wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 18. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
EU: Amazon stellt EPR-Dienste ein - was bedeutet das für Verkäufer?
EU: Endgültige Verabschiedung der neue EU-Verpackungsverordnung
EU: Neue Produktsicherheitsverordnung
Deutschland: Das Einwegkunststofffondsgesetz – Was Sie wissen müssen
Portugal: Kennzeichnungspflicht bis Ende 2025 verschoben
Schweden: EPR für Textilien - neue Regelung ab 01. Januar 2025
Webinar-Einladung
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Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
🆕 Erweiterung unseres Angebots: Bevollmächtigung nach EWKFondsG für ausländische Unternehmen
Wir freuen uns, ausländischen Unternehmen im Rahmen unseres Full-Service-Angebots die Übernahme der Bevollmächtigung gemäß EWKFondsG sowie aller damit verbundenen Pflichten anzubieten.
Unser Full-Service-Angebot im Detail:
Übernahme der gesetzlichen Herstellerverpflichtung
Rechtskonforme Prüfung der Abgabenbescheide des Umweltbundesamtes
Zahlung der festgesetzten Abgabe gemäß Abgabenbescheid
Beratung bei allen Fragen rund um die Übernahme der Bevollmächtigung
Unterstützung bei ersten Fragen zur Mengenprüfung durch einen Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
Prozessbegleitung unserer Kunden
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen eine schnelle und kostengünstige Lösung, die alle Aspekte des Antragsverfahrens abdeckt. Kontaktieren Sie uns!
EU: Amazon stellt EPR-Dienste ein - was bedeutet das für Verkäufer?
Amazon hat seine Händler darüber informiert, dass die Extended Producer Responsibility (EPR)-Dienste zum 31. Dezember 2024 eingestellt werden.
Was bedeutet das für Verkäufer?
Für neue Händler: Das Programm „EPR Services on Amazon“ ist für neue Registrierungen geschlossen.
Für bestehende Händler: Amazon-Verkäufer, die bisher dieses Programm genutzt haben, müssen einen neuen Anbieter finden, um die EPR-Vorschriften weiterhin einzuhalten.
Als erfahrene EPR-Experten unterstützen wir Sie umfassend bei der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Registrierung und Lizenzierung von WEEE/Elektrogeräten, Batterien, Verpackungen, Möbeln, Textilien und weiteren Produktkategorien.
Bestellung eines Bevollmächtigten für Ihre Produkte in EU-Mitgliedstaaten und anderen Ländern.
Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Klicken Sie auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen!
EU: Endgültige Verabschiedung der neue EU-Verpackungsverordnung
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) der Europäischen Union hat einen weiteren Meilenstein erreicht: Das Europäische Parlament hat während der Plenarsitzung eine überarbeitete Fassung (Korrigendum) des Textes verabschiedet.
Die finale Version der Verordnung wird voraussichtlich im Dezember 2024 vom Europäischen Rat, der die 27 Mitgliedstaaten vertritt, offiziell angenommen und 2025 in Kraft treten.
Hintergrund und Abstimmungsprozess
Bereits am 24. April 2024 hatte das EU-Parlament einen vorläufigen Entwurf der Verordnung mit großer Mehrheit verabschiedet: 476 Stimmen dafür, 129 dagegen und 24 Enthaltungen. Diese vorläufige Fassung lag jedoch nur in englischer Sprache vor und musste noch eine rechtlich-linguistische Überarbeitung durchlaufen. Da die Europawahlen im Juni 2024 bevorstanden, entschied man sich, den Entwurf zunächst vorläufig zu verabschieden, um dem neuen Parlament die Möglichkeit zu geben, über den finalisierten Text abzustimmen. Dieses Korrigendum wurde nun erfolgreich genehmigt.
Wichtige Inhalte der PPWR
Die PPWR zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und das Recycling zu fördern. Sie legt ambitionierte Ziele fest, die die EU-Mitgliedstaaten umsetzen müssen:
Verpackungsreduktionsziele:
5 % weniger Verpackungen bis 2030,
10 % bis 2035,
15 % bis 2040.
Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Ab 2030 müssen alle Verpackungen (mit Ausnahme von Holz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs) strengen Recyclingkriterien genügen. Es wird eine Recyclingfähigkeits-Bewertungsskala (A bis C) eingeführt:
Klasse A: 95 % Recyclingfähigkeit,
Klasse B: 80 %,
Klasse C: 70 %.
Recyclingquoten:
Kunststoffverpackungen: 50 % Recycling bis 2025, 55 % bis 2030.
Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen:
65 % für Einweg-Getränkeflaschen (bis 2040),
50 % für PET-Kontaktverpackungen,
65 % für andere Kunststoffverpackungen.
Sammlung von Einwegbehältern: Bis 2029 müssen 90 % aller Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff und Metall (bis zu drei Litern) separat gesammelt werden – z. B. durch Pfandsysteme oder vergleichbare Lösungen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen,
stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue europäische Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (VO (EU) 2023/988), auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), in Kraft.
Diese Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit von Verbraucherprodukten zu gewährleisten, insbesondere im Kontext des Fernabsatzes und des Onlinehandels.
Zielsetzung der neuen Vorschriften:
Die GPSR adressiert gesellschaftliche Veränderungen wie Digitalisierung, technologische Entwicklungen und globalisierte Lieferketten. Sie stellt sicher, dass Verbraucher nur sichere Produkte erhalten, unabhängig von deren Herkunft oder Verkaufsort.
Betroffene Akteure:
Die Verordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure, darunter Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler und Fulfilment-Dienstleister. Auch Online-Marktplätze müssen spezielle Vorgaben erfüllen.
Erfasste Produkte:
Die GPSR gilt für alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen genutzt werden könnten, mit Ausnahmen wie Arzneimitteln, Lebensmitteln und Transportmitteln, die nicht direkt vom Verbraucher bedient werden.
Pflichten der Händler:
Händler dürfen nur sichere Produkte verkaufen und müssen sicherstellen, dass Produkte korrekt gekennzeichnet sind und Sicherheitsinformationen enthalten. Sie müssen auch die Lager- und Transportbedingungen überwachen, um die Produktsicherheit zu gewährleisten.
Kontrolle und Überprüfung:
Händler müssen überprüfen, ob Produkte den Anforderungen entsprechen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Bei Verstößen müssen sie Maßnahmen ergreifen, wie Rückrufaktionen und die Benachrichtigung der Marktüberwachungsbehörden.
Spezielle Pflichten im Fernabsatz:
Für den Online- und Fernabsatz gelten zusätzliche Anforderungen, wie die Bereitstellung von Produktbildern und Warnhinweisen. Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen für Verbraucher leicht zugänglich sind.
Sie benötigen Unterstützung zum Thema Produktsicherheitsverordnung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon.
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Was Sie wissen müssen
Am Mittwoch, den 1. Januar 2025, treten in Deutschland weitere Maßnahmen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft. Das Einwegkunststofffondsgesetz und die dazugehörige Verordnung setzen neue Standards für Hersteller, Importeure und Händler von Einwegkunststoffartikeln.
So erfüllen Sie die neuen EPR-Vorgaben
Ab 2025 gelten folgende Pflichten:
Meldung der Art und Menge: Melden Sie jährlich die in Deutschland verkauften Einwegkunststoffprodukte.
Zahlung von Umweltabgaben: Zahlen Sie die anfallenden Abgaben in den Einwegkunststofffonds.
Wer ist zur Registrierung verpflichtet?
Hersteller mit Sitz in Deutschland: Beantragen Sie Registrierungsnummern für alle Marken und Produktkategorien Ihrer Einwegkunststoffartikel. Dies erfolgt direkt über das Umweltbundesamt.
Hersteller außerhalb Deutschlands: Ernennen Sie einen Bevollmächtigten, der Ihre EPR-Verpflichtungen in Deutschland übernimmt. Dieser Bevollmächtigte ist dafür verantwortlich, dass Ihre Produkte konform sind und weiterhin auf dem Markt angeboten werden dürfen. Ein Dienstleister wie Deutsche Recycling kann dabei unterstützen.
Dropshipper und Wiederverkäufer :Erfragen Sie die Registrierungsnummern Ihrer Lieferanten und stellen Sie sicher, dass alle Produkte konform sind. Überprüfen Sie den Registrierungsstatus Ihrer Lieferanten sorgfältig.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der neuen EPR-Vorschriften kann erhebliche Sanktionen nach sich ziehen:
Bußgelder: Verstöße können zu Geldstrafen von bis zu 100.000 € führen – unabhängig davon, ob die Nichteinhaltung vorsätzlich oder fahrlässig geschah.
Verkaufsverbot: Nicht registrierte Produkte dürfen in Deutschland nicht verkauft werden.
Beschlagnahmung von Waren: Behörden können nicht konforme Produkte vom Markt nehmen, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führen kann.
Zusätzliche Strafen: Falsche Angaben zu Mengen oder Nichtbeachtung anderer Vorschriften können weitere verwaltungs- und zivilrechtliche Strafen nach sich ziehen.
Um diese Risiken zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Registrierung unerlässlich.
Welche Produkte fallen unter die Vorschriften?
Das Gesetz umfasst eine breite Palette an Einwegkunststoffprodukten, darunter:
Lebensmittelbehälter: Für den sofortigen Verzehr, z. B. Take-away-Boxen.
Tüten und Folienverpackungen: Flexible Verpackungen, die Lebensmittel zum sofortigen Verzehr enthalten.
Getränkebehälter: Bis zu 3 Liter Fassungsvermögen, einschließlich Deckel und Verschlüsse.
Trinkbecher: Für alle Getränkearten, unabhängig vom Material.
Leichte Kunststofftragetaschen: Hauptsächlich für den Transport von Lebensmitteln oder anderen Gegenständen.
Feuchttücher: Für Körperpflege und Haushalt.
Luftballons: Ausgenommen solche für industrielle oder gewerbliche Zwecke.
Tabakprodukte: Zigarettenfilter und andere Einwegprodukte aus Plastik.
Unser Full-Service-Angebot bietet Ihnen die Möglichkeit, diese Herausforderungen effizient und rechtskonform zu bewältigen. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die Anforderungen des EWKFondsG zu erfüllen und Ihre Marktpräsenz in Deutschland zu sichern.
Die portugiesische Gesetzgebung (Verordnung Nr. 152-D/2017) verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, sich bei einem Dualen System in Portugal zu registrieren und ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
Dazu gehören:
Jahresabschlussmeldungen und Zahlung der entsprechenden Lizenzierungsgebühren
Welche Produkten sind betroffen?
Die Pflicht gilt für folgende Verpackungen:
Verkaufsverpackung,
Zweitverpackung,
Transportverpackung,
Serviceverpackung,
Einkaufstüten (Plastik- und Papiertüten - nur für portugiesische Unternehmen) und
Multipack-Verpackung.
Kennzeichnungspflicht ab 2025:
Artikel 28 (5) der Gesetzesverordnung Nr. 24/2024 schreibt vor, dass Verpackungen, die im Rahmen des Integrierten Verpackungs- und Verpackungsabfallmanagementsystems (SIGRE) verwaltet werden, gekennzeichnet sein müssen. Dies umfasst:
Hinweise zur Entsorgung von nicht wiederverwendbaren Primär- und Sekundärverpackungen, einschließlich der geeigneten Recyclingbehälter.
Die Entsorgungsinformationen können entweder direkt auf der Verpackung oder in den Produktanleitungen bzw. an den Verkaufsstellen angegeben werden. Die genauen Anforderungen werden von APA, I.P. und DGAE in Form von Richtlinien veröffentlicht.
Die neuen Kennzeichnungsvorschriften sollten eigentlich im Januar in Kraft treten, wurden jedoch auf Ende 2025 verschoben.
Wichtig für ausländische Unternehmen
Nach portugiesischer Gesetzgebung kann sich nur ein Unternehmen mit einer portugiesischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei einem Dualen System registrieren. Ausländische Unternehmen, die ohne Sitz in Portugal Produkte vertreiben (z. B. über Online-Shops), müssen zur Erfüllung ihrer Pflichten einen Bevollmächtigten benennen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der neuen Regelungen zum Verpackungsgesetz in Portugal benötigen, oder einen Bevollmächtigten brauchen, stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2022 hat Schweden auch Maßnahmen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt.
Mit dem Stichtag des 1. Januar 2025 starte die Lizenzierung der Sammlungen.
Hersteller und Importeure von Textilien, müssen sich bei entsprechenden Stellen registrieren und Ihre Abfalltextilien melden.
Mit dieser Gesetzgebung will das Land die Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen und eine nachhaltigere Nutzung von Textilprodukten fördern.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, was es mit der EPR für Textilien in Schweden auf sich hat, welche Unternehmen konkret betroffen sind und was sie zu zahlen haben.
Wir laden Sie herzlich zu unserem exklusiven Webinar "EPR Regulations in Asia Pacific" am Dienstag, 21. Januar 2025 um 09:00 ein. Unser Experte Rolf Andreas richtet sich in diesem Webinar speziell an unsere englisch-sprechenden Interessenten und bietet wertvolle Informationen welche EPR-Regelungen aktuell in der Asien-Pazifik-Region gelten.
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