wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 16. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Erweiterung unseres Angebots: Bevollmächtigung nach EWKFondsG für ausländische Unternehmen
EU: Neue EU-Verpackungsverordnung - Verzögerung der endgültigen Verabschiedung
EU: Neue Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen
EU: Produktsicherheitsverordnung - Pflicht für Online-Marktplatz-Anbieter
Webinar-Einladung
Fresh Up - Erinnerungen / Termine
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
🆕 Erweiterung unseres Angebots: Bevollmächtigung nach EWKFondsG für ausländische Unternehmen
Wir freuen uns, ausländischen Unternehmen im Rahmen unseres Full-Service-Angebots die Übernahme der Bevollmächtigung gemäß EWKFondsG sowie aller damit verbundenen Pflichten anzubieten.
Unser Full-Service-Angebot im Detail:
Übernahme der gesetzlichen Herstellerverpflichtung
Rechtskonforme Prüfung der Abgabenbescheide des Umweltbundesamtes
Zahlung der festgesetzten Abgabe gemäß Abgabenbescheid
Beratung bei allen Fragen rund um die Übernahme der Bevollmächtigung
Unterstützung bei ersten Fragen zur Mengenprüfung durch einen Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
Prozessbegleitung unserer Kunden
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen eine schnelle und kostengünstige Lösung, die alle Aspekte des Antragsverfahrens abdeckt. Kontaktieren Sie uns!
Die finale Annahme der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation) wird nicht wie zuvor geplant diese Woche im Europäischen Parlament vorgestellt.
Das Verfahren sieht vor, dass die Verordnung als angenommen gilt, wenn innerhalb von 24 Stunden nach der Bekanntgabe keine Fraktion oder mindestens 5 % der Abgeordneten eine Abstimmung fordert. Sollte es keine Einsprüche geben, entfällt die Notwendigkeit einer weiteren Abstimmung im Parlament.
Nach dieser Annahme auf Parlamentsebene muss noch der Rat der Europäischen Union formell zustimmen. Sobald der Rat die Verordnung angenommen hat, wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage nach dieser Veröffentlichung tritt die Verordnung offiziell in Kraft.
Unternehmen haben jedoch eine Übergangsfrist von 18 Monaten, bevor die neuen Vorschriften tatsächlich umgesetzt werden müssen.
Die Richtlinie (EU) 2022/2380 erweitert die Vorschriften für den Verkauf von Funkanlagen wie Mobiltelefonen, Tablets und anderen Geräten mit Funkfunktion. Diese Regelung verlangt Kennzeichnungen, um sicherstellen, dass die Verbraucher beim Kauf von Funkanlagen besser informiert sind.
Ab dem 28. Dezember 2024 müssen die neuen Anforderungen für die meisten Geräte erfüllt werden.
Für Laptops treten die Regeln später, am 28. April 2026, in Kraft.
Geltungsbereich und betroffene Produkte
Die Vorschrift betrifft Funkanlagen wie Mobiltelefone, Tablets, Kopfhörer, Lautsprecher, E-Reader und viele weitere tragbare Geräte. Für alle diese Produkte gelten neue Kennzeichnungspflichten.
Neue Kennzeichnungselemente
Piktogramm für das Netzteil: Händler müssen auf der Verpackung oder in der Nähe des Preises im Online-Handel angeben, ob ein Netzteil im Lieferumfang enthalten ist. Dies muss durch ein spezielles Piktogramm gut sichtbar dargestellt werden. Es reicht nicht aus, das Piktogramm durch einen externen Link anzuzeigen.
Informationen zur Ladefunktion und kompatiblen Netzteilen: Ein zusätzliches Etikett muss die Verbraucher über die Ladefunktionen des Geräts und die damit kompatiblen Netzteile informieren. Auch dieses Etikett muss gut sichtbar auf der Verpackung oder bei Online-Angeboten in der Nähe des Preises platziert werden.
Option für den Kauf ohne Netzteil: Händler müssen den Kunden die Möglichkeit bieten, die Geräte auch ohne Netzteil zu kaufen, wenn sie die Geräte inklusive Netzteil im Sortiment haben.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
Werden die Anforderungen nicht erfüllt, können die Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen ergreifen, die bis zu einem Verkaufsverbot reichen. Da die Regeln als Marktverhaltensregeln gelten, können Verstöße zudem als Wettbewerbsverstöße geahndet und abgemahnt werden.
Ist Ihr Unternehmen Inverkehrbringer von Funkanlagen und sind Sie sich nicht sicher, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
EU: Neue Produktsicherheitsverordnung - Pflicht für Online-Marktplatz-Anbieter
Die Produktsicherheitsverordnung, die am 13. Dezember tritt, legt neue Anforderungen speziell für den Online-Handel fest, um den Verbraucherschutz zu stärken und sicherzustellen, dass Verbraucher in der EU sicheren Zugang zu Produkten über Online-Plattformen haben.
Betroffene Akteure
Die Verordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure, darunter Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler. Anbieter von Online-Marktplätzen sind gemäß der Verordnung selbst keine Wirtschaftsakteure (also weder Hersteller noch Händler). Wenn jedoch der Online-Marktplatzanbieter auch selbst Produkte herstellt oder verkauft, muss er zusätzlich zu den allgemeinen Plattformpflichten auch die entsprechenden Pflichten eines Herstellers oder Händlers erfüllen.
Pflichten für Online-Marktplatz-Anbieter:
Plattformen wie Online-Marktplätze, die es Verbrauchern ermöglichen, Verträge mit Unternehmen für den Kauf von Produkten abzuschließen, haben laut der Verordnung spezifische Verpflichtungen. Zu diesen gehören:
Zentrale Kontaktstelle: Die Plattform muss eine Anlaufstelle für Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher benennen, um auf Anfragen schnell reagieren zu können.
Schnelle Umsetzung behördlicher Maßnahmen: Wenn Marktüberwachungsbehörden etwa das Entfernen gefährlicher Produkte oder Warnhinweise anordnen, muss die Plattform dies normalerweise innerhalb von zwei Tagen umsetzen.
Mehr über die neue europäische Verordnung über Produktsicherheit (GPSR) können Sie unter diesem Link nachlesen.
Am Dienstag, 19. November 2024 um 10:30 präsentieren Stefan Koch und Sebastian Pfeiffer Herausforderungen und praxisnahe Lösungen rund um den Einwegkunststofffonds in Deutschland.
Erfahren Sie, wie Sie als Unternehmen die neuen Vorgaben effizient meistern.
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In unserem englischsprachigen Webinar am Donnerstag, den 21.11.2024 um 10:30 zeigt Ihnen Tim Ludwig, welche neuen Verpflichtungen durch die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) auf Unternehmen in der Textilindustrie zukommen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Fragen direkt in unserer anschließenden Fragerunde zu stellen und von den Erfahrungen unserer Experten zu profitieren.
In unserem Webinar am Donnerstag, den 28.11.2024 um 10:30 informiert Sie Sascha Aue über die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) für EU-Beitrittskandidaten. Erfahren Sie, wie sich die Vorschriften auf diese Länder auswirken und was Unternehmen in diesen Märkten erwartet. Wir laden Sie herzlich zur anschließenden Fragerunde ein, um Ihre Fragen mit unserem Experten zu klären.
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Spanien - EPR Verpackungen: Ab Januar 2025 gilt die Kennzeichnungspflicht. Alle Verpackungen müssen deutlich sichtbar und gut lesbar mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein, das den vorgesehenen Entsorgungsbehälter angibt.
Deutschland - Stiftung ear: Die Stiftung ear informiert, dass zum 1. Januar 2025 keine neue Gebührenverordnung in Kraft tritt. Die Anpassung der Gebühren erfolgt erst im August 2025 und steht im Zusammenhang mit der Novellierung des Batteriegesetzes.
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