wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 2. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
EU-Batterieverordnung und Anforderungen an den CO2-Fußabdruck
EU-Einwegkunststoffrichtlinie: Auswirkung in Polen
Deutschland: Pfandsystem auf Einweggetränkeverpackungen für Getränke auf Milchbasis ab dem 1. Januar 2024
EPR in Dänemark - Änderungen 2025 & Meldepflicht 2024
EPR-Verpackungen in Großbritannien: Meldepflicht und Frist
Deutschland: Einrichtung des Einwegkunststofffonds zum 1. Januar 2024
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Mit freundlichen Grüßen, Deutsche Recycling
EU-Batterieverordnung und Anforderungen an den CO2-Fußabdruck
Ab Februar 2024 implementiert die Europäische Union eine Verordnung, die Änderungen in den Anforderungen an Batterien einführt. Die folgenden Abschnitte beleuchten die wichtigsten Aspekte dieser Verordnung.
Digitale Batteriepässe und Kohlenstoff-Fußabdruck
Ab 2027 ist es verpflichtend, dass größere Batterien (mit einer Kapazität über 2 kWh) mit digitalen Pässen ausgestattet sind, die wichtige Informationen über die Nachhaltigkeit der Batterie beinhalten. Diese Pässe, gekennzeichnet durch einen QR-Code und eine CE-Kennzeichnung, unterstützen das Recycling und die Wiederverwendung der Batterien. Zusätzlich legt die Verordnung Vorgaben für den Anteil recycelter Materialien in Batterieelementen fest und verlangt ab August 2024 die Berechnung des Kohlenstoff-Fußabdrucks, um die Umweltauswirkungen zu verringern.
Austauschbarkeit und Sicherheitsanforderungen
Die Verordnung sieht vor, dass tragbare Batterien ab 2027 leicht zu entfernen und austauschbar sein müssen. Diese Anforderung soll die Wartung, das Recycling und die Lebensdauer der Geräte verbessern. Darüber hinaus müssen Hersteller ab 2025 Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette erfüllen und spezifische Sicherheitstests durchführen, um sowohl Verbraucher als auch die Umwelt zu schützen.
Recyclingziele und Berichtspflichten
Die neue Verordnung definiert konkrete Recyclingeffizienz- und Materialrückgewinnungsziele für Batterien, die ab Ende 2027 in Kraft treten und das Recycling von Batterien weiter vorantreiben sollen. Ebenso führt die Verordnung neue Berichtspflichten ein, die die Transparenz und Rückverfolgbarkeit im Bereich der Batterien erhöhen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um eine verantwortungsvolle Produktion und Nutzung von Batterien zu gewährleisten. Für Unternehmen bedeutet dies eine Anpassung in den Bereichen Produktion und Recycling von Batterien, einschließlich der Vorbereitung auf digitale Prozesse, verbesserter Lieferketten und fortschrittlicher Recyclingtechniken.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen,
stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Mit der Einführung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und die Bekämpfung von Kunststoffverschmutzung, sind Unternehmen in Polen mit neuen Herausforderungen und Verantwortlichkeiten konfrontiert.
Polen hat Schritte in dieser Richtung unternommen, um die EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies beinhaltet das Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, darunter Kunststoffstrohhalme, Besteck, Teller und andere häufig verwendete Einwegartikel.
Informationspflichten und Registrierung im BDO-Register
Unternehmen sind nun verpflichtet, detaillierte Informationen über die Verwendung und den Umlauf von Einwegkunststoffprodukten im BDO-Register (Datenbank für das Management von Abfallprodukten) zu melden.
Die Registrierung im BDO-Register ist ein entscheidender Schritt, um die Einhaltung der neuen Vorschriften nachzuweisen. Dies erfordert die Offenlegung von Informationen zur Art, Menge und zum Management von Einwegkunststoffprodukten. Diese Transparenz ermöglicht es den Behörden, die Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie durch Unternehmen besser zu überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
Die strikte Einhaltung dieser Registrierungspflichten ist von großer Bedeutung, um Sanktionen zu vermeiden.
Falls Sie unsicher sind, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen oder Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie benötigen, steht Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH als vertrauenswürdiger Partner zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in Polen.
Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Deutschland: Pfandsystem auf Einweggetränkeverpackungen für Getränke auf Milchbasis ab dem 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 betrifft die Erweiterung des Einwegpfands für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff Unternehmen, die Verpackungen für Getränke auf Milchbasis oder Milchmischungen mit mindestens 50 % Milch oder Milcherzeugnissen herstellen oder vertreiben.
Im Jahr 2003 hat Deutschland ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen eingeführt. Das Pfand betrifft Einweggetränkeverpackungen für den privaten Endverbraucher, darunter Plastikflaschen und Dosen, die ein Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern haben.
In Deutschland gibt es vier Kategorien von pfandpflichtigen Getränken: Bier (mit oder ohne Alkohol, einschließlich Biermischungen), Wasser (mit oder ohne CO2, mit oder ohne Geschmack, wie Mineral- und Quellwasser), alkoholische Mischungen (wie "Alcopops") und Erfrischungsgetränke (mit oder ohne CO2, einschließlich Limonaden, Cola, kohlensäurehaltige Getränke mit bitterem Geschmack, Eistee/-kaffee und Sportsdrinks).
Aktuelle Verpflichtungen umfassen:
Die Pflicht zur Teilnahme am DPG-System: Vertreiber von pfandpflichtigen Getränkeverpackungen müssen sich am "Deutschen Pfandsystem GmbH" (DPG) beteiligen.
Die Kennzeichnungspflicht: Betroffene Getränkeverpackungen müssen ein spezielles Logo tragen, wobei die Verwendung von Aufklebern möglich ist.
Die Pflicht zur Erhebung eines Pfands: Ein Pfand in Höhe von 0,25 € muss dem Preis jedes Getränks hinzugefügt werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Dienstleister mit der Verwaltung des Pfandkontos zu beauftragen.
Die Registrierungspflicht bei der "Zentralen Stelle Verpackungsregister" (ZSVR): Hersteller, deren Verpackungen pfandpflichtig sind, müssen sich auf der LUCID-Plattform der ZSVR registrieren.
Ihr direkter Kontakt zu uns
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie benötigen Unterstützung bei der Registrierung bei der ZSVR oder bei der Verwaltung Ihres Pfandkontos?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
EPR in Dänemark - Änderungen 2025 & Meldepflicht 2024
Ab dem 01.01.2025 treten in Dänemark neue EPR-Vorschriften in Kraft, die bis zum 01.07.2025 vollständig umgesetzt werden. Diese Gesetzesänderung bringt Dänemarks erweiterte Herstellerverantwortung in Einklang mit den Standards anderer EU-Länder.
Dank eines gut funktionierenden Abfallmanagementsystems war eine Anpassung bei der Einführung der EU-Verpackungsrichtlinie nicht erforderlich.
Die überarbeiteten Richtlinien werden schrittweise seit 2023 eingeführt. Der erste Schritt betrifft die EPR für Tabakprodukte mit Filter.
In diesem Blogartikel schauen wir uns die Einführung von EPR in Dänemark genauer an und zeigen Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Herstellerverantwortung, Meldepflicht und Registrierung.
Seit Anfang 2023 müssen Organisationen in Großbritannien gemäß der neu implementierten Gesetzgebung zur erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) für Verpackungen Daten über ihre Verpackungen sammeln und melden.
Diese Änderungen, ein Kernbestandteil des Verpackungsgesetzes in England, betreffen alle Unternehmen, die Verpackungen importieren oder in Umlauf bringen und haben signifikante Auswirkungen auf die Compliance-Anforderungen.
In diesem Blogartikel erfahren Sie die wichtigen Punkte, vom Anwendungsbereich der Regelung bis zu den Meldepflichten und den Fristen.
Deutschland: Einrichtung des Einwegkunststofffonds zum 1. Januar 2024
Deutschland führt zum 1. Januar 2024 einen Einwegkunststofffonds ein, um die Menge an Einwegplastikverpackungen im öffentlichen Raum zu verringern. Das zugehörige Gesetz trat 2023 in Kraft und sieht vor, dass Hersteller von Einwegplastikprodukten an den Entsorgungskosten für Abfälle an öffentlichen Orten beteiligt werden. Dies betrifft Hersteller, die solche Produkte erstmals auf den Markt bringen oder verkaufen. Die Gebühren werden nach Masse und Art des Produktes berechnet und müssen erstmals für das Jahr 2024 entrichtet werden, mit Zahlungsfrist bis 15. Mai 2025.
Ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung müssen einen Vertreter in Deutschland benennen. Folgende Produkte fallen unter das Gesetz: Lebensmittelbehälter, flexible Verpackungen, Getränkebehälter, Becher, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakprodukte mit Filtern. Ab dem 1. Januar 2024 besteht eine Registrierungspflicht. Dafür hat das Umweltbundesamt die Plattform DIVID eingerichtet, die Registrierung, Verwaltung und Zahlung der Gebühren ermöglicht.
Ist Ihr Unternehmen Inverkehrbringer von Verpackungen dieser Kategorie in Deutschland und Sie sind sich nicht sicher, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie diese einhalten? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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