herzlich willkommen zu unserem 3. Rundbrief im Jahr 2025!
Mit diesem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Fachinformationen rund um das Thema Umwelt-Compliance.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Frankreich: Neues Rücknahmesystem für kleine Feuerlöscher
Großbritannien: Änderungen der WEEE-Verpflichtungen für ausländische Unternehmen
Rumänien: Gesetzliche Neuerungen für Verpackungen
Indien: Neue Kennzeichnungspflicht für Kunststoffverpackungen
Update zur PPWR
Webinar-Einladung
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Frankreich: Neues Rücknahmesystem für kleine Feuerlöscher
Seit dem 1. Januar 2025 werden kleine Feuerlöscher nicht mehr von Ecosystem zurückgenommen, sondern von ECOPAE, das zunächst bis 2027 zugelassen wurde.
Die Verpflichtungen für Hersteller und Inverkehrbringer
Hersteller, Importeure und Vertreiber von kleinen Feuerlöschern sind gesetzlich verpflichtet, sich an einem der anerkannten Entsorgungsverbände anzuschließen und für die umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte zu sorgen. Dies umfasst:
Registrierungsnummer: Hersteller oder Importeur, die kleine Feuerlöscher auf dem französischen Markt verkaufen, müssen sich registrierenund erhalten eine Registrierungsnummer.
Kennzeichnungspflichten: Feuerlöscher müssen mit dem Triman-Logo gekennzeichnet sein und den Hinweis „Cet extincteur se recycle“ tragen.
Meldepflicht und Entsorgungsgebühr: Inverkehrbringer sind verpflichtet für die in Verkehr gebrachten Mengen, Entsorgungsbeiträge zur Finanzierung der Sammlung und des Recyclings, zu entrichten.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Regelung betrifft Feuerlöscher und druckbetriebene Löschgeräte mit Pulver oder Wasser – unabhängig davon, ob sie fest installiert oder mobil sind. Die maximale Füllmenge beträgt 2 kg oder 2 Liter. CO₂- und Halonlöscher sind ausgenommen.
Diese Feuerlöscher werden vor allem auf Sportbooten, in Wohnhäusern sowie in Fahrzeugen wie Lkw, Pkw oder Wohnmobilen eingesetzt.
Haben Sie Fragen? Unser Expertenteam steht Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
Änderungen der WEEE-Verpflichtungen für ausländische Unternehmen
Die britische Umweltbehörde hat die WEEE-Verordnung für 2025 geändert. Bestehende Registrierungen müssen im Laufe des Jahres 2025 entsprechend angepasst werden.
Was ändert sich:
Unternehmen ohne Sitz in Großbritannien, die Elektrogeräte ausschließlich über Zwischenhändler (z. B. Distributoren oder Importeure) verkaufen, gelten nicht mehr als Hersteller.
Diese Unternehmen müssen sich ab 2025 nicht mehr für WEEE in Großbritannien registrieren.
Eine freiwillige Registrierung anstelle der Zwischenhändler ist nicht mehr möglich.
Was bleibt bestehen:
Unternehmen ohne Sitz in Großbritannien, die direkt an Endverbraucher (privat oder Gewerbe) in Großbritannien verkaufen (z. B. mithilfe der Fernkommunikationstechnik), müssen weiterhin als Hersteller registriert sein.
Unternehmen, die sowohl direkt als auch indirekt verkaufen, müssen sich weiterhin registrieren, jedoch nur für die Mengen, die direkt an Endverbraucher (privat oder Gewerbe) geliefert werden.
Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen
Sie verkaufen ausschließlich indirekt und haben uns dies noch nicht mitgeteilt?
Melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns, damit Ihre Registrierung für 2025 nicht erneuert wird.
Sie verkaufen sowohl direkt als auch indirekt und haben uns bereits informiert?
Ihre Registrierung wird erneuert.Ab Januar 2025 müssen Sie nur noch die Mengen melden, die direkt an Endnutzer (privat oder Gewerbe) verkauft werden.
Informieren Sie Ihre Kunden (Distributoren, Importeure), dass Sie ab 2025 nicht mehr die Verpflichtung zur Registrierung übernehmen können.
Haben Sie Fragen zur WEEE-Registrierung oder zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Das rumänische Umweltministerium hat neue gesetzliche Vorgaben für Verpackungen veröffentlicht, die Hersteller und Inverkehrbringer betreffen.
1. Neue Berichtspflichten für Hersteller und Händler
Unternehmen, die Trinkbecher, Lebensmittelbehälter und PET-Flaschen auf den Markt bringen, müssen nun Berichte an die Umweltfondsverwaltung (AFM) übermitteln.
Grundlage dafür ist die Verordnung Nr. 6/2021, die darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Einwegkunststoffen zu reduzieren.
Diese Berichte sind als Teil der Erklärung gemäß Verordnung 185/2023 jährlich bei der AFM einzureichen.
2. Annahme der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Am 16. Dezember 2024 hat der Europäische Rat die neue Verpackungsverordnung (PPWR) offiziell verabschiedet.
Diese ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und bringt Änderungen an Verordnung (EU) 2019/1020 sowie Richtlinie (EU) 2019/904 mit sich.
Die genauen Auswirkungen sind noch nicht beschrieben, aber Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, da neue Verpackungsvorschriften und strengere Recyclinganforderungen zu erwarten sind.
3. Änderungen an der AFM-Plattform „eTAX“ ab Januar 2025
Neues Feature: Die eTAX-Plattform zeigt ab Januar 2025 im Bereich „Berechnung anzeigen“, wie viel Geld Unternehmen für nicht erreichte Recyclingquoten zahlen müssen.
Diese Funktion betrifft die auf den Markt gebrachten Verpackungsmengen, für die die Recyclingziele im jeweiligen Berichtsmonat nicht erreicht wurden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Hersteller und Händler von Einwegplastik müssen jetzt aktiv Berichte an die AFM senden.
Die neue PPWR wird europaweit neue Verpackungsvorgaben bringen – Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf einstellen.
Unternehme, die Verpackungen in Rumänien in Verkehr bringen, können ab 2025 über die AFM-eTAX-Plattform besser nachvollziehen, ob sie ihre Recyclingziele erreicht haben oder zusätzliche Zahlungen anfallen.
Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die neuen Vorschriften einzuhalten und Ihr Unternehmen gesetzeskonform aufzustellen.
Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Indien: Neue Kennzeichnungspflicht für Kunststoffverpackungen
Indien hat seine Plastic Waste Management Rules von 2016 aktualisiert. Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Kennzeichnungsanforderungen für Kunststoffverpackungen.
Neue Kennzeichnungsanforderungen
Kennzeichnungspflicht: Hersteller, Importeure und Markeninhaber müssen die Angaben gemäß Regel 11.1 entweder in einem Barcode/QR-Code, einer Produktbroschüre oder als eindeutige Nummer direkt auf der Verpackung anbringen.
Regel 11 schreibt vor:
Plastiktüten und mehrschichtige Verpackungen müssen den Namen und die Registrierungsnummer des Herstellers (vergeben von der Zentralen Verschmutzungskontrollbehörde, CPCB) sowie – bei Plastiktüten – deren Dicke enthalten.
Kompostierbare Plastiktüten sind hiervon ausgenommen. Stattdessen müssen sie der Norm IS 17088:2008 entsprechen und ein Zertifikat der CPCB besitzen.
Meldepflicht: Hersteller, Importeure und Markeninhaber müssen der CPCB mitteilen, wie ihre Verpackungen gekennzeichnet werden. Diese Informationen werden vierteljährlich auf der CPCB-Website veröffentlicht.
Zusätzlich führen die neuen Regeln Strafen ein:
Regel 19 sieht bei Verstößen Geldstrafen vor, die sich bei anhaltenden Verstößen erhöhen können. In schweren Fällen droht sogar Gefängnis.
Die Deutsche Recycling bietet eine schnelle, kostengünstige und umfassende Lösung für die neuen Kennzeichnungspflichten.
Am 11. Februar 2025 trat die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft, nachdem sie am 22. Januar 2025 im Official Journal der EU veröffentlicht wurde.
Praktische Konsequenzen ergeben sich vorerst nicht, da alle Pflichten frühestens ab dem 12. August 2026 sowie teils durch Übergangsfristen später gelten.
Dennoch ist das Datum 11. Februar 2025 wichtig, da:
Neue Definitionen eingeführt wurden, z. B. für wiederverwendbare Verpackungen und das neue Rollenmodell mit Erzeugern, Importeuren und Wirtschaftsakteuren.
Abgrenzungen festgelegt wurden, etwa für Kleinunternehmer, gesetzliche Rahmenbedingungen und den Schutz historischer Verpackungsdesigns.
Erzeuger und Importeure sollten die verbleibenden 1,5 Jahreaktiv nutzen, um die Konformitätsbewertungen rechtzeitig durchzuführen. Andernfalls riskieren sie ein Vertriebsverbot, da ihre Verpackungen nicht verkehrsfähig wären.
Unterstützung bei der Umsetzung
Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllt. Klicken Sie hier, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Wir laden Sie herzlich zu unserem exklusiven Webinar "EPR in Nordamerika: Was erwartet uns 2025" am Donnerstag, 27. Februar 2025, um 10:30 Uhr ein. Unsere Experten Rolf Andreas und Dominik Stock informieren Sie über die aktuellen EPR-Regelungen in Kanada und den USA in den Bereichen WEEE, Verpackungen, Batterien und Textilien.
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