Erhalten Sie einen Überblick über die Compliance-Fristen für das Jahr 2025.
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Sehr geehrte Damen und Herren  ,

herzlich willkommen zu unserem 2. Rundbrief des Jahres 2025!

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Wir hoffen, dass Sie die Informationen in diesem Newsletter hilfreich finden und freuen uns auf Ihr Feedback!

Die Themen im Überblick

  1. EU-Batterieverordnung: Das ändert sich 2025
  2. Neue EPR-Vorschriften für Textilien
  3. USA verschärfen EPR-Vorschriften

  4. Neue Umweltkennzeichnungspflicht in Frankreich
  5. Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Portugal
  6. Webinar-Einladung: EPR in Nordamerika - Was erwartet uns 2025?
  7. Erinnerungen: Planmengenmeldung 2025, Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Spanien

    1. EU-Batterieverordnung: Das ändert sich 2025

    Ab dem 18. Februar 2025 müssen Hersteller von Batterien für Elektrofahrzeuge den Kohlenstoff-Fußabdruck ihrer Batterien offenlegen.
    Elektrofahrzeuge

    Kennzeichnungspflicht für das Symbol "Getrennte Sammlung":

    Ab dem 18. August 2025 müssen alle Batterien mit dem Symbol für "Getrennte Sammlung" gekennzeichnet sein.

     

    Erweiterte Sorgfaltspflichten für Unternehmen:

    Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, sind ab dem 18. August 2025 verpflichtet, erweiterte Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Diese umfassen unter anderem die Erstellung eines Managementsystems zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, die Veröffentlichung einer Unternehmensstrategie, die Überwachung der Erfüllung der Sorgfaltspflichten, die Durchführung von Kontrollen und die Bereitstellung eines Beschwerdemechanismus.

     

    Wie Unternehmen sich auf die Änderungen vorbereiten können, lesen Sie in unserem Blogartikel.

    👉 Mehr erfahren

    2. Neue EPR-Vorschriften für Textilien

    EPR Textilien-1

    Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine getrennte Sammlung von Textilabfällen einführen.

    Dies ist Teil der EU-Initiative zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung der Umweltauswirkungen der Textilindustrie.

    Einige Länder, wie die Niederlande, Frankreich, Ungarn und Lettland, haben bereits spezifische Maßnahmen zur Umsetzung dieser Verpflichtung ergriffen. Diese reichen von der Einführung kommunaler Sammelsysteme bis hin zu Förderprogrammen für die Wiederverwertung von Textilien.

     

    Mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) tragen Textilhersteller künftig die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte – von der Sammlung und Sortierung bis zur Wiederverwendung und dem Recycling. Die dafür anfallenden Kosten sollen in den Aufbau und die Verbesserung der Recycling-Infrastruktur fließen.

    👉 Mehr erfahren

    3. USA verschärfen EPR-Vorschriften

    Verpackungen USA
    Oregon:
    • Recycling Modernization Act: Im Jahr 2021 verabschiedete Oregon das Recycling Modernization Act (Senate Bill 582), das am 1. Januar 2022 in Kraft trat.

    • Umsetzung ab Juli 2025: Ab dem 1. Juli 2025 sind Hersteller verpflichtet, an einer Producer Responsibility Organization (PRO) teilzunehmen. Diese Organisation übernimmt die Verantwortung für das Sammeln, Sortieren und Recycling der Produkte. Die Hersteller müssen dafür entsprechende Gebühren entrichten, um die Aktivitäten der PRO zu finanzieren und sicherzustellen, dass ihre Produkte umweltgerecht entsorgt werden.

    • Lieferberichte: Die ersten Lieferberichte müssen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.
    Colorado:
    • Sustainable Packaging Coalition: Im Jahr 2022 verabschiedete Colorado das Senate Bill 22-1355, das eine Registrierungspflicht für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen einführt. Die Registrierung bei einer PRO muss bis zum 1. Oktober 2024 erfolgen.

    • Verkaufsverbot ohne Teilnahme: Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Produkte mit bestimmten Verpackungsmaterialien in Colorado nur noch verkauft oder vertrieben werden, wenn der Hersteller am Programm teilnimmt oder einen genehmigten individuellen Plan hat.

    • Beitragszahlungen: Die ersten jährlichen Beiträge der Hersteller an die PRO sind bis zum 1. Januar 2026 fällig.
    ▶️ Jetzt Kontakt aufnehmen

    4. Neue Umweltkennzeichnungspflicht in Frankreich

    Seit dem 1. Januar 2025 müssen nun auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro, die mindestens 10.000 Einheiten pro Jahr auf dem französischen Markt vertreiben, Verbraucher über die Umwelteigenschaften ihrer Produkte informieren.


    Recycling

    Betroffene Produkte: Verpackungen, Elektrogeräte, Textilien, Möbel

    Pflichtangaben: Recycelte Materialien, Reparierbarkeit, Recycelbarkeit, gefährliche Stoffe, Rückverfolgbarkeit u. a.

     

    📌 Wichtig: Diese Vorschrift wurde schrittweise eingeführt – Unternehmen mit höherem Umsatz mussten bereits 2023 & 2024 handeln. Jetzt sind auch kleinere Unternehmen betroffen!

     

    ➡️ Wer in Frankreich verkauft, sollte seine Kennzeichnung jetzt überprüfen!

    Jetzt Kennzeichnung überprüfen

    5. Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Portugal

    Verpackungen Portugal
    Unternehmen, die Produkte nach Portugal exportieren, müssen ab sofort neue Kennzeichnungsanforderungen für Verpackungen beachten.

    Wichtige Pflichten:

    Nicht-wiederverwendbare Verpackungen müssen seit dem 1. Januar 2025 entweder:

    • Eine Kennzeichnung mit Entsorgungshinweisen tragen oder
    • Die Entsorgungsinformationen digital bereitstellen (z. B. auf einer Website oder per QR-Code).
     

    ▶️ Jetzt Kontakt aufnehmen

    6. Webinar-Einladung: EPR in Nordamerika - Was erwartet uns 2025?

    EPR Nordamerika 2025

    Wir laden Sie herzlich zu unserem exklusiven Webinar "EPR in Nordamerika: Was erwartet uns 2025" am Donnerstag, 27. Februar 2025, um 10:30 Uhr ein. Unsere Experten Rolf Andreas und Dominik Stock informieren Sie über die aktuellen EPR-Regelungen in Kanada und den USA in den Bereichen WEEE, Verpackungen, Batterien und Textilien.

     

    Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz im Webinar!

    📌 Jetzt registrieren

    7. Erinnerungen

    Planmengenmeldung 2025

    Haben Sie Ihre Planmengen für 2025 bereits gemeldet?
    Falls nicht, möchten wir Sie daran erinnern, dass verspätete Nachmeldungen mit Änderungsgebühren verbunden sein können.
     
    Um unnötige Kosten und Mehraufwand zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Planmengen zu übermitteln.
     

    Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Spanien

    Seit Januar 2025 gilt die Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Spanien. Alle Verpackungen müssen deutlich sichtbar und gut lesbar mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein, das den vorgesehenen Entsorgungsbehälter angibt.

    👉 Mehr erfahren

    Feedback

    Damit Sie auch zukünftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail und teilen Sie uns Ihre Meinung, Anmerkungen und Themenvorschläge mit. 

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