Im 10. Rundbrief 2025 informieren wir Sie über aktuelle regulatorische Entwicklungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), neue EU-Vorgaben für Batterien, PET-Flaschen und Einwegkunststoffe sowie wichtige Neuerungen aus Frankreich, Norwegen, den USA, Indien und Südkorea. Betroffen sind unter anderem Pflichten zur Bevollmächtigung im EU-Ausland, Rezyklatnachweise, Verpackungsregistrierung und Rücknahmesysteme – mit direkten Auswirkungen auf Hersteller, Händler und Inverkehrbringer weltweit.
herzlich willkommen zu unserem 10. Rundbrief im Jahr 2025!
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich Umwelt-Compliance.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
EU: Batterie-Verordnung - Bevollmächtigte für Auslandsmärkte bis August 2025 erforderlich
EU: Neue Pflichten für Rezyklatnachweis bei PET-Flaschen
Deutschland: EU verhängt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Einwegkunststoffe
Frankreich: Regierung fördert Textilrecycling mit 106 Mio. € – steigende EPR-Beiträge und höhere Anforderungen für Hersteller erwartet
Norwegen: Neue Verpackungspflichten seit Juli 2025
USA: Colorado startet EPR-System für Verpackungen
Indien: EPR-Vorgaben für Produkte mit Nichteisenmetallen
Südkorea: Rücknahmepflicht für Kunststoffspielzeug ab 2026
1. EU: Batterie-Verordnung - Bevollmächtigte für Auslandsmärkte bis August 2025 erforderlich
Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verpflichtet Hersteller und bestimmte Händler, für den Verkauf von Batterien und batteriebetriebenen Produkten in anderen EU-Mitgliedstaaten einen Bevollmächtigten zu benennen. Ab dem 18. August 2025 trifft diese Pflicht auch reine Händler, die online Batterien in andere EU-Länder vertreiben.
Wer ist betroffen?
Hersteller, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte in andere EU-Länder verkaufen (Pflicht gilt bereits seit 18. Februar 2024).
Händler, die über Online-Shops Batterien in andere EU-Staaten an Endkunden verkaufen (neue Pflicht ab 18. August 2025).
Auch deutsche Online-Händler, deren Produkte über Plattformen wie Amazon automatisch in anderen Ländern ausgespielt werden, können betroffen sein.
Pflichten im Überblick
Für jedes EU-Zielland ist ein Bevollmächtigter zu benennen
Registrierungspflicht im jeweiligen EU-Land
👉 Tipp: Plattformverkäufe prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihre Produkte auf Online-Marktplätzen automatisch auch im EU-Ausland gelistet werden (z. B. durch Amazon). Dies kann zu unbeabsichtigten rechtlichen Pflichten führen.
Neue Pflichten für Rezyklatnachweis bei PET-Flaschen
Hersteller von Einweg-Kunststoffflaschen und Nutzer recycelter Kunststoffe müssen künftig EU-Vorgaben zur Berechnung und Prüfung des Rezyklatanteils einhalten – auch für chemisches Recycling. Die Regeln fördern Investitionssicherheit und technologische Offenheit und könnten auf weitere Sektoren ausgeweitet werden.
Wer ist betroffen?
Hersteller von Einweg-Kunststoff-Getränkeflaschen, insbesondere aus PET
Unternehmen, die recycelte Kunststoffe einsetzen, auch chemisch recycelte Materialien
Recyclingunternehmen, insbesondere Betreiber chemischer Recyclinganlagen
KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Kunststoff- oder Verpackungsbereich (mit erleichterten Anforderungen)
Pflichten im Überblick
Rezyklatanteil berechnen und berichten:
Unternehmen müssen den Anteil an recyceltem Kunststoff in SUP-Getränkeflaschen nach einer EU-weit einheitlichen Methodik berechnen.
Der Anteil chemisch recycelter Materialien muss ebenfalls berücksichtigt werden, Brennstoffverwertung ist ausgeschlossen.
Verifizierung sicherstellen:
Jährliche Prüfung durch Dritte für komplexe Prozesse wie chemisches Recycling.
KMU: Nur alle drei Jahre verpflichtend.
Selbsterklärungen prüfen:
Unternehmen müssen die Selbstauskünfte ihrer Geschäftspartner kontrollieren.
Berichtspflichten erfüllen:
Relevante Daten über Rezyklatanteile müssen dokumentiert und ggf. gegenüber Behörden bereitgestellt werden.
Nationale Behörden führen risikobasierte Kontrollen durch.
3. Deutschland: EU verhängt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Einwegkunststoffe
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (und Estland) eingeleitet. Grund: Die EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe (SUPD, EU 2019/904) ist in Deutschland nicht vollständig umgesetzt, was Umwelt und Kreislaufwirtschaft beeinträchtigt.
Beanstandete Mängel
Fehlende Definitionen
Es fehlt z. B. die Definition von„Hafenauffangeinrichtungen“ (Anlagen in Häfen zur Sammlung von Kunststoffabfällen), was die Umsetzung von Kostenübernahmen durch Hersteller erschwert
Unvollständige Sammlungspflichten
Die Vorschriften zur getrennten Sammlung von Kunststoffabfällen und das Verbot der Vermischung von Abfällen sind unzureichend in nationales Recht integriert
Keine Aufklärungspflichten
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für Informations- und Sensibilisierungskampagnen über wiederverwendbare Alternativen und Reduzierung von Kunststoffmüll
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren; andernfalls drohen weitere rechtliche Schritte.
4. Frankreich: Regierung fördert Textilrecycling mit 106 Mio. €
Die französische Regierung unterstützt die angeschlagene Textilrecyclingbranche mit 106 Millionen Euro (49 Mio. € für 2025, 57 Mio. € für 2026). Ziel ist es, die Sammel-, Sortier-, Reuse- und Recyclingstrukturen im Land zu stabilisieren und widerstandsfähiger zu machen. Grund für die Maßnahme ist ein Preisverfall im Export gebrauchter Kleidung, der die Branche zunehmend unter Druck setzt.
Wer ist betroffen?
Textilhersteller, -importeure und -händler, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) fallen
Akteure der Textilsortierung und -verwertung wie Sortierbetriebe und soziale Unternehmen
Das EPR-System Refashion, das die Herstellerbeiträge einsammelt und an die Entsorgungsstruktur weiterleitet
Pflichten im Überblick
Steigende EPR-Beiträge: Die Rückvergütung an Sortierbetriebe steigt von derzeit 156 €/Tonne auf
223 €/Tonne in 2025
228 €/Tonne in 2026 → Hersteller müssen sich mittelfristig auf steigende Abgaben pro verkauftem Textilprodukt einstellen.
Finanzierung über das EPR-System: Die Förderung erfolgt in mehreren Tranchen ab August 2025. Finanziert wird das über Beiträge der Hersteller nach dem Prinzip „Verursacher zahlt“.
Strukturelle Anpassung geplant: Parallel wird der EPR-Anforderungskatalog für Textilien überarbeitet, um die Branche langfristig resilienter zu machen.
Am 1. Juli 2025 trat in Norwegen eine überarbeitete Abfallverordnung in Kraft, die alle Unternehmen betrifft, die verpackte Produkte auf dem norwegischen Markt in Verkehr bringen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Herkunftsland.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die Verpackungen nach Norwegen liefern - auch Importeure, Händler und Online-Shops
Klein- und Kleinstunternehmen, da die bisherige Bagatellgrenze von 1.000kg Verpackung entfällt
Pflichten im Überblick
Registrierungspflicht: Mitgliedschaft in einem anerkannten norwegischen Produzentenverantwortungssystem (z. B. Grønt Punkt Norge) ist verpflichtend
Vollständige Kostenübernahme: Unternehmen tragen 100 % der Kosten für Sammlung, Transport und Recycling der Verpackungen
Meldepflichten: Einführung eines nationalen Verpackungsregisters mit verpflichtender Datenmeldung
6. USA:Colorado startet EPR-System für Verpackungen
Colorado treibt die Umsetzung seines EPR-Systems für Verpackungen voran. Die zuständige Organisation Circular Action Alliance (CAA) hat am 30. Juni 2025 einen überarbeiteten Umsetzungsplan eingereicht. Ziel ist ein verbindliches System zur Finanzierung und Optimierung des Verpackungsrecyclings, das ab 2026 aktiv wird. Die finale Abstimmung und öffentliche Kommentierungsphase folgen im Spätsommer.
Wer ist betroffen?
Verpackungshersteller und Inverkehrbringer, die Produkte nach Colorado liefern
Verantwortliche Unternehmen aus allen Branchen mit verpackten Produkten (Ausnahme: speziell geregelte Öl- und Schmierstoffverpackungen über separate PRO)
Pflichten im Überblick
Registrierungspflicht: Seit dem 1. Juli 2025 dürfen nur noch registrierte Hersteller Verpackungen in Colorado vertreiben.
Datenmeldung bis 31. Juli 2025: Unternehmen müssen über das Producer Portal das Verpackungsvolumen melden, das sie 2024 in den Markt gebracht haben.
Beitragszahlungen ab 2026: Auf Basis der gemeldeten Mengen werden die EPR-Beiträge für 2026 im Herbst 2025 festgelegt. Zahlungen starten im Januar 2026.
Recyclingziele bis 2030: Verpackungen, die bisher als schwer recycelbar gelten, sollen schrittweise in das System integriert werden. CAA entwickelt hierfür konkrete Fahrpläne und Pilotprojekte.
Colorado ist nach Oregon und Maine der dritte US-Bundesstaat mit einem EPR-Gesetz für Verpackungen. Seitdem haben vier weitere Bundesstaaten ähnliche Gesetze verabschiedet. Das Programm soll Kosten fairer verteilen und die Recyclinginfrastruktur modernisieren.
7. Indien: EPR-Vorgaben für Produkte mit Nichteisenmetallen
Indien hat am 2. Juli 2025 neue EPR-Vorgaben für Produkte mit Aluminium, Kupfer und Zink beschlossen. Die „Hazardous and Other Wastes (Management and Transboundary Movement) Amendment Rules, 2025“ treten am 1. April 2026 in Kraft. Ziel ist die Förderung des Recyclings und der Ressourcenschonung bei Produkten aus Nichteisenmetallen.
Wer ist betroffen?
Produzenten: Unternehmen, die Produkte aus Nichteisenmetallen unter eigener Marke herstellen, verkaufen oder importieren
Hersteller: Unternehmen, die Komponenten oder Produkte aus Aluminium, Kupfer oder Zink fertigen
Großverbraucher: Firmen, die über 1.000 Tonnen solcher Produkte pro Jahr nutzen
Recyclingspezialisten und Refurbisher
Die betroffenen Produkte reichen von Alu-Dosen, Fensterrahmen, Kabeln, Motoren und Haushaltsgegenständen bis hin zu Spielzeug und Bekleidungsteilen mit Metallanteil.
Pflichten im Überblick
Registrierungspflicht: Produzenten und Hersteller müssen sich bis zum Inkrafttreten am 1. April 2026 beim Central Pollution Control Board registrieren.
Recyclingquoten für Produzenten: Stufenweise Ziele von zunächst 10 % ab 2026 bis 75 % ab 2032 – basierend auf der Produktmenge früherer Jahre. Zertifikate von Recyclern oder Refurbishern können zur Zielerfüllung genutzt werden.
Pflicht zum Rezyklateinsatz: Hersteller müssen ab 2028 Mindestanteile an recycelten Metallen aus indischer Herkunft in ihre Produkte einbauen (z. B. bis zu 25 % bei Zink).
Berichtspflicht: Halbjährliche und jährliche Meldungen über Mengen, Recycling und Rezyklateinsatz – genaue Inhalte noch offen.
8. Südkorea: Rücknahmepflicht für Kunststoffspielzeug ab 2026
Ab 2026 unterliegen Kunststoffspielzeuge in Südkorea der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Hersteller und Importeure müssen dann einen vorgeschriebenen Anteil ihrer Produkte zurücknehmen und recyceln. Ziel ist es, die bisher kaum recycelten Spielzeuge umweltgerecht zu verwerten und Plastikmüll zu reduzieren.
Wer ist betroffen?
Hersteller und Importeure von Kunststoffspielzeug
Ausgenommen: Unternehmen mit weniger als 1 Mrd. Won Jahresumsatz oder unter 10 Tonnen Output bzw. 3 Tonnen Import pro Jahr
Pflichten im Überblick
Rücknahme- und Recyclingpflicht: Verpflichtung zur Rücknahme und zum Recycling eines festgelegten Anteils der in Verkehr gebrachten Spielzeuge ab 2026
Teilnahme an Produzentenorganisation möglich: Unternehmen können sich einem Rücknahmesystem anschließen und Gebühren zahlen, statt selbst zu recyceln
Ausnahmen für Kleinstunternehmen: Umsatz- und Mengenschwellen schützen kleinere Akteure vor der Pflicht
Ausweitung der EPR insgesamt: Spielzeug ergänzt künftig die bestehende Liste von Verpackungen, Elektrogeräten und weiteren Produkten im EPR-System
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