wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 14. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Deutschland: Einwegkunststofffondsgesetz - Pflichten für ausländische Hersteller, Importeure und Händler
Neue Dienstleistung: Bevollmächtigung im Rahmen des EWKFondsG für ausländische Unternehmen
Schottland: Einführung einer Gebühr für Einweg-Getränkebecher
USA: Kalifornien verabschiedet das Gesetz zur verantwortungsvollen Textilrückgewinnung
USA: Der Plastics Pact
EU: Neue europäische Verordnung über Produktsicherheit (GPSR)
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Deutschland: Einwegkunststofffondsgesetz - Pflichten für ausländische Hersteller, Importeure und Händler
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) bringt wichtige Veränderungen für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, die den deutschen Markt beliefern. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Hersteller, ohne Sitz in Deutschland, einen Bevollmächtigten vor Ort benennen.
Wer ist zur Registrierung verpflichtet?
Die Registrierungspflicht auf der DIVID-Plattform betrifft alle Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte nach Deutschland liefern. Dabei ist der Zeitpunkt der Registrierung abhängig von der Geschäftstätigkeit:
Vor dem 01.01.2024: Die Registrierung muss spätestens bis zum 31.12.2024 erfolgen.
Ab dem 01.01.2024: Sofortige Registrierung notwendig.
Vor dem 01.01.2026 (Feuerwerkskörper): Die Registrierung muss bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.
Diese Regelungen sind für Hersteller, Importeure und Vertreiber gleichermaßen verbindlich, die Produkte in den deutschen Markt einführen oder dort vertreiben.
Welche Einwegkunststoffprodukte vom EWKFondsG betroffen sind, erfahren Sie im Blogartikel.
🆕Unsere Dienstleistung : Bevollmächtigung im Rahmen des EWKFondsG für ausländische Unternehmen
Im Rahmen unseres Full-Services bieten wir unseren ausländischen Kunden an, die Bevollmächtigung im Rahmen des EWKFondsG und die damit verbundenen Pflichten zu übernehmen.
Unser Full-Service-Angebot!
Das Full-Service Angebot der Deutsche Recycling bietet auf Basis des EWKFondsG:
Beratung bei allen Fragen rund um die Übernahme der Bevollmächtigung
Unterstützung bei ersten Fragen zur Mengenprüfung durch einen Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
Prozessbegleitung unserer Kunden
Übernahme der gesetzlichen Herstellerverpflichtung
Rechtskonforme Prüfung der Abgabenbescheide des Umweltbundesamtes
Zahlung der festgesetzten Abgabe gemäß Abgabenbescheid für unsere Kunden
Die Deutsche Recycling bietet hierfür ein Full-Service-Angebot und eine schnelle sowie kostengünstige Lösung an. Unser Service deckt alle Aspekte des Antragsverfahrens ab. Kontaktieren Sie uns.
Schottland: Einführung einer Gebühr für Einweg-Getränkebecher
Die schottische Regierung hat eine Konsultation zur Einführung einer Gebühr auf Einweg-Getränkebecher gestartet, die dazu beitragen soll, den Gebrauch und die Entsorgung dieser Becher zu verringern.
Der Vorschlag sieht eine Mindestgebühr von 0,25 GBP (ca. 0,30 €) pro Becher vor – unabhängig vom Material. Damit wären auch biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe von der Regelung betroffen.
Die Konsultation hebt hervor, dass auch diese als "nachhaltiger" beworbenen Materialien weiterhin Probleme verursachen. „Obwohl diese Materialien vermeintlich umweltfreundlicher sind, bleiben sie Einwegprodukte und führen zu Herausforderungen wie unzureichender Recyclinginfrastruktur und Vermüllung“, so der Konsultationstext.
Wer ist betroffen?
Die Gebühr würde bei jedem Getränkekauf anfallen – sei es Kaffee, Tee oder Softdrinks, auch im Rahmen von Treueprogrammen. Ausnahmen sind nur für Getränke vorgesehen, die kostenlos in Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen angeboten werden, oder für Getränke aus Automaten.
Vorbild Plastiktütengebühr
Die geplante Gebühr orientiert sich am Modell der erfolgreichen Einführung der Plastiktütengebühr 2014. Wie damals sollen die Nettoerlöse der Maßnahme Umweltprojekten zugutekommen.
Die Konsultation läuft bis zum 14. November 2024 und folgt auf die Einführung des Circular Economy (Scotland) Bill, der im Juni 2024 verabschiedet wurde.
Es ist wichtig für Ihr Unternehmen, sich jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
USA: Kalifornien verabschiedet das Gesetz zur verantwortungsvollen Textilrückgewinnung
Kalifornien hat das Responsible Textile Recovery Act of 2024 (SB 707) verabschiedet, das von Senator Josh Newman initiiert wurde. Es ist das erste Gesetz in den USA, das ein erweitertes Herstellerverantwortungsprogramm (EPR) speziell für Textilien einführt.
Ziele:
Das Gesetz zielt darauf ab, das wachsende Problem des Textilabfalls anzugehen, indem es die Hersteller dazu verpflichtet, die Entsorgungsprozesse ihrer Produkte am Ende der Lebensdauer zu finanzieren und zu verwalten, einschließlich Recycling, Wiederverwendung und Reparatur.
Wichtige Akteure der Branche wie die American Apparel & Footwear Association (AAFA) und große Marken wie IKEA unterstützen das Gesetz. Es wurde geändert, um es branchenfreundlicher zu gestalten und Bedenken wie die Haftung für gefälschte Produkte auszuräumen.
Wenn Sie als Textilhersteller den Verkauf in Kalifornien in Betracht ziehen, beraten wir Sie gerne umfassend und unterstützen Sie bei der Bewältigung der Herausforderungen.
Der US Plastics Pact ist eine freiwillige Initiative, die von der Ellen MacArthur Foundation inspiriert wurde. Sie zielt darauf ab, die Kunststoffwirtschaft in den USA nachhaltiger zu gestalten, indem Abfälle reduziert, das Recycling verbessert und Kunststoffverpackungen neu gestaltet werden.
Diese Initiative bringt Unternehmen, Regierungsbehörden und gemeinnützige Organisationen zusammen, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Der Einfluss der Kunststoffindustrie
Die US-Regierung kündigte kürzlich Pläne an, die Plastikproduktion zu reduzieren, und ein internationales Plastikabkommen zu unterzeichnen, das bis Ende 2024 abgeschlossen werden soll. Diese Entscheidung wird von einem Großteil der Bevölkerung unterstützt – laut Greenpeace sind 63 % der US-Amerikaner für ein globales Plastikabkommen und ein Verbot von Einwegplastik.
Ziele des US Plastics Pact
Der US Plastics Pact verfolgt folgende Ziele, darunter:
Reduktion von Virgin Plastic: Bis 2030 soll der Einsatz von neuem Kunststoff um 30 % gesenkt werden.
Nachhaltige Verpackungen: Alle Kunststoffverpackungen sollen wiederverwendbar, recycelbar oder kompostierbar sein.
Erhöhung der Recyclingquoten: Bis 2030 sollen 50 % aller Kunststoffverpackungen recycelt werden.
Verantwortungsvolle Beschaffung: Der Anteil an recyceltem oder biobasiertem Kunststoff soll auf 30 % steigen.
Konsequenzen für betroffene Firmen
Regulatorische Anforderungen: Firmen müssen sich auf mögliche neue gesetzliche Anforderungen einstellen, die aus den Zielen des Pakts resultieren könnten.
Produktdesign und Innovation: Unternehmen müssen ihre Produkte und Verpackungen neugestalten, um die Ziele des Pakts zu erreichen.
Lieferkettenanpassungen: Firmen müssen ihre Lieferketten anpassen, um sicherzustellen, dass sie recycelbare oder kompostierbare Materialien verwenden und dass diese Materialien verfügbar sind.
Insgesamt bietet der US Plastics Pact eine Plattform für Zusammenarbeit und Innovation, um die Herausforderungen der Kunststoffverschmutzung anzugehen und eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten.
Es ist wichtig für Ihr Unternehmen, sich jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung benötigen.
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EU: Neue europäische Verordnung über Produktsicherheit (GPSR)
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (VO (EU) 2023/988), auch als General Product Safety Regulation (GPSR) bekannt, in Kraft. Ziel ist es, die Produktsicherheit für Verbraucher zu erhöhen, insbesondere im Fernabsatz und Onlinehandel.
Ziel der Verordnung
Die GPSR reagiert auf Entwicklungen wie Digitalisierung, technologische Fortschritte und globalisierte Lieferketten. Sie soll gewährleisten, dass Verbraucher nur sichere Produkte erhalten – unabhängig von deren Herkunft oder Verkaufsort.
Betroffene Akteure
Die Verordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure, darunter Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler und Fulfilment-Dienstleister. Auch Anbieter von Online-Marktplätzen unterliegen speziellen Regelungen.
Erfasste Produkte
Die GPSR gilt für alle Produkte, die von Verbrauchern genutzt werden könnten, außer spezifischen Kategorien wie Arzneimitteln, Lebensmitteln und nicht direkt bedienbaren Transportmitteln. Dies schließt auch Verpackungen ein,die als Teil des Produkts oder separat verkauft werden.
Pflichten der Händler
Händler dürfen nur sichere, korrekt gekennzeichnete Produkte verkaufen. Sie sind verpflichtet, Sicherheitsinformationen bereitzustellen und die Bedingungen für Lagerung und Transport zu überwachen, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Dies gilt auch für Verpackungen, die sicher und den geltenden Anforderungen entsprechend sein müssen.
Bevor Produkte in den Handel kommen, müssen Händler sicherstellen, dass sie den geltenden Anforderungen entsprechen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Kennzeichnungspflicht, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und sichtbar auf den Verpackungen angebracht sind. Bei Verstößen sind Maßnahmen wie Rückrufaktionen und die Benachrichtigung der Behörden erforderlich.
Besondere Anforderungen im Onlinehandel
Für den Fernabsatz gelten zusätzliche Pflichten: Produktbilder, Sicherheitswarnungen und Informationen müssen für Verbraucher leicht zugänglich sein. Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass alle wichtigen Angaben korrekt angezeigt werden. Auch Verpackungen müssen im Onlinehandel klar beschrieben und gekennzeichnet sein, um die Sicherheit und Konformität zu gewährleisten.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung?
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