passend zu unserem Webinar zur Novelle des Verpackungsgesetzes, in der vergangenen Woche, legen wir den Fokus in unserem Newsletter 10/2021 auf die rechtlichen Aspekte des Gesetzes. Sollten Sie das Webinar verpasst haben, können Sie sich hier die Aufzeichnung ansehen.
Auswertungen haben ergeben, dass die Anzahl an Abmahnungen in Bezug auf das Verpackungsgesetz stetig steigen. Erfahren Sie, wofür Sie abgemahnt werden können, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich schützen. Passend dazu informieren wir über den recht unbekannten § 3a UWG, der helfen soll, für Chancengleichheit zu sorgen.
Das ambitionierte Ziel Österreichs, die Sammelquoten für Verpackungen deutlich zu steigern hat einen Dämpfer erhalten. So liegen die Zahlen nach den ersten sechs Monaten des Jahres auf Vorjahresniveau.
Die Übergangsfrist für das Anbringen des UKCA Labels, welches nach dem Brexit in Großbritannien eingeführt wurde, ist nun bis zum 1. Januar 2023 verlängert worden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Themen lesen Sie in unserem heutigen Newsletter.
Seit der Einführung des Anti-Abmahngesetzes haben Abmahnungen in Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz deutlich zugenommen. Das hat offensichtliche Gründe. Erfahren Sie in unserem Aktuellen Beitrag, wieso Abmahnungen gerade beim Verpackungsgesetz zugenommen haben aber auch, wie Sie sich wehren können!
UKCA Label: Mehr Zeit zur Umsetzung
Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die neue Produktsicherheitskennzeichnung für die meisten in England, Schottland und Wales auf den Markt gebrachten Produkte anzubringen. Das gab die Regierung am 24. August bekannt. Das "UK Conformity Assessed" (UKCA) Label ermöglicht es Großbritannien, die Kontrolle über seine Warenvorschriften zu haben und die in Großbritannien erwarteten hohen Produktsicherheitsstandards aufrechtzuerhalten.
Das UKCA- Label ersetzt die Produktsicherheitskennzeichnungen, die vor dem "Brexit" verwendet wurde, wie beispielsweise die CE-Kennzeichnung.
Da viele Unternehmen große Herausforderungen zu meistern hatten während der Pandemie, hat die Regierung die Übergangsfrist zum Anbringen des Labels um ein weiteres Jahr, bis zum 1. Januar 2023 verlängern.
Der § 3a UWG und sein Anwendungsbereich
Eine rechtliche Grundlage für Abmahnungen ist der §3a UWG - Rechtsbruch. Dieser gibt Marktteilnehmern die Möglichkeit, sich gegen unlauteres Verhalten von Wettbewerbern zur Wehr zu setzen. Wie genau das funktioniert, was der §3a UWG regelt und welche Möglichkeiten sich dadurch bieten erfahren Sie hier.
In der Halbjahresbilanz der ARA (Altstoff Recycling Austria) zeigt sich, dass in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 insgesamt 531.960 Tonnen Verpackungsmüll von den Haushalten gesammelt werden konnte. Mit Blick auf das vergangene Jahr wird deutlich, dass dieses Resultat dem Vorjahresergebnis entspricht.
Nach deutlichen Rückgängen in den Monaten Januar und Februar aufgrund des Lockdowns, nahm die Sammlung bis Juni im Vergleich zum Vorjahr wieder zu. Die Sammelmenge im Bereich der Leichtverpackungen (überwiegend Kunststoffverpackungen) hielt mit 89.000 Tonnen in etwa das Vorjahresergebnis (minus 0,1 %).
Das Ziel Österreichs, die Sammelquoten deutlich zu steigern (ähnlich der Batterie- Recyclingquote) scheint somit in 2021 schwer möglich zu sein. Der Aufsteigende Trend nach dem Lockdown zeigt jedoch, dass für den Rest des Jahres eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr möglich ist.
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