wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 11. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Spanien: Neue Pflichten ab 2025 im Rahmen des Verpackungsgesetzes
Neues Dienstleistungsangebot: NIF Antrag
Frankreich: Neue EPR-Vorschrift auf Amazon.fr
Frankreich: Triman-Logo Pflicht auf neue Produktgruppen
EU: EPR für Textilien - schnelle Umsetzung gefordert
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Spanien: Neue Pflichten ab 2025 im Rahmen des Verpackungsgesetzes
Das Verpackungsgesetz in Spanien nimmt seit Anfang 2023 Hersteller sowie Unternehmen, die verpackte Produkte an Kunden in Spanien verkaufen, stärker in die Pflicht.
Die neuen Pflichten ab 2025
Ab 2025 sollen neue Kennzeichnungspflichten dazu beitragen, die Mülltrennung und das Recycling in Spanien zu verbessern, indem sie klare Anweisungen auf den Verpackungen geben, wie und wo diese entsorgt werden sollen.
Kennzeichnung der Verpackungen mit dem Abfallbehälter: Jede Verpackung muss klar kennzeichnen, in welchen Abfallbehälter sie entsorgt werden soll. Diese Kennzeichnung hilft Verbrauchern dabei, die Verpackungen korrekt zu entsorgen und fördert das Recycling.
Kennzeichnung bei verschiedenen, leicht trennbaren Materialien: Wenn eine Verpackung aus mehreren Materialien besteht, die leicht voneinander getrennt werden können (z.B. ein Joghurtbecher aus Kunststoff mit Papierummantelung), muss jeder Bestandteil separat gekennzeichnet werden. Dies stellt sicher, dass Verbraucher jedes Material in den richtigen Abfallbehälter werfen.
Hersteller haben die Freiheit, die Informationen zur Entsorgung auf der Verpackung nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Allerdings ist das "RECICLA"-Symbol von Ecoembes das am weitesten verbreitete.
Mehrwegverpackungen: Für Mehrwegverpackungen müssen der Mehrwegstatus und das Symbol des Pfand- und Rückgabesystems klar und verständlich angegeben werden.
Kompostierbare Verpackungen: Kompostierbare Verpackungen müssen mit "no abandonar en el entorno" bzw. "do not litter" gekennzeichnet sein und die Zertifizierung nach DIN EN 13432:2001 angeben.
Einwegkunststoffverpackungen: Die Einwegkunststoffverpackungen müssen gemäß der Richtlinie 2020/2151 gekennzeichnet werden.
Ab 2025 wird die Lizenzierungspflicht auf gewerbliche und industrielle Verpackungen ausgeweitet.
Als Experten für Umwelt-Compliance prüfen wir, ob Unternehmen den spanischen Vorschriften gerecht werden. Stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage.
Das im Dezember 2022 verabschiedete Verpackungsgesetz in Spanien führte ab 2023 die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten ein.
Ausländische Unternehmen müssen einen Bevollmächtigten benennen und eine spanische Steuernummer vorweisen, um ihre Rücknahmepflichten zu erfüllen.
Die Deutsche Recycling bietet hierfür ein Full-Service-Angebot und eine schnelle sowie kostengünstige Lösung an. Unser Service deckt alle Aspekte des Antragsverfahrens ab. Kontaktieren Sie uns.
Amazon hat kürzlich eine wichtige Vorschrift für den Verkauf bestimmter Produkte auf seiner französischen Plattform amazon.fr eingeführt.
Diese neue Regelung betrifft die Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und verpflichtet Amazon dazu, sicherzustellen, dass alle Verkäufer die entsprechenden Verpflichtungen erfüllen. Ein zentraler Bestandteil dieser Vorschrift ist die Erfassung der EPR-Registrierungsnummer (Identifiant Unique/Unique Identification Number) für jede Produktkategorie, die unter die EPR-Richtlinien fällt.
Betroffene Produktkategorien
Die neue EPR-Vorschrift gilt für eine Vielzahl von Produktkategorien. Dazu gehören:
Haushaltsverpackungen
Papier
Elektrische und elektronische Geräte
Möbel und textile Dekorationselemente
Textilien und Schuhe
Batterien und Akkumulatoren
Chemische Produkte
Gewerbliche Verpackungen, die von Gastronomiebetrieben verwendet werden
Produkte oder Materialien des Bauwesens
Spielzeuge
Sport- und Freizeitartikel
Heimwerker- und Gartenartikel
Mineralische oder synthetische Öle
Anforderungen an Verkäufer
Verkäufer, die bereits eine gültige EPR-Registrierungsnummer für eine der oben genannten Kategorien besitzen, müssen diese bis zum 30. Juni 2024 über das Amazon REP Compliance Portal übermitteln. Diese Maßnahme dient dazu, die Einhaltung der EPR-Vorschriften sicherzustellen und den Verkauf von Produkten auf der Plattform fortzusetzen.
Ihr direkter Kontakt zu uns
Sie sind Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer von Waren auf Amazon und haben Fragen bezüglich der EPR im Online-Handel?
Benötigen Sie Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Vorschriften?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Frankreich: Triman-Logo Pflicht auf neue Produktgruppen
Das Triman-Logo ist in Frankreich seit 2015 auf recycelbaren Produkten und Verpackungen Pflicht. Es hilft Konsumenten dabei, die richtige Entsorgung zu erkennen. Produkte mit dem Triman-Logo gehören in die Wertstoff- oder Altpapiertonne, während Produkte ohne dieses Logo in den Restmüll gehören.
Einige neue Produktgruppen kommen 2024 und 2025 hinzu.
Dekorative Textilprodukte (Möbel EPR): bis zum 25. August 2024
DIY- und Gartenprodukte: bis zum 6. Juni 2024
Spielzeuge: bis zum 6. Juni 2024
Baumaterialien (für Konsumenten): bis zum 28. März 2025
Seit Januar 2022 sind auch Elektrogeräte und deren Verpackungen kennzeichnungspflichtig, und seit Juni 2023 gilt dies auch für Möbel.
Haben Sie Fragen zum Triman-Logo oder zur Kennzeichnungspflicht in Frankreich? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern weiter.
EU: EPR für Textilien - schnelle Umsetzung gefordert
Die Verbände bvse, BDE und GftZ haben in einer gemeinsamen Stellungnahme, den aktuellen Gesetzesentwurf der EU-Kommission bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien, kritisch bewertet.
Während die Verbände die geplanten einheitlichen und qualitativen Standards für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Textilabfällen grundsätzlich unterstützen, sehen sie noch erheblichen Änderungsbedarf.
Besonders kritisch betrachten die Verbände die vorgesehenen Ausnahmen für Kleinstunternehmen von der Teilnahme am nationalen EPR-System sowie das Konzept der „räumlichen Nähe“ bei der Sortierung von Textilien. Sie argumentieren, dass alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, in das EPR-System integriert werden sollten, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Ziele der EU-Abfallhierarchie zu unterstützen. Die bisherige Formulierung des Konzepts „räumliche Nähe“ ist aus ihrer Sicht zu vage und könnte zu Inkonsistenzen bei der Umsetzung führen.
Ein weiterer zentraler Punkt der Stellungnahme ist die Unterstützung für den Änderungsvorschlag des Europäischen Parlaments, die Umsetzungsfrist für die nationale EPR für Textilien von 30 auf 18 Monate zu verkürzen. Dies soll dazu beitragen, eine effektive und nachhaltige Kreislaufwirtschaft für Textilien rasch zu etablieren und umzusetzen.
Einladung zu unserem Webinar:
EU-Verpackungsverordnung PPWR
Aufgrund der hohen Nachfrage unseres letzten Webinar zum Thema "PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)" bieten wir Ihnen nun einen zweiten Termin an.
Am Donnerstag, 11. Juli 2024 liefern Ihnen unsere ExpertenSebastian Loges und John Langeum 10:30 Uhr detaillierte Informationen über die neuesten Entwicklungen und Bestimmungen der PPWR und zeigen auf, wie Unternehmen sich auf die kommenden Veränderungen vorbereiten können.
Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz im Webinar!
Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz müssen ausländische Unternehmen, die ihre Produkte direkt an private oder gewerbliche Nutzer in Deutschland liefern, sich registrieren lassen.
Ursprünglich für April 2024 geplant, wurde die Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen nun auf August 2024 verschoben.
Damit Sie auch zukünftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail und teilen Sie uns Ihre Meinung, Anmerkungen und Themenvorschläge mit.