unser Newsletter 12/2021 ist wieder einmal vollgepackt mit Informationen rund um Recycling, Umwelt-Richtlinien, Verordnungen und vieles mehr. In regelmäßigen Abständen bringen wir Licht ins Dunkle dieser umfangreichen Themengebiete und beantworten die häufigsten Fragen.
In der heutigen Ausgabe informieren wir Sie über die Recyclingquote in Deutschland und wie die im Vergleich zu anderen EU Staaten aussieht sowie die Vorgaben und Richtlinien zur gewerblichen Müllentsorgung.
Ein weiteres aktuelles und wichtiges Thema für Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, ist die neue Sortierinformationrichtlinie. Bereits im letzten Newsletter hatten wir berichtet, dass diese Thematik aktuell noch sehr undurchsichtig ist. Seit Ende September gibt es dazu wieder neue Erkenntnisse, über die wir Sie gerne informieren.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback.
Die Recyclingquote beschreibt den Anteil von Rohstoffen an einer Grundgesamtheit, die aus dem Abfall wiederverwertet werden. In Europa wird ungefähr ein Drittel der Kunststoffabfälle recycelt. Im europäischen Vergleich weist Deutschland bei der Masse des recycelten kommunalen Abfalls einen vorderen Platz auf. Wie die Recyclingrate Deutschland im Vergleich zu anderen EU Staaten aussieht, haben wir genauer unter die Lupe genommen.
Frankreich bestätigt Sortierinformationsrichtlinie für Verpackungen
Die französischen Rücknahmesysteme haben am 27. September 2021 die Sortierinformationsrichtlinie veröffentlicht. In dieser Richtlinie wird erklärt, wie die Kennzeichnung der Verpackungen im Rahmen der aktualisierten Verordnung anzupassen ist. Zudem beinhaltet sie alle Piktogramme, die notwendig sind, um eine individuelle Sortierinformation für Ihre jeweilige Verpackungszusammensetzung zu erstellen.
Am 9. September 2022 tritt die Pflicht zum Anbringen der Sortierinformation auf allen Verpackungen in Kraft. Für Verpackungen, die vor diesem Stichtag produziert oder importiert werden, gilt eine erweiterte Übergangsfrist bis zum 9. März 2023.
Alle Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Thema Triman Logo.
Gewerbemüll unterscheidet sich von normalem Haushaltsmüll und muss dementsprechend anders entsorgt werden. Doch wie muss die gewerbliche Müllentsorgung aussehen, welche Vorgaben gibt es und für wen gelten diese Verordnungen? Diese Fragen klären wir in unserem aktuellen Blogbeitrag
Wenn Sie Produkte nach Portugal verkaufen und Beratung benötigen, steht Ihnen unser Kollege Fábio Milhões als Ansprechpartner zur Verfügung.
Portugal: Das gilt ab Januar 2022
Hersteller mit Sitz außerhalb Portugals die Produkte direkt an Endverbraucher verkaufen, sind dazu verpflichtet, einen autorisierten Vertreter im Land zu benennen. Diese Anforderungen gelten bereits für WEEE, Batterien und Verpackungen.
Ab dem 01. Januar 2022 wird diese Verpflichtung über diese Kategorien hinausgehen und auch folgende Produkte betreffen:
Fahrzeuge
Reifen
Schmieröle
Feedback
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