Im 4. Rundbrief 2025 🌍 erhalten Sie Informationen über die Regularien des BDO-Registers in Polen
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Sehr geehrte Damen und Herren  ,

herzlich willkommen zu unserem 4. Rundbrief im Jahr 2025!

 

Mit diesem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Fachinformationen rund um das Thema Umwelt-Compliance.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Die heutigen Themen im Überblick

  1. Polen: Erhöhung der BDO-Gebühren
  2. Ungarn: Umwelt-Produktgebühr entfällt
  3. Belgien: EPR-Meldung für Matratzen bis spätestens 31.03.2025 fällig
  4. Portugal: Erweiterung der EPR auf neue Produktkategorien
  5. Webinar-Einladung
  6. Fresh up - Erinnerungen / Termine

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!

 

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Recycling

Polen: Erhöhung der BDO-Gebühren

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Zum 1. Januar 2025 sind die BDO-Gebühren in Polen gestiegen. Unternehmen, die im BDO-Register (Baza Danych o Odpadach) erfasst sind, müssen die jährliche Gebühr fristgerecht entrichten, um Sanktionen zu vermeiden.

Von der Eintragungspflicht betroffen sind alle Unternehmen, die:

  • Produkte in Verpackungen vertreiben,
  • Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien oder Akkumulatoren herstellen,
  • Fahrzeuge, Reifen, Öle oder Schmierstoffe verkaufen oder importieren.

Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen zwischen 5.000 PLN (ca. 1.194 EUR) und 1.000.000 PLN (ca. 238.798 EUR).

 

Mehr Informationen zum BDO-Register und den aktuellen Änderungen finden Sie in unserem Blogartikel:

🔎 Mehr zum BDO-Register

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Die Deutsche Recycling bietet hierfür ein Full-Service-Angebot und eine schnelle sowie kostengünstige Lösung an. 

 
So funktioniert es mit uns:
  • Prüfung: Wir analysieren, ob Ihr Unternehmen von den Verpflichtungen betroffen ist
  • Anmeldung: Wir bereiten alle Dokumente vor & reichen den Antrag ein
  • Behördliche Kommunikation: Wir übernehmen den Schriftverkehr mit den polnischen Behörden
  • Datenaktualisierung: Falls nötig, aktualisieren wir Ihre BDO-Daten
Wir erledigen Ihre Registrierung – sicher & fristgerecht!
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Ungarn: Umwelt-Produktgebühr entfällt

Bisher mussten Unternehmen in bestimmten Branchen sowohl die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) als auch die Umweltproduktgebühr (EPC – Environmental Product Charge) erfüllen. 
ungarn

Dies bedeutete doppelten Verwaltungsaufwand, weil sie:

  1. EPR-Gebühren für die Sammlung, das Recycling und die Entsorgung ihrer Produkte zahlen mussten.
  2. Eine Umweltproduktgebühr (EPC) entrichten mussten, die früher für bestimmte Produktströme unabhängig von der EPR existierte.

Allerdings wurde bereits mit der Einführung der EPR ein Mechanismus geschaffen, durch den die gezahlten EPR-Gebühren von der Umweltproduktgebühr abgezogen werden konnten. Dadurch wurde die EPC für die betroffenen Produktströme zwar nicht abgeschafft, aber es gab keine tatsächliche Zahlungsverpflichtung mehr – nur noch einen bürokratischen Nachweis darüber.

 

Welche Änderung trat am 1. Januar 2025 in Kraft?

Die Doppelbelastung durch die EPR und die Umweltproduktgebühr (EPC) wird abgeschafft. Das betrifft folgende Produktkategorien:

  • Verpackungen
  • Elektrische und elektronische Geräte
  • Batterien
  • Reifen
  • Büromaterial
  • Werbepapier

Unternehmen müssen künftig für diese Produktkategorien keine Umweltproduktgebühr (EPC) mehr verwalten, sondern nur noch die EPR-Vorgaben erfüllen. Weniger Bürokratie für Unternehmen, aber keine großen finanziellen Einsparungen, da die Zahlung der EPC ohnehin durch die EPR-Gebühren kompensiert wurde.

 

Was ändert sich für Plastiktüten?

  • Plastiktüten werden seit dem 1. Januar 2025 anders behandelt.
  • Sie gehören dann zum „Produktstrom anderer Kunststoffprodukte“ und unterliegen weiterhin sowohl der EPR als auch der Umweltproduktgebühr.
  • Allerdings wurde die Höhe der Produktgebühr für Plastiktüten angepasst – die EPR-Gebühr wird nun direkt von der Produktgebühr abgezogen.
    Plastiktüten bleiben der einzige Fall, in dem beide Gebühren (EPR und EPC) noch relevant sind.

 

Was passiert mit den Strafen für die Nichteinhaltung der EPR?

  • Ab dem 1. April 2025 treten neue Vorschriften zur Durchsetzung der EPR ein.
  • Diese werden im Regierungserlass über Bußgelder im Abfallmanagement festgelegt.
  • Ziel: Klare Definition von Strafen für Unternehmen, die ihre EPR-Verpflichtungen nicht erfüllen.

Falls Sie unsicher sind, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen oder Unterstützung bei der Einhaltung der EPR in Ungarn benötigen, steht Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH als vertrauenswürdiger Partner zur Seite.

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Belgien: Mengenmeldung für Matratzen bis spätestens 31.03.2025 fällig

Hersteller und Importeure von Matratzen, die auf dem belgischen Markt tätig sind, müssen bis spätestens den 31. März 2025 ihre Verkaufszahlen für das Jahr 2024 melden. 

Matratze

Diese Verpflichtung ergibt sich aus der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) und betrifft alle Akteure, die Matratzen in Belgien vertreiben.
 
Wer ist von der EPR-Pflicht betroffen?
Die EPR-Regelung für Matratzen in Belgien gilt für alle Inverkehrbringer, die Matratzen an Endkunden oder Unternehmen in Belgien liefern, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im In- oder Ausland haben. Dazu gehören:
  • Hersteller mit Sitz in Belgien,
  • Importeure, die Matratzen aus dem Ausland einführen,
  • Online-Händler, die Matratzen direkt an belgische Kunden verkaufen,
  • Ausländische Händler, die ihre Produkte ohne lokalen Vertriebspartner in Belgien anbieten.

Welche Produkte sind betroffen?
Die EPR-Pflicht gilt für alle Matratzen, die für den privaten und gewerblichen Gebrauch (B2C & B2B) bestimmt sind. Dies umfasst unter anderem:
  • Haushaltsmatratzen
  • Hotel- und Gastgewerbematratzen
  • Krankenhaus- und Pflegebettmatratzen
  • Spezialisierte Matratzen für gewerbliche Zwecke

Welche Fristen gelten?
Die Meldung der Verkaufszahlen für das Jahr 2024 muss bis spätestens 31. März 2025 erfolgen. Unternehmen, die ihre Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen, riskieren Strafen oder Sanktionen durch die zuständigen Behörden.
 
Sollten Sie Fragen zur EPR-Pflicht für Matratzen in Belgien haben oder Unterstützung bei der Registrierung und Meldung benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.

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Portugal: Erweiterung der EPR auf neue Produktkategorien

Portugal Kennzeichnungspflicht
Portugal hat mit dem Decreto-Lei Nr. 24/2024 Änderungen im Abfallwirtschaftsgesetz vorgenommen. Eine der Neuerungen ist die Erweiterung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auf Möbel und Matratzen.

Bisher galt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) vor allem für Produkte wie Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien. Mit der neuen Gesetzesänderung sind nun auch Hersteller und Importeure von Möbeln und Matratzen verpflichtet, für die gesamte Entsorgungskette ihrer Produkte aufzukommen.

 

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Ab dem 31. Dezember 2025 müssen Hersteller und Importeure von Möbeln und Matratzen:

  • sicherstellen, dass ihre Produkte umweltgerecht gesammelt, recycelt oder entsorgt werden.
  • sich in einem EPR-System registrieren und möglicherweise Gebühren zahlen, um die Abfallverwertung zu finanzieren.

 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die Möbel oder Matratzen auf den portugiesischen Markt bringen, müssen sich auf die neuen Verpflichtungen vorbereiten.

 

Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen rechtzeitig handeln, um konform zu bleiben. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage.

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Webinar-Einladung

EPR in the USA and Canada (auf Englisch)

EPR Nordamerika 2025 (1)

Wir laden Sie herzlich zu unserem englischen Webinar "EPR in Nordamerika: Was erwartet uns 2025" am Dienstag, 25. März 2025, um 10:30 Uhr ein. Unsere Experten Rolf Andreas und Dominik Stock informieren Sie über die aktuellen EPR-Regelungen in Kanada und den USA in den Bereichen WEEE, Verpackungen, Batterien und Textilie

 

Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz im Webinar!

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Fresh Up -

Erinnerungen / Termine

Dänemark: Erweiterte Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte
  • 1.–10. April 2025: Erste Meldeperiode für die Menge an Einwegkunststoffprodukten, die im vorherigen Quartal verkauft wurden.
  • Vierteljährliche Meldepflichten: Nach dem ersten Bericht im April 2025 muss die Berichterstattung vierteljährlich erfolgen – jeweils vom 1. bis 10. April, Juli, Oktober und Januar.
Dänemark: Erweiterte Herstellerverantwortung für Fischereiausrüstung
  • 1. April 2025: Erste Meldeperiode für Fischereiausrüstung, die 2024 auf den Markt gebracht wurden. Danach erfolgt die Berichterstattung jährlich am 1. April.

Feedback

Damit Sie auch zukünftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail und teilen Sie uns Ihre Meinung, Anmerkungen und Themenvorschläge mit. 

Marketing Team

Ihr Marketing Team

Christine Schneider

 & Anh-Thu Luong 

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