen.
Das Gesetz soll in Deutschland eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sicherstellen. Ergänzend zu unserem Webinar finden Sie alle wichtigen Informationen zum neuen Marktüberwachungsgesetz auf unserer Website.
Anfang 2022 tritt das neue Elektrogesetz 3 (ElektroG3) in Kraft und bringt viele neue Pflichten für Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister mit sich. Zu den bekanntesten Marktplätzen auf dem deutschen Markt zählen Amazon, eBay und Kaufland. Mit dem neuen Elektrogesetz dürfen Elektrogeräte unregistrierter Hersteller nicht mehr auf den Plattformen angeboten werden.
Aktuell wird das Berliner Finanzamt im Bezirk Neukölln von Händlern aus China nahezu überrannt. Diese müssen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen. Laut Finanzamt gehen jede Woche bis zu 1.500 neue Anträge ein. Seit 2019 benötigen Online Händler eine Steuer-ID, um auf europäischen Internetplattformen wie Amazon oder eBay Waren anzubieten. Bisher haben die meisten chinesischen Händler jedoch am Finanzamt vorbei gehandelt. Durch stärkere Kontrollen und höhere Strafen werden jedoch auch diese Händler nun zum Handeln gezwungen.
Auch für Eigenmarken sowie mit Importen verbundene Verkäufe müssen bis Ende des Jahres 2021 Registrierungen bei der Stiftung EAR vorgenommen werden. Bis zum Ende des laufenden Jahres wird mit mehr als 100.000 neuen EAR-Registrierungen für über 20.000 Hersteller gerechnet. Sollte sich diese Anzahl neuer Hersteller bewahrheiten, entspräche dies in etwa einer Verdoppelung der bisher schon registrierten Hersteller (Stand November 2020, Quelle: EAR).
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