sollten Sie Amazonhändler sein und Elektrogeräte, Verpackungen oder Batterien in der EU in Verkehr bringen, dann sind unsere aktuellen News durchaus interessant für Sie. In diesem Newsletter informieren wir Sie darüber, welche Pflichtinformationen Sie Amazon zukünftig zur Verfügung stellen müssen, um einer Sperre zu entgehen.
Zusätzlich informieren wir Sie über das neue Lieferkettengesetz, welches im Jahr 2023 in Kraft treten soll, über ein mögliches Pflichtpfand für Batterien, welches europaweit eingeführt werden soll und geben ein Update zum französischen Triman Logo.
Unsere aktuellsten Informationen erhalten Sie in unserem Newsletter entweder als kleinen News-Schnipsel oder als Vorschau mit einer Verlinkung zu weiterführenden Informationen. Einen Ansprechpartner zu den einzelnen News nennen wir Ihnen ebenfalls.
Der Bundestag hat 2021 ein neues Lieferkettengesetz beschlossen. Die offizielle Bezeichnung des Gesetzes lautet Lieferkettensorgfaltspflichten Gesetz (LkSG). Wir klären Sie darüber auf, welche Rechte und Pflichten das Gesetz, welches im Jahr 2023 offiziell in Kraft treten wird, beinhaltet und wo für Sie als Unternehmen Handlungsbedarf besteht.
Pflichtpfand für Batterien im EU-Parlament vorgeschlagen
Vergangene Woche wurde ein Entwurf mit insgesamt 108 Änderungen zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vorgestellt. Er sieht unter anderem vor, von den Mitgliedstaaten verbindlich die Einführung von Pflichtpfandsystemen für alle Allzweckbatterien zu fordern. Durch die Pfandsysteme soll für private Verbraucher und andere Endnutzer ein Anreiz geschaffen werden, um den Rücklauf von Altbatterien zu maximieren und ihr Recycling zu fördern.
Zusätzlich zum verpflichtenden Pfandsystem soll ein Exportverbot für Batterieabfälle gefordert werde. Dies soll dazu beitragen, alle ausgedienten Batterien innerhalb der EU zu recyceln und ihre Rohstoffe im EU-Binnenmarkt zu halten. Das Ziel soll sein, sie in der Produktion neuer Batterien einsetzen zu können.
UPDATE: Das Triman Logo in Frankreich
Nach wie vor befindet sich die französischen Regierung in der Diskussionen zur Umsetzung der Kennzeichnung durch das französische Triman Logo. In unregelmäßigen Abständen kommt es zu neuen Informationen und Unklarheiten. Um Sie in diesem Thema stets auf dem Laufenden zu halten, erweitern wir unseren Informationsartikel, sobald es neue Erkenntnisse gibt. In diesem Artikel erfahren Sie zum einen alles Wissenswerte rund um das Triman Logo und zum anderen, worauf Sie als Hersteller oder Händler zukünftig zu achten haben.
Derzeit kontaktiert Amazon alle nach Deutschland oder Frankreich verkaufenden Verkäufer/innen, die als Hersteller/in identifiziert werden konnten. Das Thema dieser Kontaktaufnahme ist die Prüfung der Umsetzung der Vorschriften in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Nicht konforme Hersteller werden von der Plattform entfernt. Als Marktplatz und Fulfillment Dienstleister ist Amazon dazu verpflichtet, die Gesetzeskonformität seiner Händler zu überprüfen, um nicht selbst haftbar gemacht zu werden.
Jeder Händler, der auch als Hersteller im Sinne des Verpackungs- oder Elektrogesetzes gilt, muss die entsprechende Registrierungsnummern gegenüber Amazon nachweisen. Perspektivisch wird diese Überprüfung vermutlich auch für das Batteriegesetz umgesetzt werden.
Alle Informationen zum Umgang von Amazon mit der EPR finden Sie hier.
Als Sanktionen bei nicht konformen Angeboten kündigt Amazon das Ausschließen des Händlers von der Plattform an. Das bedeutet, dass sämtliche Angebote eines nicht rechtskonformen Händlers von der Plattform genommen werden. Die Sanktionen gelten bei Verpackungen für alle Angebote ab dem 1.7.2022, bei Elektro- und Elektronikgeräten auf alle Angebote ab dem 1.1.2023.
Sollten Sie noch keine Registrierungsnummer haben, wird es höchste Zeit. Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Registrierung von Elektrogeräten, Verpackungen und Batterien weltweit. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter +49 221 80033210 oder info@deutsche-recycling.de zur Verfügung
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