wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 17. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Dänemark: EPR-Regelungen für Einwegkunststoffprodukte
Deutschland: Neue Regeln für eine bessere Sammlung von E-Bike- oder E-Scooter-Batterien
Frankreich: Kritik der Europäischen Kommission am Triman-Symbol
Nordirland: Das Windsor Framework - Auswirkung ab Juli 2025
Österreich: EPR-Regelung für Textilien ab 2025
Slowenien: Neue Batterien-Regulierung
Webinar-Einladung
Fresh Up - Erinnerungen / Termine
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
🆕 Erweiterung unseres Angebots: Bevollmächtigung nach EWKFondsG für ausländische Unternehmen
Wir freuen uns, ausländischen Unternehmen im Rahmen unseres Full-Service-Angebots die Übernahme der Bevollmächtigung gemäß EWKFondsG sowie aller damit verbundenen Pflichten anzubieten.
Unser Full-Service-Angebot im Detail:
Übernahme der gesetzlichen Herstellerverpflichtung
Rechtskonforme Prüfung der Abgabenbescheide des Umweltbundesamtes
Zahlung der festgesetzten Abgabe gemäß Abgabenbescheid
Beratung bei allen Fragen rund um die Übernahme der Bevollmächtigung
Unterstützung bei ersten Fragen zur Mengenprüfung durch einen Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
Prozessbegleitung unserer Kunden
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen eine schnelle und kostengünstige Lösung, die alle Aspekte des Antragsverfahrens abdeckt. Kontaktieren Sie uns!
Dänemark: EPR-Regelungen für Einwegkunststoffprodukte
In Dänemark treten spätestens ab dem Jahr 2025 neue Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte in Kraft.
Erweiterte Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte
Für die folgenden 6 Einwegkunststoffprodukte ist die erweiterte Herstellerverantwortung ab dem 31. Dezember 2024 vorgesehen:
Luftballons, ausgenommen Luftballons für industrielle oder andere gewerbliche Anwendung und Zwecke, die nicht an Verbraucher verkauft werden.
Getränkebecher, inkl. Verschlüsse und Deckel, die gefüllt oder leer verkauft werden.
Getränkebehälter mit einem Volumen von bis zu 3 Litern. Dazu zählen Getränkeflaschen und Verbundverpackungen wie Getränkekartons inkl. Verschlüsse und Deckel. Jedoch keine Getränkebehälter aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckel aus Kunststoff.
Lebensmittelbehälter, bzw. Behälter mit oder ohne Deckel für Lebensmittel, die a) dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder als Take-away(-Gerichte) mitgenommen zu werden und b) i.d.R. aus der Verpackung verzehrt werden und c) ohne weitere Zubereitung, wie Kochen, Sieden oder Erhitzen, verzehrt werden.
Feuchttücher für die Körperpflege und Haushaltszwecke.
Leichte Kunststofftragetaschen, bzw. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikron hat.
Die gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Herstellerverantwortung für Verpackungen wird in Dänemark in zwei Phasen erlassen. Die erste Phase ist bereits abgeschlossen und die Verordnung zur Registrierung und Meldung von Verpackungen ist am 01.04.2024 in Kraft getreten. Der zweite Teil der Verordnung soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten und den Rahmen für unter anderem Rücknahmesysteme, Kompensation, Herstellerverantwortung für Getränkebecher und Kriterien für Umweltbelastung festlegen.
Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen rechtzeitig handeln, um konform zu bleiben. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage.
Deutschland: Neue Regeln für eine bessere Sammlung von E-Bike- oder E-Scooter-Batterien
Die Bundesregierung hat Anfang November Änderungen im nationalen Batterierecht beschlossen, um die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) umzusetzen. Diese Verordnung fördert den nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette.
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG) und tritt am 18. August 2025 in Kraft.
Wirkungen für die Inverkehrbringer:
Erhöhte Verantwortung für die Sammlung, Verwertung und korrekte Entsorgung von Batterien aller Kategorien, einschließlich lithiumhaltiger Batterien.
Einführung von Sicherheitsleistungen für Organisationen der Herstellerverantwortung.
Erweiterte Vorgaben zu Konformität, Sorgfaltspflichten und Stoffbeschränkungen.
Möglichkeit zur Einrichtung eigener Organisationen für Rücknahme und Entsorgung.
Die Anpassung des Rechtsrahmens bringt klarere Zuständigkeiten und verbessert die Möglichkeiten für Verbraucher und Hersteller, Batterien nachhaltig zu handhaben. Damit werden die Verwertung und getrennte Sammlung gefördert, um die Rohstoffgewinnung zu minimieren, als auch die Einhaltung der neuen EU-Regelungen gestärkt.
Die Deutsche Recycling bietet einen Legal Monitoring Service, der relevante Informationen liefert und bei der Umsetzung unterstützt. Für Fragen steht unser Beratungsteam zur Verfügung.
Frankreich: Kritik der Europäischen Kommission am Triman-Symbol
Die französischen Vorschriften über das Triman-Symbol und die Sortierhinweise für Verpackungen und Produkte stehen in der Kritik der Europäischen Kommission, da sie gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt verstoßen könnten.
Diese Vorgaben wurden im Rahmen des französischen AGEC-Gesetzes eingeführt und betreffen Produkte, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen. Sie verlangen das Triman-Logo sowie spezifische Sortierhinweise auf Verpackungen und Produkten im B2C-Bereich.
Die Hauptkritikpunkte der Kommission sind:
Hindernisse für den freien Warenverkehr: Nationale Kennzeichnungspflichten wie das Triman-Symbol könnten den innereuropäischen Handel beeinträchtigen, da sie Unternehmen zwingen, produktspezifische Anpassungen für den französischen Markt vorzunehmen. Dies führt zu einem fragmentierten Binnenmarkt.
Umweltbedenken: Die Vorschriften können zu einem höheren Materialverbrauch und mehr Verpackungsabfall führen, da zusätzliche Etiketten oder größere Verpackungen benötigt werden.
Mangelnde Abstimmung mit EU-Regeln: Frankreich hat die Kommission nicht rechtzeitig über diese Regelungen informiert, wie es gemäß der Richtlinie über die Transparenz des Binnenmarktes (EU 2015/1535) erforderlich ist.
Trotz der eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren bleibt die französische Regelung in Kraft. Unternehmen, die Produkte in Frankreich verkaufen, müssen weiterhin das Triman-Symbol verwenden.
Verkauft Ihr Unternehmen in Frankreich und sind Sie sich nicht sicher, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Nordirland: Das Windsor Framework - Auswirkung ab July 2025
Das Windsor Framework hat direkte Auswirkungen auf Unternehmen, die mit Nordirland handeln, sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb (z. B. Großbritannien oder anderen Nicht-EU-Ländern).
Kennzeichnungspflicht
Produkte, die ausschließlich für den nordirischen Markt bestimmt sind, müssen mit einem Label versehen werden, das ihre ausschließliche Verwendung in Nordirland angibt (z. B. "UK(NI)"). Diese Kennzeichnung unterscheidet sie von Waren, die in die EU eingeführt werden dürfen.
Die Einführung der Kennzeichnungspflicht erfolgt gestaffelt, mit einem Startdatum ab 1. Juli 2025.
Betroffene Produkte
Das Windsor Framework betrifft vor allem folgende Kategorien:
Lebensmittel und Agrarprodukte: Vereinfachte Zertifizierungsprozesse für Waren wie Fleisch, Milchprodukte und Pflanzen.
Medikamente: Sicherstellung, dass britische Medikamente weiterhin nach Nordirland geliefert werden können.
Güter mit Zollrisiko: Waren, die potenziell über Nordirland in die EU gelangen könnten (über die Red Lane), unterliegen weiterhin den EU-Zollbestimmungen.
Produkte mit spezifischen EU-Standards: Elektronik, Spielzeug, Textilien und andere regulierte Waren.
Auswirkungen auf EU-Händler
Für EU-Händler, die Waren nach Nordirland exportieren, bleiben die meisten bisherigen Regelungen gleich, da Nordirland im Rahmen des EU-Binnenmarkts für Waren bleibt. Das bedeutet, dass Produkte weiterhin die EU-Vorschriften einhalten müssen.
Auswirkungen auf Non-EU-Händler
Non-EU-Händler, die Waren in die EU oder nach Nordirland exportieren möchten, müssen weiterhin sicherstellen, dass ihre Produkte den EU-Normen entsprechen, besonders in sensiblen Bereichen wie Spielzeug, Elektronik, Chemikalien und Lebensmitteln. Wenn sie nachweisen können, dass ihre Waren ausschließlich in Nordirland verbleiben, profitieren sie von weniger Kontrollen und Zöllen (Green Lane).
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften in Nordirland benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon.
In Österreich wird ab 2025 eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt, wie es auch auf EU-Ebene vorgeschrieben ist. Die EPR-Regelung verpflichtet Hersteller, die Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Textilabfällen zu tragen.
Ein zentraler Punkt ist die verpflichtende getrennte Sammlung von Textilien ab 2025. Hersteller müssen entweder einem Sammelsystem beitreten oder ein eigenes, genehmigtes System zur Rücknahme von Altkleidern einrichten. Zusätzlich wird eine Kennzeichnungspflicht für Umweltinformationen erwartet, ähnlich wie bei anderen EPR-Schemata in der EU, wie beispielsweise in Frankreich, wo solche Regeln bereits existieren.
Welche Produktkategorien sind betroffen?
Die Verpflichtung betrifft eine Vielzahl von textilen Produkten, darunter:
Bekleidung und Schuhe
Heimtextilien (z. B. Bettwäsche, Vorhänge)
Accessoires und andere textile Produkte, die als Abfall getrennt gesammelt werden können
Welche Unternehmen sind verpflichtet?
Die EPR-Regelung für Textilien in Österreich ab 2025 verpflichtet mehrere Akteure entlang der Lieferkette, die entweder Textilien herstellen, in Verkehr bringen oder online vertreiben.
Hersteller, Importeur sowie Online-Händler von Textilien, die Textilien erstmalig auf den Österreichern Markt bringen, sind verpflichtet, sich an einem EPR-System zu beteiligen. Das schließt Unternehmen ein, die Textilien produzieren und direkt an Verbraucher oder Einzelhändler verkaufen.
Es ist wichtig für Ihr Unternehmen, sich jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung rund um die EPR-Regelung für Textilien benötigen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
Mit der Umsetzung der EU-Batterieverordnung (Regulation (EU) 2023/1542) führt Slowenien ab Oktober 2024 neue gesetzliche Anforderungen für die Herstellung, Kennzeichnung und Entsorgung von Batterien ein. Unternehmen müssen sich auf umfangreiche Anpassungen einstellen, um den neuen Vorgaben gerecht zu werden.
Die Regelungen betreffen:
Hersteller von Batterien, einschließlich solcher, die über Marktplätze verkaufen.
Unternehmen, die Batterien importieren und in Slowenien vertreiben.
Sowohl B2B- als auch B2C-Verkäufe – unabhängig vom Vertriebskanal.
Auch ausländische Unternehmen müssen sich registrieren, eine Niederlassung in Slowenien einrichten oder einen Bevollmächtigten ernennen.
Die neuen Pflichten
1. Registrierungspflicht: Ab dem 18. August 2025 müssen sich alle Hersteller und Importeure im slowenischen Nationalregister anmelden.
2. Kennzeichnung und Etikettierung: Batterien müssen die CE-Kennzeichnung gemäß EU-Vorgaben tragen. Sämtliche Kennzeichnungen und Produktinformationen müssen auf Slowenisch verfügbar sein. Kontaktdaten des Herstellers oder Importeurs müssen klar sichtbar sein.
3. Technische Anforderungen: Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass Batterien:
Materialbeschränkungen einhalten (z. B. Schwermetalle vermeiden).
Angaben zum Kohlenstoff-Fußabdruck und recycelten Inhalten aufweisen.
Leistungs- und Haltbarkeitsstandards erfüllen. Informationen zu Gesundheit und Lebensdauer bereitstellen.
Zusammenarbeit mit Rücknahmesystemen
Unternehmen müssen Teil eines autorisierten Rücknahmesystems werden. Diese Systeme kümmern sich um Sammlung, Recycling und Berichterstattung.
Strafen bei Verstößen
Die neuen Vorschriften werden streng überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 1.200 € bis 40.000 €.
Die vollständige Umsetzung der Anforderungen wird ab August 2025 erwartet, mit einer finalen Preisliste für die Teilnahme an Rücknahmesystemen. Unternehmen, die bereits heute aktiv werden, können unnötige Bußgelder vermeiden und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsziele unterstützen.
Haben Sie noch Fragen zur Batterien-Regulierung in Slowenien? Kontaktieren Sie uns, um Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Pflichten zu erhalten
Herstellerpflichten in der Türkei und im Westbalkan
Am Donnerstag, 5 Dezember 2024 um 10:30 präsentiere Sascha Aue welche Regelungen in der Türkei und im Westbalkan in den Bereichen WEEE, Verpackung und Batterien gelten.
Erfahren Sie, wie Sie als Unternehmen die spezifischen Vorgaben des Zielmarkts effizient meistern.
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Unser Experte Sascha Aue bietet Ihnen am Donnerstag, 12. Dezember 2024 um 10:30 Uhr einen wertvollen Überblick der aktuellsten Regelungen in den Bereichen WEEE, Verpackung und Batterien.
Erfahren Sie, wie Sie die unterschiedlichen Anforderungen erfolgreich erfüllen können und sich rechtlich absichern.
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Deutschland - Stiftung ear: Die Stiftung ear informiert, dass zum 1. Januar 2025 keine neue Gebührenverordnung in Kraft tritt. Die Anpassung der Gebühren erfolgt erst im August 2025 und steht im Zusammenhang mit der Novellierung des Batteriegesetzes.
Spanien - EPR Verpackungen: Ab Januar 2025 gilt die Kennzeichnungspflicht. Alle Verpackungen müssen deutlich sichtbar und gut lesbar mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein, das den vorgesehenen Entsorgungsbehälter angibt.
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