in den vergangenen Wochen erreichten uns vermehrt Anfragen in Bezug auf Marktplätze wie Amazon und eBay, um nur die beiden größten zu nennen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen von ihren Händlern einzuholen. Dazu gehört unter anderem die EPR-Registrierungsnummer.
In unserem Newsletter 13/2021 widmen wir uns diesem Thema. Wir erklären Ihnen, was Amazon mit einer EPR-Registrierungsnummer meint und wie Sie eine solche erhalten.
Des Weiteren erfahren Sie, wie Sie als ausländischer Händler Ihre Pflichten zum Verpackungsgesetz ganz einfach über einen Bevollmächtigten in Deutschland abwickeln lassen.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback.
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Wie Sie die Pflichten zum Verpackungsgesetz über einen Bevollmächtigten abwickeln
Seit Juli 2021 haben Sie die Möglichkeit, alle Pflichten, bis auf die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, über einen Bevollmächtigten in Deutschland abzuwickeln. Damit wird es für ausländische Firmen einfacher, sich rechtskonform am deutschen Markt zu verhalten. Wir informieren Sie über alle Aspekte der Bevollmächtigung und wie Sie diese über das Verpackungsregister LUCID umsetzen können.
Schweiz: VREG gilt ab 1.1.2022 für alle elektrischen und elektronischen Geräte
Der Schweizer Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2021 Änderungen in der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) genehmigt. Die geänderten Vorgaben der VREG gelten neu für alle elektrischen Geräte. Dies verbessert das Recycling der darin enthaltenen Materialien.
Recycling von elektronischen Geräten wird ausgedehnt
Die Anpassung der Verordnung trägt dazu bei, das Recycling von Altgeräten zu stärken und so den Ressourcenkreislauf zu schließen. Der Geltungsbereich der Verordnung soll auf alle elektrischen und elektronischen Geräte ausgedehnt werden. Dazu gehören insbesondere medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Ausgabeautomaten und Photovoltaikmodule, die künftig unter die VREG fallen werden.
Indem die Vorgaben der VREG nun auch für Geräte aus Fahrzeugen, Bauten und Gegenständen gelten, deren Ausbau mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, vergrößert sich zudem das Potenzial für die Rückgewinnung verwertbarer Bestandteile.
Die angepasste Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Einladung zu unserem kostenlosen Webinar
Das Webinar findet in englischer Sprache satt
Lernen Sie alles wissenswerte über die Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes, die Ziele, die mit der Umsetzung verfolgt werden und welche Folgen die Nichteinhaltung der Bestimmungen für Sie haben kann.
In diesem Webinar klären wir folgende Fragen:
wen das Verpackungsgesetz betrifft.
welche Neuerungen die Novelle des Verpackungsgesetzes mit sich bringt.
welche Strafen Ihnen bei Nichteinhaltung drohen.
wie Sie Ihre Pflichten rechtssicher, preiswert und effizient erfüllen.
Was verstehen Marktplätze als EPR-Nummer und wie erhalten Sie diese?
Extended Producer Responsiblity, kurz "EPR", ist gerade in aller Munde. Aktuell verpflichtet Amazon seine als Hersteller identifizierten Händler zur Übermittlung einer EPR-Registrierungsnummer. Betroffen sind dabei vor allem Händler, die alle Arten von Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien in Verkehr bringen. Wir klären auf, was Amazon unter einer EPR-Registrierungsnummer versteht und wie Sie an eine solche kommen.
Deutschland hat die Mindestziele bei der Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Jahr 2019 deutlich verfehlt. Die Bundesregierung hat eine Sammelquote von 44,3 Prozent an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet. Von der erstmal für 2019 geltenden Mindestquote von 65 Prozent war Deutschland somit weit entfernt. Durch die Novellierung des ElektroG in 2022 sind Verbesserungen zu erwarten.
Im Jahr 2019 sind 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt worden, das zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht eben der gemeldeten Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde von Deutschland demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt.
Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahme-Möglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten.
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