nach dem großen Interesse an unserem Webinar zur neuen Marktüberwachunsverordnung sind bereits Wiederholungstermine in Planung. Vorab möchten wir natürlich auch unsere internationalen Abonnenten mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema versorgen.
Aus diesem Grund laden wir unsere englischsprachigen Abonnenten am Dienstag, 20. Juli 2021, um 10:30 Uhr zum Webinar "EU Market Surveillance Regulation (MSR) - These new rules will apply from July 16, 2021" ein. Alle weiteren Informationen finden Sie weiter unten.
Am 3. Juli 2021 ist das neue Verpackungsgesetz 2 (VerpackG2) in Kraft getreten und bringt viele neue Verpflichtungen für Hersteller, Online-Händler, Logistiker und so ziemlich jeden mit sich, der in die Wertschöpfungskette von Non-Food Produkten involviert ist.
Wen das neue Gesetz genau betrifft und worauf es zu achten gilt, all das in unserem heutigen Newsletter 07/2021 - viel Spaß beim Lesen.
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Ansprechpartnerin
Alexandra Bender
Projektleiterin / Project Lead Human Resources Managerin
In unserem Newsletter 2/2021 informierten wir Sie bereits über die aktuellsten Entwicklungen zum französischen Triman Logo. Da kürzlich ein neues Dekret veröffentlicht wurde, gibt es erneut Neuigkeiten zur französischen Verpackungsverordnung. Zudem steht nach wie vor eine Entscheidung zum Verbot zur Kennzeichnung anderer dualer Systeme durch den französischen Staatsrat aus. Diese Entscheidung kann zwischen 6 und 18 Monaten dauern (seit März 2021).
Ausnahmen der physischen Kennzeichnung des Triman Logos und der Sortierinformation unter besonderen Voraussetzungen erlaubt:
Wenn die Fläche der größeren Seite eines Produkts oder seiner Verpackung weniger als 10 cm² beträgt und kein anderes Dokument mit dem Produkt mitgeliefert wird, kann das Triman Logo und die Sortierinformation digitalisiert werden (QR-Code, Web).
Wenn die Fläche zwischen zehn und zwanzig cm² liegt und keine Begleitpapiere vorhanden sind, muss das Triman Logo angebracht werden. Die Sortieranweisung kann jedoch digitalisiert werden.
Erneute Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung der Sortierinformation
Nach der Bekanntmachung der Sortieranweisungen wird es eine 12-monatige Übergangsfrist geben, in der die Produkte mit dem TRIMAN-Logo und den Sortieranweisungen zu kennzeichnen sind.
Produkte, die vor dem Ende der 12-monatigen Übergangsfrist hergestellt oder importiert wurden, können noch 6 Monate nach dem Ende der Übergangsfrist vermarktet werden.
Der französische Spielzeugverband arbeitet aktuell an der Gründung eines Abfallwirtschaftssystems für Spielzeuge, das spätestens am 1. Januar 2022 einsatzbereit sein soll.
Gerne helfen Ihnen unsere Experten bei Fragen rund um das Thema Triman Logo.
Erfahren Sie alles Wissenswerte über die Leitsätze der neuen EU-Marktüberwachungsverordnung, die Ziele der Umsetzung und die Folgen, die eine Nichteinhaltung für Sie haben kann.
In diesem Webinar erfahren Sie…
… für wen die neue Marktüberwachungsverordnung gilt
… welche Grundsätze und Ziele die Verordnung verfolgt
… welche Strafen Ihnen bei Nichteinhaltung drohen
… wie Sie Ihren Verpflichtungen rechtssicher, kostengünstig und effizient nachkommen können
… wie Sie Sanktionen wie Bußgelder und Abmahnungen vermeiden können
Für wen gilt es und was kommt auf (online-)Händler zu?
Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz soll eine möglichst hohe Recyclingquote für Verpackungen gewährleisten. Nach zweijähriger Geltungsdauer wurde nun eine umfassende Gesetzesänderung beschlossen. Seit dem 3. Juli 2021 gelten weitreichende Verpflichtungen für Online-Plattformen, Händler und Logistiker. Wen das Gesetz ab sofort betrifft und worauf zu achten ist, erfahren Sie in unserem Blog.
Damit Sie auch zukünftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie mir gerne eine Mail mit Ihrer Meinung, Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen.