wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 13. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Spanien: Kennzeichnungspflicht für Verpackungen ab 2025
Deutschland: Einwegkunststofffondsgesetz
EU: EU-Batterieverordnung: neue Pflichten ab August 2024
EU: Der digitale Produktpass
EU: Neues Energielabel für Smartphones und Tablets ab 2025
Webinar-Einladung
Fresh Up - Erinnerungen / Termine
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Spanien: Kennzeichnungspflicht für Verpackungen ab 2025
Seit dem 28. Dezember 2022 gelten in Spanien neue Regelungen zum Verpackungsgesetz, das als „Königliches Dekret über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ bekannt ist.
Ab Januar 2025 gilt die Kennzeichnungspflicht.
Alle Verpackungen müssen deutlich sichtbar und gut lesbar mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein, das den vorgesehenen Entsorgungsbehälter angibt.
Was müssen Unternehmen tun?
Neben diesen neuen Pflichten gelten seit 2023 die folgenden Vorschriften:
Registrierungspflicht: Hersteller müssen sich im Verpackungsregister anmelden und die auf den Markt gebrachten Verpackungen (Haushalts-, Handels-, Gewerbe- und Industrieverpackungen) registrieren.
Lizenzierungspflicht: Eine Verpackungslizenz ist für in Verkehr gebrachte Haushaltsverpackungen erforderlich. Ab 2025 wird sich die Lizenzierungspflicht auf gewerbliche und industrielle Verpackungen ausweiten.
Recyclingorganisation: Unternehmen, die Haushaltsverpackungen vertreiben, müssen sich bereits jetzt Entsorgungsorganisationen anschließen.
NIF-Nummer: Das spanische Umweltministerium verlangt von ausländischen Unternehmen, die im Verpackungsregister registrierungspflichtig sind, eine spanische Steuernummer für nicht ansässige Unternehmen. Diese Nummer wird alsNIF-Nummer bezeichnet. Eine ausländische Umsatzsteuer-ID wird demnach von den spanischen Behörden nicht akzeptiert.
Gemäß dem Verpackungsgesetz in Spanien müssen Unternehmen, die nicht in Spanien ansässig sind, eine spanische Steuer-Identifikationsnummer (NIF = Número de Identificación Fiscal) vorweisen.
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen hierfür ein Full-Service-Angebot. Sie erhalten Ihre NIF-Nummer mit uns in kürzester Zeit.
Seit dem 01. Januar 2024 gelten das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sowie die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV).
Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller von Einwegkunststoffen, eine Abgabe zu zahlen. Diese Abgabe dient dazu, die Kosten für das Einsammeln und Entsorgen von Einwegkunststoffen im öffentlichen Raum zu decken. Dadurch werden die öffentlichen Entsorgungsträger finanziell entlastet.
Ergänzend dazu legt die EWKFondsV fest, wie hoch diese Abgabesätze sind und wie das Auszahlungssystem für den Fonds funktioniert.
Das müssen Hersteller tun!
Registrierung: Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024auf DIVID, der Einwegkunststofffonds-Plattformdes Umweltbundesamts registrieren.
Auch ausländische Unternehmen, die ihre Produkte direkt an private oder gewerbliche Nutzer in Deutschland liefern, müssen sich registrieren. Ab 2025 müssen sie zwingend einen Bevollmächtigten beauftragen, um ihren Pflichten nachzukommen.
Berichterstattung: Hersteller von Einwegkunststoffen müssen ihre Mengen jährlich bis zum 15. Mai melden (erstmals im Jahr 2025).
Online-Händler aufgepasst!
Ab dem 1. Januar 2025 werden zudem ausdrücklich die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister in die Verantwortung gezogen.
Betreiber elektronischer Marktplätze (wie Amazon oder eBay) und Fulfillment-Dienstleister dürfen keine Einwegkunststoffprodukte von Herstellern anbieten, die nicht im Einwegkunststofffonds registriert sind. Dies bedeutet, dass nur registrierte Hersteller ihre Produkte auf diesen Plattformen verkaufen dürfen.
Sanktionen für nicht registrierte Hersteller
Verbot des Angebots: Ab dem 01. Januar 2025 dürfen Einwegkunststoffprodukte nur noch angeboten werden, wenn der Hersteller im Einwegkunststofffonds registriert ist.
Geldbuße: Wenn ein Hersteller seine Produkte ohne Registrierung anbietet, droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro.
Wettbewerbswidrigkeit: Ein Verstoß gegen diese Regelung wird als wettbewerbswidrig angesehen.
Falls Sie unsicher sind, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen oder Unterstützung bei der Einhaltung des EWKFondsG benötigen, steht Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH als vertrauenswürdiger Partner zur Seite.
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Seit dem 18.02.2024 gilt EU-weit die neue Batterieverordnung.
Für Batterieerzeuger, -importeure und -händler treten ab dem 18. August neue Pflichten in Kraft. Hier sind einige der wichtigsten Änderungen.
Die neuen Pflichten für Erzeuger
Konformitätsbewertung: Erzeuger müssen sicherstellen, dass ihre Batterien ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und eine EU-Konformitätserklärung vorliegt.
CE-Kennzeichnung: Batterien müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
Kennzeichnung: Batterien müssen mit Modellkennung, Chargennummer und Erzeugerkennzeichnung (Name, Handelsmarke, Postanschrift) versehen sein.
Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise: Diese müssen den Batterien beigefügt sein.
Die neuen Pflichten für Einführer
Kontrollpflichten: Einführer müssen sicherstellen, dass die Batterien die erforderlichen Konformitätsbewertungen und Kennzeichnungen haben.
Einführerkennzeichnung: Einführer müssen ihre eigenen Angaben (Name, Adresse) auf den Batterien anbringen, wenn der Erzeuger außerhalb der EU sitzt.
Dokumentationsaufbewahrung: Einführer müssen relevante Dokumente aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können.
Abhilfe/Rückrufe: Einführer müssen Maßnahmen ergreifen, wenn Batterien nicht den Anforderungen entsprechen.
Die neuen Pflichten für Händler:
Kontrollpflichten: Händler müssen sicherstellen, dass die Batterien korrekt gekennzeichnet sind und die erforderlichen Konformitätsbewertungen vorliegen.
Verkaufsverbote: Händler dürfen keine Batterien verkaufen, die nicht den Vorschriften entsprechen.
Kooperationspflichten: Händler müssen mit den Behörden und anderen Marktakteuren zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Ihr direkter Kontakt zu uns
Sie sind Erzeuger, Einführer oder Händler von Batterien und haben Fragen zu den neuen Pflichten?
Benötigen Sie Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Batterieverordnung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Mail, Kontaktformular oder Telefon. Wir beantworten Ihre Anfragen innerhalb von 24 Stunden.
Der digitale Produktpass (DPP) ist eine digitale Identität eines physischen Produkts. Er enthält alle relevanten Informationen über das Produkt, von seiner Herkunft über seine Zusammensetzung bis hin zu seinem gesamten Lebenszyklus.
Welche Informationen sollten bereitgestellt werden:
Der DPP soll umfassende Informationen über das Produkt enthalten, einschließlich seiner Komponenten, Materialien, Inhaltsstoffe und gegebenenfalls chemischen Substanzen. Darüber hinaus bietet der DPP Informationen zur Reparierbarkeit, zu Ersatzteilen und zur fachgerechten Entsorgung des Produkts.
Die Informationen im Produktpass der EU variieren je nach Produkt. Ein Produktpass ist bereits aus den Änderungen der EU-Batterieverordnung 2023 bekannt. Über den QR-Code müssen Informationen zu Kapazität, Leistung, Lebensdauer und chemischer Zusammensetzung der Batterie abrufbar sein. Ähnlich wie beim Batteriepass werden beim digitalen Produktpass der EU produktspezifische Pflichten festgelegt, die bestimmen, welche Informationen Hersteller angeben müssen.
Der digitale Produktpass soll schrittweise in die Wirtschaft eingeführt werden. Derzeit ist geplant, dass die Verpflichtung ab 2026 zunächst auf Textilien, Automobile und Elektrogeräte ausgeweitet wird. Ab 2027 soll er für alle in die EU eingeführten Produkte verpflichtend werden.
Mehr über den digitalen Produktpass erfahren Sie in unserem Blogartikel:
Es ist wichtig für Ihr Unternehmen, sich jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung benötigen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
EU: Neues Energielabel für Smartphones und Tablets ab 2025
Ab 2025 wird in der EU ein neues Energielabel für Smartphones und Tablets eingeführt, das einen Reparierbarkeits-Index enthält. Dieses Label bewertet die Reparierbarkeit von Geräten auf einer Skala von A bis E und soll Verbrauchern helfen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie sind umfangreiche Normungsarbeiten notwendig. Die technischen Beratungen haben begonnen, erste Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2024 erwartet. Diese Arbeiten zielen darauf ab, die Bewertung der Reparierbarkeit zu standardisieren.
Ziele des neuen Labels
Das neue Energielabel soll Verbrauchern klare Informationen über die Reparierbarkeit von Geräten bieten, was ihnen bei der Auswahl langlebigerer Produkte helfen kann. Dies könnte auch die Nachfrage nach leicht reparierbaren Geräten steigern und Hersteller dazu veranlassen, die Reparierbarkeit zu verbessern.
Schritt in Richtung nachhaltigerem Konsum
Das Label ist Teil der EU-Strategie zur Förderung nachhaltiger Konsumgewohnheiten und zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft. Es ermöglicht mehr Transparenz und unterstützt Verbraucher bei umweltbewussten Kaufentscheidungen. Ab 2025 wird das Label auf dem Markt eingeführt, was möglicherweise den Fokus auf langlebigere, reparaturfreundliche Produkte lenken wird.
Die Deutsche Recycling bietet einen Legal Monitoring Service, der relevante Informationen liefert und bei der Umsetzung unterstützt. Für Fragen steht unser Beratungsteam zur Verfügung.
Wir laden Sie herzlich zu unserem exklusiven Webinar "New EPR regulations in the EU" am Dienstag, 10. September 2024 um 10:30 ein. Unser Experte Rolf Andreas richtet sich in diesem Webinar speziell an unsere englisch-sprechenden Interessenten und bietet wertvolle Informationen welche Regelungen in den Bereichen WEEE, Verpackungen, Batterien und Textilien aktuell gelten.
Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz im Webinar!
Dänemark - EPR Verpackungen: Bis spätestens 30. September 2024 müssen Sie als verpflichtetes Unternehmen für die EPR in Dänemark den geplanten Verpackungsverbrauch melden.
Deutschland - Einwegkunststofffondsgesetz: Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz können sich seit Anfang August ausländische Unternehmen, die ihre Produkte direkt an private oder gewerbliche Nutzer in Deutschland liefern, auf der DIVID-Plattform registrieren lassen.
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