wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 4. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Die Plastikabgabe und -steuer in Europa
EU-Batterieverordnung: neue Pflichten ab Februar 2024
EPR-Verpackung im Vereinigten Königreich: Aktueller Überblick
Entsorgung von Verpackungen in Spanien
Verschiebung der EPR-Umsetzung in Dänemark
EPR in Ungarn: aktuelle Entwicklungen
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Mit freundlichen Grüßen, Deutsche Recycling
Die Plastikabgabe und -steuer in Europa
Die Plastikabgabe, eingeführt von der Europäischen Union (EU) im Jahr 2021, zielt darauf ab, das Umweltproblem des nicht recycelten Plastikmülls zu bekämpfen. Sie verlangt von den Mitgliedsstaaten der EU eine finanzielle Abgabe basierend auf der Menge des nicht recycelten Plastikmülls, den sie produzieren.
Diese Abgabe soll Anreize schaffen, die Menge an Plastikmüll zu reduzieren, während sie gleichzeitig als Finanzierungsquelle für den EU-Haushalt bis 2027 dient.
Die Plastikabgabe beträgt 0,80 Euro pro Kilogramm nicht recyceltem Plastikverpackungsmüll und wird von allen Mitgliedsstaaten erhoben. Die konkrete Finanzierung dieser Abgabe obliegt den einzelnen Staaten, ohne EU-weite Vorgaben. Einige Länder finanzieren sie aus ihren nationalen Haushalten, während andere Steuern, Gebühren oder Beiträge für bestimmte Kunststoffprodukte einführen.
Unterschied zwischen Plastikabgabe und Plastiksteuer
Die Plastikabgabe ist eine EU-weite Regelung, während die Plastiksteuer eine nationale Regelung ist, die nicht von der EU vorgeschrieben ist. Unternehmen müssen sich über verschiedene Regelungen und Steuern in den Exportländern informieren, um im internationalen Handel konform zu sein.
Ein Überblick über die Situation in einigen EU-Ländern:
- Bislang wurde die Plastikabgabe in Deutschland aus dem regulären Staatshaushalt gezahlt. Die Einführung einer Plastiksteuer für Hersteller und Importeure von Einwegplastikverpackungen ist ab 2025 geplant.
- In Frankreich wird die Plastikabgabe aus dem nationalen Haushalt finanziert, es gibt keine konkreten Pläne für eine Plastiksteuer.
- Italien plant die Einführung einer Kunststoffverpackungssteuer ab 1. Juli 2024.
- Die Niederlande verpflichten bereits betroffene Unternehmen dazu, ihre in den Verkehr gebrachten Einweg-Kunststoffe (Single Use Plastics) zu melden und entsprechende Beiträge zu leisten.
- In Polen gibt es keine Plastiksteuer für Unternehmen, jedoch ein Gesetz zur Recyclinggebühr. Betroffene Unternehmen müssen sich im Register der Produkt- und Verpackungs- und Abfallwirtschaftsdatenbank (BDO) registrieren und Gebühren entrichten.
- Spanien hat seit 2023 eine Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen eingeführt, um die EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffen umzusetzen. Die Steuer beträgt 0,45 Euro pro Kilogramm und gilt sowohl für die Herstellung dieser Verpackungen innerhalb des Landes als auch für den Import aus anderen Ländern sowie für den Erwerb innerhalb der EU gleichermaßen.
Die verschiedenen nationalen Vorschriften zur Plastikabgabe und -steuer führen zu Uneinheitlichkeit.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen,
stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Die EU-Batterieverordnung, die am 18. Februar 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Batterien zu reduzieren und einen harmonisierten Rechtsrahmen für die Gestaltung, Leistung, Haltbarkeit, Kennzeichnung, Erfassung und Verwertung aller gängigen Batterietypen in der EU zu schaffen.
Pflichten für Hersteller
Für Batterieerzeuger (Hersteller) treten am 18. August 2024 neue Pflichten in Kraft, darunter die Bereitstellung einer verständlich abgefassten, lesbaren Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen für jede Batterie, die Konformitätsbewertung und Erstellung einer EU-Konformitätserklärung, die CE-Kennzeichnung, die Kennzeichnung mit Modellkennung und Chargennummer, und die vollständige Erzeugerkennzeichnung.
Pflichten für Einführer
Einführer von Batterien aus Drittländern haben ebenfalls neue Pflichten ab dem 18. August 2024, darunter Kontrollpflichten vor dem Inverkehrbringen, die Anbringung ihrer eigenen Daten auf der Batterie, Verkaufsverbote und Unterrichtungspflichten bei Nichtkonformität,Handhabungsauflagen und Dokumentationsaufbewahrung für EU-Konformitätserklärungen.
Pflichten für Händler
Auch Händler, die Batterien oder Produkte mit Batterien vertreiben, müssen ab dem 18. August 2024 neue Kontroll- und Verhaltenspflichten einhalten, darunter Kontrollpflichten bezüglich der Erzeugerkennzeichnung, Verkaufsverbote und Unterrichtungspflichten bei Nichtkonformität, Handhabungsauflagen und Kooperationspflichten mit Überwachungsbehörden.
Weitere Informationen zur EU-Batterieverordnung können Sie in unserem letzten Newsletter finden.
Die aktuellen EPR-Pflichten in Großbritannien umfassen die Registrierung und Berichterstattung bei der zuständigen Umweltbehörde. Unternehmen müssen sich registrieren, um sicherzustellen, dass sie Verantwortung für ihre erzeugten Abfälle übernehmen und Recyclingprogramme unterstützen.
Welche Unternehmen sind verpflichtet?
Große Produzenten (mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Pfund und über 50 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr verarbeiten oder zur Verfügung stellen) müssen halbjährlich Berichteerstatten (Meldetermin 30.04.2024) und ab 2025 finanzielle Verpflichtungen tragen. Kleine Produzenten (mit einem Jahresumsatz zwischen 1 und 2 Millionen Pfund und die Verarbeitung oder Bereitstellung von mehr als 25 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr ODER mit einem Jahresumsatz von über 1 Million Pfund bei einer Verarbeitungs- oder Bereitstellungsmenge von 25 bis 50 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr) müssen jährlich Verpackungsdaten einreichen.
Die EPR-Verpackungsgebühren in Großbritannien, die ursprünglich für 2024 geplant war, wurde auf den 1. Oktober 2025 verschoben. Unternehmen müssen trotzdem jetzt schon registriert sein und Daten zu Verpackungstypen, -materialien und -gewichten erfassen.
Welche Produktkategorien sind betroffen?
Produktkategorien, die unter der neuen Regelungen zur EPR fallen, umfassen Elektronik, Batterien, Verpackungen und Fahrzeuge. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den britischen Normen entsprechen und an Rücknahme- und Recyclingprogrammen teilnehmen.
Zukünftige Entwicklungen der EPR-Regelungen in Großbritannien umfassen die Erweiterung der Produktkategorien, höhere Recyclingziele, die Einführung digitaler Produkt-Pässe und eine obligatorische Kennzeichnungspflicht für Recycling. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen weiter zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Die obligatorische Kennzeichnungspflicht für Recycling
Mit der erweiterten Produzentenverantwortung für Verpackung (pEPR) wird eine verpflichtende Recycling-Kennzeichnung eingeführt.
Wenn Sie unsicher sind oder Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird.
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Die Entsorgung von Verpackungen in Spanien unterliegt einem umfassenden Regelwerk, das alle Aspekte der Verpackungswirtschaft abdeckt.
Unabhängig von ihrer Herkunft oder den verwendeten Materialien müssen Unternehmen, die Verpackungen auf dem spanischen Markt einführen oder in Umlauf bringen, strenge Vorschriften einhalten. Diese Vorschriften betreffen nicht nur einheimische Unternehmen, sondern auch ausländische Unternehmen, die ihre Produkte in Spanien vertreiben.
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Verpflichtungen im Bereich der Verpackungsentsorgung in Spanien.
Verschiebung der Umsetzung der EPR-Verpackung in Dänemark
Der geplanten Termin für die Registrierungspflicht in Dänemark wurde auf den 1. April 2024 verschoben, während die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen vorerst auf den 1. Juli 2025 verschoben wurde.
Aktuell wird die Verpackungsverordnung noch auf EU-Ebene verhandelt, was zu einem Stillstand bei der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark führt.
Betroffene Unternehmen
Diese neuen Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produktverpackungen haben erhebliche Auswirkungen auf dänische Hersteller und Abfüller sowie Importeure und ausländische Unternehmen und Online-Händler, die grenzüberschreitend Waren nach Dänemark versenden.
Was sind die Verpflichtungen?
Gemäß diesen Neuerungen werden Unternehmen, die in Dänemark erstmals Verpackungen in den Verkehr bringen, zukünftig einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegen. Das bedeutet, dass Unternehmen die Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling des Verpackungsabfalls tragen müssen, entweder individuell oder durch die Teilnahme an einem Rücknahmesystem.
Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, sich im Herstellerregister (Dansk Producentansvar - DPA) einzutragen.
Wenn der Versand durch ein ausländisches Unternehmen erfolgt (ohne dänische Niederlassung oder CVR-Nummer) und direkt an dänische Endverbraucher, muss das versendende Unternehmen die ERP-Verpflichtungen (einschließlich der Registrierung beim DPA und der Meldung der Verpackungsmengen) durch einen bevollmächtigten dänischen Vertreter erfüllen. Diese Registrierungs- und Meldepflichten treten bereits am 01. April 2024 in Kraft!
Ist Ihr Unternehmen Inverkehrbringer von Verpackungen in Dänemark und Sie sind sich nicht sicher, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie diese einhalten? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Ungarn haben bedeutende Auswirkungen auf Onlinehändler und Unternehmen, die Produkte wie Verpackungen, Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Möbel auf dem ungarischen Markt vertreiben.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich EPR in Ungarn und beleuchtet die Verpflichtungen, denen betroffene Unternehmen nun nachkommen müssen.
Sie sind Hersteller oder Händler vonProdukten in den Kategorien Verpackungen, Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) sowie Batterien und Möbel?
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