wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 12. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
EU: Neue Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
EU: Neue Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft
Ab dem 18. Juli 2024 tritt die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation; kurz: ESPR) in Kraft und ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie von 2005.
Diese Verordnung soll ökologische Mindestanforderungen für nahezu alle Produkte festlegen, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Das Ziel: Energie und Rohstoffe sparen und den gesamten Lebenszyklus von Produkten nachhaltiger gestalten.
Welche Produkte sind betroffen?
Während bisher nur energieverbrauchende Produkte wie Leuchtmittel, Kühlschränke und Waschmaschinen reguliert wurden, umfasst die ESPR nun nahezu alle Produkte. Im Fokus stehen insbesondere:
Textilien und Schuhe
Möbel
Eisen, Stahl und Aluminium
Detergenzien und Chemikalien
Ausgenommen sind nur wenige Produktbereiche, etwa Fahrzeuge und sicherheitsrelevante Produkte. Auch Onlinehandel und Importwaren fallen unter die Verordnung.
Neue Anforderungen an Produkte
Die ESPR bringt eine Vielzahl neuer Anforderungen mit sich, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abdecken:
Haltbarkeit und Wiederverwendbarkeit
Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit
Ressourceneffizienz und Rezyklatanteil (Anteil an recyceltem Material)
Wiederaufbereitung und Recycling
Höchstgehalte an besorgniserregenden Stoffen
Informationsanforderungen, wie der CO2- bzw. Umweltfußabdruck
Um diese Informationen transparent zu machen, werden digitale Produktpässe eingeführt. Die Energieverbrauchskennzeichnung wird zudem um einen Reparierbarkeits-Index und ein Ökodesign-Label ergänzt.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Die EU-Kommission wird in den kommenden Monaten delegierte Rechtsakte erlassen, die die konkreten Nachhaltigkeitsaspekte definieren. Ab Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung haben Unternehmen eine Übergangszeit von 18 Monaten zur Umsetzung.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der neuen Verordnung benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird.
Mit der neuen Batterieverordnung kommen auf Händler, die Batterien verkaufen oder Produkte anbieten, in denen Batterien enthalten sind, neue Pflichten zu.
Amazon macht seine Händler bereits jetzt im Seller Central darauf aufmerksam, dass ab dem 18. August 2025 die erweiterte Herstellerverantwortung gilt und Betroffene bereits jetzt handeln sollten, um die Pflichten rechtzeitig umzusetzen.
Das müssen Händler jetzt tun!
Hersteller von Batterien und Produkten, in denen Batterien vorhanden sind, müssen dafür sorgen, dass diese Produkte eine CE-Kennzeichnung haben.
Außerdem müssen Händler, die betroffene Produkte verkaufen, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nachweisen, indem sie eine Registrierungsnummer angeben. In Deutschland ist dafür eine Registrierung bei der Stiftung EAR notwendig, die Hersteller jetzt bereits vornehmen können. Auch in Frankreich, Italien, Polen, Schweden und Spanien ist eine Registrierung bei den zuständigen Stellen bereits möglich. Amazon gibt an, darüber zu informieren, wenn die Registrierung in weiteren EU-Staaten möglich ist.
Die Registrierungsnummer muss dann im Compliance-Portal für jeden Mitgliedstaat nachgewiesen werden. Das Portal geht laut Angaben von Amazon im dritten oder vierten Quartal dieses Jahres online.
Zudem müssen die jährlichen Batterieverkäufe gemeldet werden und die Umweltgebühren sind an die entsprechenden EU-Behörden zu zahlen. Über die Einreichung der Umweltgebühren und Einreichung der Registrierungsnummern wird Amazon seine Händler in der zweiten Jahreshälfte noch einmal informieren.
Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen rechtzeitig handeln, um konform zu bleiben. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
Nicht in Spanien ansässige Unternehmen müssen eine spanische Steuer-Identifikationsnummer (NIF=Número de Identificación Fiscal) vorweisen. Diese Verpflichtung ist eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Handel in Spanien.
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen hierfür ein Full-Service-Angebot. Sie erhalten Ihre NIF-Nummer mit uns in kürzester Zeit.
Deutschland: Forderung nach schnellem Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten
Entsorger- und Umweltverbände fordern, gemeinsam mit der Bundesärztekammer sowie weiteren medizinischen Fachverbänden, ein schnelles Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten in Deutschland.
Sie weisen auf die Gesundheitsgefahren, Brandrisiken bei unsachgemäßer Entsorgung und die Ressourcenverschwendung durch diese Einmalprodukte hin.
Der aktuelle Entwurf des Bundesumweltministeriums für die Novelle des ElektroG sieht vor, dass alle Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten diese künftig zurücknehmen müssen, allerdings erst ab Mitte 2026. Die Verbände kritisieren, dass es keinen Anreiz für Verbraucher gibt, die Einweg-E-Zigaretten zurückzugeben, was zu fortgesetzter unsachgemäßer Entsorgung führen könnte.
Die Unterzeichner sehen rechtliche Anknüpfungspunkte für ein Verbot in § 4 des ElektroG, das Vorgaben zur Produktkonzeption machen könnte, sowie in § 24 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das Anforderungen an Produkte festlegen kann. Ein Verbot sei auch aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes möglich. „Für das Verbot von Einweg-E-Zigaretten stehen somit unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung“, heißt es im Brief.
Die Verbände verweisen darauf, dass Belgien bereits ein Verbot beschlossen hat.
Ihr direkter Kontakt zu uns
Sie sind Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer von Einweg-E-Zigaretten und haben Fragen bezüglich des ElektroG?
Benötigen Sie Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Vorschriften?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Deutschland: Neuerungen der BedGgstV - Anzeigepflicht ab 1. Juli
Am 1. Juli 2024 traf eine neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in Kraft. Diese Verordnung enthält nun eine Anzeigepflicht für Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Diese neue Regelung betrifft sowohl den stationären Handel als auch den Online-Handel.
Betroffene Parteien:
Hersteller: Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse herstellen (z.B. Verpackungsindustrie).
Behandler: Betreiber von Lagereinrichtungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände.
Inverkehrbringer: Einzelhändler und andere, die diese Gegenstände verkaufen oder auf andere Weise weitergeben.
Definition von Lebensmittelbedarfsgegenständen:
Lebensmittelbedarfsgegenstände sind alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder bereits in Berührung sind. Beispiele hierfür sind:
Maschinen zur Herstellung von Lebensmitteln.
Gegenstände zur Zubereitung und Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Fleischwolf, Kaffeemühle).
Verpackungen von Lebensmitteln (z.B. Frischhaltefolien, Papiertüten).
Gegenstände zum Essen und Trinken (z.B. Geschirr, Trinkgläser, Besteck).
Ausnahmen: Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind:
Lebensmittelunternehmer, die bereits gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung registriert sind.
Erzeuger, die kleine Mengen von Primärerzeugnissen direkt an Endverbraucher oder lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben.
Unternehmer müssen folgende Informationen bei der zuständigen Behörde anzeigen:
Name, Anschrift und Rechtsform des Unternehmens sowie des verantwortlichen Unternehmers.
Bezeichnung und Anschrift des jeweiligen Betriebs.
Art der Tätigkeit des Unternehmens, einschließlich Tätigkeiten im Fernabsatz.
Gruppe der Materialien und Gegenstände nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.
Änderungen: Sollte es Änderungen im Unternehmen oder Betrieb geben, wie z.B. das Einstellen des Inverkehrbringens von Lebensmittelbedarfsgegenständen oder die Verwendung einer anderen Materialart, müssen diese Änderungen ebenfalls der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
Es ist wichtig für Ihr Unternehmen, sich jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung rund um die BedGgstV benötigen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
Deutschland: Normungsvorhaben für E-Bike und E-Scooter Akkus
Die Vielzahl an E-Bikes und E-Scooter und der unterschiedlichen Herstellerstandards erschwert Wartung, Austausch und Aufrüstung von Akkus. Fehlende Standardisierung verursacht Probleme und Ineffizienzen.
Ziele der Normung: Einheitlichkeit und Kompatibilität
Der Verband deutscher Elektrotechniker (VDE) und die Deutsche Kommission für Elektrotechniker (DKE) beginnen ein Projekt, um eine VDE SPEC zu entwickeln. Eine VDE SPEC ist ein Dokument, das technische Anforderungen und Standards festlegt. Diese SPEC soll klare Regeln für den Anschluss und Einbau von Akkus und Batteriepacks festlegen, darunter genaue Vorgaben für Anschlüsse, Bezeichnungen und Abmessungen. Das Ziel ist es, die Kompatibilität und Austauschbarkeit dieser Produkte zu verbessern, was zu Kosteneinsparungen führt und die Umwelt schont.
Vorteile der Standardisierung
Akkus können problemlos zwischen verschiedenen Modellen ausgetauscht werden.
Einheitliche Akkus erleichtern Recycling und Umweltschutz.
Das Konsortium plant den Kick-Off für Juli 2024 und möchte den Standard innerhalb eines Jahres veröffentlichen. Einbezogen werden Konstrukteure, Hersteller, Händler, Logistiker, Recyclingfirmen und Verbraucher.
Die Normung reiht sich in ähnliche Bestrebungen ein, wie die kürzlich geforderten einheitlichen Akkus für Heimwerkergeräte und der im Bundestag beschlossene einheitliche Ladekabel-Standard für Mobiltelefone und andere Geräte.
Die Deutsche Recycling bietet einen Legal Monitoring Service, der relevante Informationen liefert und bei der Umsetzung unterstützt. Für Fragen steht unser Beratungsteam zur Verfügung.
Ab dem 1. Juli 2024 hat Lettland eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt. Verpflichtete Unternehmen, wie Produzenten, Importeure und Online-Händler, die Textilien in Lettland in Verkehr bringen, müssen nun eine Naturressourcensteuer (NRT) zahlen.
Diese Steuer beträgt 0,5 EUR pro Kilogramm der betroffenen Produkte und finanziert die staatliche Entsorgung von Textilien.
Verpflichtungen für Unternehmen
Unternehmen sind verpflichtet, an der EPR teilzunehmen, wenn sie:
Textilien in Lettland herstellen.
Ihre Eigenmarke auf Produkte anderer Hersteller anbringen.
Textilien nach Lettland importieren, um sie weiterzuverkaufen.
Textilien über den Fernabsatz an Endverbraucher in Lettland verkaufen.
Welche Produkte fallen unter die EPR in Lettland?
Die EPR-Verpflichtung gilt für Kleidung, Schuhe und Heimtextilien.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften in Lettland benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Wir laden Sie herzlich zu unserem exklusiven Webinar "EPR-verplichtingen moeiteloos navigeren" am Donnerstag, 1. August 2024 ein. Unser Experte Tim Ludwig richtet sich in diesem Webinar speziell an unsere niederländisch-sprechenden Interessenten und bietet wertvolle Informationen zur Einhaltung der EPR-Richtlinien im Online-Handel.
Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz im Webinar!
Dänemark - EPR Verpackungen: Bis spätestens 30. September 2024 müssen Sie als verpflichtetes Unternehmen für die EPR in Dänemark den geplanten Verpackungsverbrauch melden.
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