wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 15. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Frankreich: Verbot von nicht recycelbaren Polystyrolverpackungen verschoben
Deutschland: Neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Einweg-E-Zigaretten
Dänemark: Neue Regelungen zur EPR für Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte
Österreich: Pfand auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall
Fresh Up - Erinnerungen / Termine
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
🆕 Erweiterung unseres Angebots: Bevollmächtigung nach EWKFondsG für ausländische Unternehmen
Wir freuen uns, ausländischen Unternehmen im Rahmen unseres Full-Service-Angebots die Übernahme der Bevollmächtigung gemäß EWKFondsG sowie aller damit verbundenen Pflichten anzubieten.
Unser Full-Service-Angebot im Detail:
Übernahme der gesetzlichen Herstellerverpflichtung
Rechtskonforme Prüfung der Abgabenbescheide des Umweltbundesamtes
Zahlung der festgesetzten Abgabe gemäß Abgabenbescheid
Beratung bei allen Fragen rund um die Übernahme der Bevollmächtigung
Unterstützung bei ersten Fragen zur Mengenprüfung durch einen Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
Prozessbegleitung unserer Kunden
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen eine schnelle und kostengünstige Lösung, die alle Aspekte des Antragsverfahrens abdeckt. Kontaktieren Sie uns!
Frankreich: Verbot von nicht recycelbaren Polystyrolverpackungen verschoben
Die französische Regierung hat offiziell bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen und nicht recycelbar sind, von 2025 auf 2030 verschoben wird.
Bedeutung für die Industrie und Umwelt
Diese Verschiebung soll der Industrie mehr Zeit geben, ihre Prozesse und Technologien anzupassen, um die Recyclingfähigkeit von Polystyrolverpackungen zu verbessern. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, die Umweltauswirkungen dieser Verpackungen zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Falls Sie unsicher sind, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen oder Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Verordnung benötigen, steht Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH als vertrauenswürdiger Partner zur Seite.
Deutschland: Neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Einweg-E-Zigaretten
Das Bundeskabinett hat am 09.10.2024 neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Einweg-E-Zigaretten beschlossen. Verbraucher sollen künftig mehr Möglichkeiten haben, alte Elektrogeräte im Handel zurückzugeben.
Dazu gehören einheitlich gekennzeichnete Sammelstellen und bessere Informationen im Handel. Ein besonderer Fokus liegt auf der sicheren Entsorgung von Batterien, um Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien zu verringern.
Diese neuen Regelungen bringen für Inverkehrbringer von Elektrogeräten, Batterien und Einweg-E-Zigaretten weitere Verpflichtungen mit sich:
Erweiterte Rücknahmepflicht: Inverkehrbringer müssen künftig sicherstellen, dass Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte und Einweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen zurückgeben können. Dies gilt unabhängig davon, ob die Geräte an dem Ort gekauft wurden oder ein neues Gerät erworben wird. Diese Pflicht betrifft auch kleinere Verkaufsstellen wie Kioske oder Tankstellen.
Kennzeichnung der Sammelstellen: Verkaufsstellen müssen Rücknahmestellen für Elektrogeräte einheitlich kennzeichnen, um den Verbrauchern die Rückgabe zu erleichtern. Inverkehrbringer sind dafür verantwortlich, dass diese Sammelstellen gut sichtbar und eindeutig gekennzeichnet sind.
Information am Verkaufsort: Inverkehrbringer müssen Verbraucher am Verkaufsort – beispielsweise am Regal – klar darüber informieren, dass das gekaufte Elektrogerät getrennt entsorgt werden muss. Dies geschieht über das Symbol der getrennten Mülltonne.
Sicherheitsmaßnahmen für Batterien: In Verkehr gebrachte Elektrogeräte, die mit Batterien betrieben werden, unterliegen erhöhten Sicherheitsanforderungen bei der Entsorgung. Inverkehrbringer müssen sicherstellen, dass Verbraucher über die korrekte Entsorgung von Lithium-Batterien informiert werden, um Brandrisiken zu minimieren
Es ist wichtig für Ihr Unternehmen, sich jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
Dänemark: Neue Regelungen zur EPR für Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte
Ab dem 01.01.2025 treten die neuen Vorschriften zur EPR in Dänemarkfür Verpackungen und Einwegkunststoff-produkteoffiziell in Kraft und entfalten ihren gesamten Umfang bis zum 01.10.2025.
Mit der Einwegkunststoffrichtlinie werden neue Regeln und Anforderungen für bestimmte Einwegkunststoffprodukte und Fanggeräte in Dänemark eingeführt.
Betroffene Produkte
Für die folgenden 6 Einwegkunststoffprodukte ist die erweiterte Herstellerverantwortung ab dem 31. Dezember 2024 vorgesehen:
Luftballons (ausgenommen Luftballons für industrielle oder andere gewerbliche Anwendung und Zwecke, die nicht an Verbraucher verkauft werden).
Getränkebecher, inkl. Verschlüsse und Deckel, die gefüllt oder leer verkauft werden.
Getränkebehälter mit einem Volumen von bis zu 3 Litern. Dazu zählen Getränkeflaschen und Verbundverpackungen wie Getränkekartons inkl. Verschlüsse und Deckel. Jedoch keine Getränkebehälter aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckel aus Kunststoff.
Lebensmittelbehälter, bzw. Behälter mit oder ohne Deckel für Lebensmittel, die
dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder als Take-away(-Gerichte) mitgenommen zu werden und
i.d.R. aus der Verpackung verzehrt werden und
ohne weitere Zubereitung, wie Kochen, Sieden oder Erhitzen, verzehrt werden.
Feuchttücher für die Körperpflege und Haushaltszwecke.
Leichte Kunststofftragetaschen, bzw. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikron.
Was sind die Verpflichtungen?
Gemäß diesen Neuerungen werden Unternehmen, die in Dänemark erstmals Verpackungen in den Verkehr bringen, zukünftig einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegen. Das bedeutet, dass Unternehmen die Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling des Verpackungsabfalls tragen müssen, entweder individuell oder durch die Teilnahme an einem Rücknahmesystem.
Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, sich im Herstellerregister (Dansk Producentansvar - DPA) einzutragen.
Ist Ihr Unternehmen Inverkehrbringer von Verpackungen in Dänemark und Sie sind sich nicht sicher, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie diese einhalten? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Österreich: Pfand auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall
Die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen in Österreich, die am 26. September 2023 in Kraft getreten ist, legt die rechtliche Grundlage für die Einführung eines Pfandsystems auf bestimmte Einweggetränkeverpackungen fest.
Ziel der Verordnung ist es, den Anteil von Einwegverpackungen im Abfall zu reduzieren und die Wiederverwertung von Materialien wie Kunststoff und Aluminium zu fördern.
Betroffene Produkte
Das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen in Österreich betrifft folgende Verpackungen:
PET-Flaschen: Diese bestehen hauptsächlich aus Kunststoff und werden häufig für Mineralwasser, Limonade und andere alkoholfreie Getränke verwendet.
Aluminiumdosen: Dazu gehören Dosen für Erfrischungsgetränke, Bier und andere Getränke in Einwegverpackungen.
Die Verpflichtungen für Erstinverkehrbringer
Für Erstinverkehrbringer pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen in Österreich sind einige wichtige Pflichten zu beachten:
Registrierungspflicht: Diese Registrierung ist seit Juni 2024 möglich und umfasst sowohl die Anmeldung Ihres Unternehmens als auch die Erfassung der Produkte, die vertreiben werden. Ohne diese Registrierung dürfen die Produkte nicht in Österreich verkauft werden.
Pfandpflicht: Beim Verkauf von pfandpflichtigen Verpackungen muss ein Pfand in Höhe von 0,25 € erhoben werden. Supermärkte und andere Letztvertreiber sind verpflichtet, die leeren Verpackungen zurückzunehmen.
Übergangsfrist: Für Produkte, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025, in der diese noch ohne Pfand verkauft werden dürfen.
Bevollmächtigter: Ausländische Unternehmen müssen einen Bevollmächtigten benennen, der die Erfüllung der Pflichten in Österreich sicherstellt.
Kennzeichnungspflicht: Pfandpflichtige Verpackungen müssen mit einem Pfandsymbol und einem Barcode versehen werden. Dabei sind spezifische Vorgaben zur Platzierung und Farbigkeit zu beachten, um sicherzustellen, dass die Kennzeichnung korrekt und leicht erkennbar ist.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Pfandpflicht effektiv umgesetzt wird, um die Rückgabe und das Recycling von Einweggetränkeverpackungen zu fördern und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen,
stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Spanien - EPR Verpackungen: Ab Januar 2025 gilt die Kennzeichnungspflicht. Alle Verpackungen müssen deutlich sichtbar und gut lesbar mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein, das den vorgesehenen Entsorgungsbehälter angibt.
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