Im 11. Rundbrief 2024 🌍 erfahren Sie mehr über die neuen Pflichten in Spanien ab 2025 im Rahmen des Verpackungsgesetzes.
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Sehr geehrte Damen und Herren ,

wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 11. Rundbrief 2024.
Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance. 

Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Die heutigen Themen im Überblick

  1. Spanien: Neue Pflichten ab 2025 im Rahmen des Verpackungsgesetzes
  2. Neues Dienstleistungsangebot: NIF Antrag

  3. Frankreich: Neue EPR-Vorschrift auf Amazon.fr
  4. Frankreich: Triman-Logo Pflicht auf neue Produktgruppen
  5. EU: EPR für Textilien - schnelle Umsetzung gefordert
  6. Webinar-Einladung: EU-Verpackungsverordnung PPWR (2. Termin)
  7. Fresh Up - Erinnerungen / Termine

Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!

 

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Recycling

Spanien: Neue Pflichten ab 2025 im Rahmen des Verpackungsgesetzes

Verpackungsgesetz Spanien - Kopie
Das Verpackungsgesetz in Spanien nimmt seit Anfang 2023 Hersteller sowie Unternehmen, die verpackte Produkte an Kunden in Spanien verkaufen, stärker in die Pflicht.

Die neuen Pflichten ab 2025

Ab 2025 sollen neue Kennzeichnungspflichten dazu beitragen, die Mülltrennung und das Recycling in Spanien zu verbessern, indem sie klare Anweisungen auf den Verpackungen geben, wie und wo diese entsorgt werden sollen.

  • Kennzeichnung der Verpackungen mit dem Abfallbehälter:
    Jede Verpackung muss klar kennzeichnen, in welchen Abfallbehälter sie entsorgt werden soll. Diese Kennzeichnung hilft Verbrauchern dabei, die Verpackungen korrekt zu entsorgen und fördert das Recycling.

  • Kennzeichnung bei verschiedenen, leicht trennbaren Materialien:
    Wenn eine Verpackung aus mehreren Materialien besteht, die leicht voneinander getrennt werden können (z.B. ein Joghurtbecher aus Kunststoff mit Papierummantelung), muss jeder Bestandteil separat gekennzeichnet werden. Dies stellt sicher, dass Verbraucher jedes Material in den richtigen Abfallbehälter werfen.

Hersteller haben die Freiheit, die Informationen zur Entsorgung auf der Verpackung nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Allerdings ist das "RECICLA"-Symbol von Ecoembes das am weitesten verbreitete.

  • Mehrwegverpackungen:
    Für Mehrwegverpackungen müssen der Mehrwegstatus und das Symbol des Pfand- und Rückgabesystems klar und verständlich angegeben werden.

  • Kompostierbare Verpackungen:
    Kompostierbare Verpackungen müssen mit "no abandonar en el entorno" bzw. "do not litter" gekennzeichnet sein und die Zertifizierung nach DIN EN 13432:2001 angeben.

  • Einwegkunststoffverpackungen:
    Die Einwegkunststoffverpackungen müssen gemäß der Richtlinie 2020/2151 gekennzeichnet werden.

Ab 2025 wird die Lizenzierungspflicht auf gewerbliche und industrielle Verpackungen ausgeweitet.

 

Als Experten für Umwelt-Compliance prüfen wir, ob Unternehmen den spanischen Vorschriften gerecht werden. Stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage.

➤ Jetzt eine Anfrage stellen

Neues Dienstleistungsangebot: NIF-Antrag

Das im Dezember 2022 verabschiedete Verpackungsgesetz in Spanien führte ab 2023 die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten ein.

 

Ausländische Unternehmen müssen einen Bevollmächtigten benennen und eine spanische Steuernummer vorweisen, um ihre Rücknahmepflichten zu erfüllen.

NIF-Nummer

Die Deutsche Recycling bietet hierfür ein Full-Service-Angebot und eine schnelle sowie kostengünstige Lösung an. Unser Service deckt alle Aspekte des Antragsverfahrens ab. Kontaktieren Sie uns.

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Warum Sie Ihre spanische Steuer-Identifikationsnummer (NIF) beantragen sollten, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Frankreich: Neue EPR-Vorschrift auf Amazon.fr

Frankreich
Amazon hat kürzlich eine wichtige Vorschrift für den Verkauf bestimmter Produkte auf seiner französischen Plattform amazon.fr eingeführt. 
Diese neue Regelung betrifft die Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und verpflichtet Amazon dazu, sicherzustellen, dass alle Verkäufer die entsprechenden Verpflichtungen erfüllen. Ein zentraler Bestandteil dieser Vorschrift ist die Erfassung der EPR-Registrierungsnummer (Identifiant Unique/Unique Identification Number) für jede Produktkategorie, die unter die EPR-Richtlinien fällt.

 

Betroffene Produktkategorien
Die neue EPR-Vorschrift gilt für eine Vielzahl von Produktkategorien. Dazu gehören:
  • Haushaltsverpackungen
  • Papier
  • Elektrische und elektronische Geräte
  • Möbel und textile Dekorationselemente
  • Textilien und Schuhe
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Chemische Produkte
  • Gewerbliche Verpackungen, die von Gastronomiebetrieben verwendet werden
  • Produkte oder Materialien des Bauwesens
  • Spielzeuge
  • Sport- und Freizeitartikel
  • Heimwerker- und Gartenartikel
  • Mineralische oder synthetische Öle
Anforderungen an Verkäufer
Verkäufer, die bereits eine gültige EPR-Registrierungsnummer für eine der oben genannten Kategorien besitzen, müssen diese bis zum 30. Juni 2024 über das Amazon REP Compliance Portal übermitteln. Diese Maßnahme dient dazu, die Einhaltung der EPR-Vorschriften sicherzustellen und den Verkauf von Produkten auf der Plattform fortzusetzen.

Ihr direkter Kontakt zu uns

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  • Sie sind Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer von Waren auf Amazon und haben Fragen bezüglich der EPR im Online-Handel?
  • Benötigen Sie Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Vorschriften?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.

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Frankreich: Triman-Logo Pflicht auf neue Produktgruppen

Das Triman-Logo ist in Frankreich seit 2015 auf recycelbaren Produkten und Verpackungen Pflicht. Es hilft Konsumenten dabei, die richtige Entsorgung zu erkennen. Produkte mit dem Triman-Logo gehören in die Wertstoff- oder Altpapiertonne, während Produkte ohne dieses Logo in den Restmüll gehören.

Triman Logo

Einige neue Produktgruppen kommen 2024 und 2025 hinzu.

  • Dekorative Textilprodukte (Möbel EPR): bis zum 25. August 2024
  • DIY- und Gartenprodukte: bis zum 6. Juni 2024
  • Spielzeuge: bis zum 6. Juni 2024
  • Baumaterialien (für Konsumenten): bis zum 28. März 2025

Seit Januar 2022 sind auch Elektrogeräte und deren Verpackungen kennzeichnungspflichtig, und seit Juni 2023 gilt dies auch für Möbel.

 

Haben Sie Fragen zum Triman-Logo oder zur Kennzeichnungspflicht in Frankreich? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern weiter.

🔎 Jetzt kostenlos anfragen

EU: EPR für Textilien - schnelle Umsetzung gefordert

Die Verbände bvse, BDE und GftZ haben in einer gemeinsamen Stellungnahme, den aktuellen Gesetzesentwurf der EU-Kommission bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien, kritisch bewertet.

EPR Textilien-1

Während die Verbände die geplanten einheitlichen und qualitativen Standards für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Textilabfällen grundsätzlich unterstützen, sehen sie noch erheblichen Änderungsbedarf.

 

Besonders kritisch betrachten die Verbände die vorgesehenen Ausnahmen für Kleinstunternehmen von der Teilnahme am nationalen EPR-System sowie das Konzept der „räumlichen Nähe“ bei der Sortierung von Textilien. Sie argumentieren, dass alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, in das EPR-System integriert werden sollten, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Ziele der EU-Abfallhierarchie zu unterstützen. Die bisherige Formulierung des Konzepts „räumliche Nähe“ ist aus ihrer Sicht zu vage und könnte zu Inkonsistenzen bei der Umsetzung führen.

 

Ein weiterer zentraler Punkt der Stellungnahme ist die Unterstützung für den Änderungsvorschlag des Europäischen Parlaments, die Umsetzungsfrist für die nationale EPR für Textilien von 30 auf 18 Monate zu verkürzen. Dies soll dazu beitragen, eine effektive und nachhaltige Kreislaufwirtschaft für Textilien rasch zu etablieren und umzusetzen.

Einladung zu unserem Webinar:

EU-Verpackungsverordnung PPWR

PPWR_Webinar (2)

Aufgrund der hohen Nachfrage unseres letzten Webinar zum Thema "PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)" bieten wir Ihnen nun einen zweiten Termin an.

 

Am Donnerstag, 11. Juli 2024 liefern Ihnen unsere Experten Sebastian Loges und John Lange um 10:30 Uhr detaillierte Informationen über die neuesten Entwicklungen und Bestimmungen der PPWR und zeigen auf, wie Unternehmen sich auf die kommenden Veränderungen vorbereiten können.

 

Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz im Webinar!

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🆕 Fresh Up -

Erinnerungen / Termine

Deutschland - Einwegkunststofffondsgesetz :

Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz müssen ausländische Unternehmen, die ihre Produkte direkt an private oder gewerbliche Nutzer in Deutschland liefern, sich registrieren lassen.

Ursprünglich für April 2024 geplant, wurde die Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen nun auf August 2024 verschoben.

Mehr zu Einwegkunststofffondsgesetz finden Sie hier.

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