wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 5. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Neue Sonderregelungen für Single Use Plastics
Verbot von Einwegplastik in den Niederlanden
Nichtkonformität mit der EU-RoHs-Richtlinie - die Konsequenz
Vorläufige Einigung zu EU-Verpackungsgesetz
EU-Rechtsvorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Neue Sonderregelungen
für "Single Use Plastics"
Seit Anfang 2023 unterliegen Unternehmen, die sogenannte „Single Use Plastics“ (SUP) (also Einwegkunststoffprodukte und -verpackungen) in Verkehr bringen, neuen gesetzlichen Anforderungen.
Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Umweltbelastung durch Kunststoffmüll zu reduzieren und die Recyclingquoten zu erhöhen.
Meldemeldungspflicht für Einwegkunststoffe
Unternehmen müssen nun einmal pro Kalenderjahr bis spätestens zum 15. März des jeweiligen Folgejahres ihre Mengen an SUP-Produkten an die zuständigen Sammel- und Verwertungssysteme melden. Diese Regelung trat erstmals im März 2023 für das Berichtsjahr 2022 in Kraft.
Bislang war die Mengenmeldung für das Jahr 2022 kostenfrei. Ab dem Berichtszeitraum 2023 müssen Unternehmen jedoch mit einheitlichen Zuschlägen rechnen, die von den Sammel- und Verwertungssystemen erhoben werden. Diese Zuschläge, auch als Littering-Abgabe bekannt, sollen die Kosten für Flurreinigungen und Säuberungsaktionen decken, die aufgrund unsachgemäßer Entsorgung von SUP-Verpackungen entstehen.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Regelungen betreffen eine breite Palette von Produkten, die in der Verpackungsverordnung (VerpackVO) von 2014 unter § 21a Abs. 1 spezifiziert sind. Dazu gehören:
Getränkebecher
Starre oder flexible Lebensmittelverpackungen
Getränkebehälter wie PET-Getränkeflaschen, sonstige Getränkeflaschen und Tetrapaks
Feuchttücher
Luftballons
Fanggeräte
Tabakprodukte (Filtergewicht)
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen,
stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Seit Januar 2024 gilt in den Niederlanden ein Verbot für bestimmte Einwegplastikprodukte, einschließlich Mikroplastik in Kosmetikartikeln. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Verbrauch von Plastik zu verringern und die Umwelt zu schützen.
Hintergrund des Verbots
Auch in den Niederlanden wird der Verbrauch von Einwegplastik zunehmend reguliert, basierend auf der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904. Seit Juli 2023 müssen Kunden zusätzlich für Einwegplastik-To-Go-Produktebezahlen. Ab Januar 2024 sind bestimmte Einwegplastikprodukte in den niederländischen Geschäften nicht mehr erhältlich. Das Verbot betrifft auch den Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten, um die Wasserqualität zu verbessern und die Meeresumwelt zu schützen.
Betroffene Produkte sind:
Plastiktüten
Strohhalme
Einwegplastikbecher und -behälter
Styroporprodukte wie Wattestäbchen, Luftballonstäbe und Rührstäbchen
Styropor-Lebensmittelverpackungen
Mikroplastik in Kosmetik
Umsetzung des Verbots im Handel und in der Gastronomie
In Supermärkten und ähnlichen Geschäften, wo kein Verzehr vor Ort stattfindet, können Kunden Einwegbehälter kaufen, müssen jedoch eine zusätzliche Gebühr entrichten. Für den Verzehr vor Ort sind Einwegbehälter aus Kunststoff nicht erlaubt, stattdessen müssen Mehrwegoptionen angeboten werden.
Gastronomiebetriebe dürfen für den Verzehr vor Ort keine Einwegplastik-behälter verwenden und müssen stattdessen wiederverwendbares Geschirr bereitstellen oder Kunden erlauben, eigene Behälter mitzubringen. Bei der Abholung oder Lieferung von Speisen können jedoch Einwegbehälter verwendet werden, solange Kunden einen Aufpreis zahlen.
Auch in Unternehmen oder Institutionen ist Einwegplastik seit Januar 2024 verboten, und es muss auf wiederverwendbares Geschirr oder Mehrwegbehälter umgestellt werden.
Die Maßnahmen der Niederlande zur Regulierung von Einwegplastik folgen den EU-Richtlinien und sollen den Verbrauch von Plastik reduzieren und die Umwelt schützen.
Ihr direkter Kontakt zu uns
Sie haben Fragen bezüglich der Einwegkunststoffregelung in den Niederlanden?
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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Ende 2023 wurden mehr als hundert Produkte aufgrund ihrer Nichtkonformität mit der EU-RoHS-Richtlinie vom europäischen Markt zurückgerufen. Zusätzlich wurden einige Artikel aufgrund ihrer Nichtkonformität mit der EU-POP-Verordnung (Persistent Organic Pollutants) oder der EU-REACH-Verordnung zurückgerufen.
Ziel der RoHS-Richtlinie
Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances Directive) ist eine EU-Gesetzgebung, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in der Europäischen Union einschränkt. Ihr Ziel ist es, die Umweltauswirkungen von Elektronikprodukten zu minimieren und die mit der Verwendung gefährlicher Stoffe verbundenen Gesundheitsrisiken zu verringern. Die Richtlinie legt Grenzwerte für das Vorhandensein bestimmter Stoffe in elektronischen und elektrischen Produkten fest, darunter Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE) und vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP).
Welche Produkte sind betroffen?
Die Rückrufe wurden über das EU Safety Gate Portal bekannt gegeben. Die zurückgerufenen Elektro- und Elektronikgeräte umfassen Fernbedienungen, LED-Lampen, LED-Strahler, Taschenlampen, USB-Ladegeräte und -Kabel, Digitaluhren, elektrische Schlüsselfinder, Computermäuse, Kopfhörer und kabellose Kopfhörer. Die häufigsten Verstöße betrafen Bleikonzentrationen, die die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten, insbesondere in Lötmitteln, sowie Phthalate wie DEHP oder DBP in Kunststoffen oder Kautschuken.
Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den RoHS-Vorschriften entsprechen, wenn sie diese auf den europäischen Markt bringen. Die Richtlinie spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von umweltfreundlichen und sicheren elektronischen Geräten in der Europäischen Union.
Unsere Experten unterstützen Sie gerne dabei, die Einhaltung der RoHS-Anforderungen für Ihre elektrischen oder elektronischen Geräte, zu überprüfen.
Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen in der EU sicherer und nachhaltiger zu machen, indem sie alle Verpackungen recyclebar machen, das Vorhandensein schädlicher Substanzen minimieren, unnötige Verpackungen reduzieren, den Einsatz von recyceltem Material fördern und die Sammlung und das Recycling verbessern.
Am 4. März 2024 haben das Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über überarbeitete Regeln zur Reduzierung, Wiederverwendung und Recycling von Verpackungen erzielt.
In diesem Blogartikel finden Sie einen Überblick über die neuesten vereinbarten Maßnahmen und Verbote, die von den EU-Ländern umgesetzt werden müssen.
Der Rat der Europäischen Union hat am 6. Februar 2024 EU-Rechtsvorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte angenommen, die eine Vielzahl von Produkten wie Computer, Kühlschränke und Photovoltaikmodule umfassen.
Die Änderungen zielen darauf ab, die WEEE-Richtlinie im Einklang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2022 zu bringen, das die teilweise Ungültigkeit der Richtlinie aufgrund einer ungerechtfertigten rückwirkenden Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung für Abfälle aus PV-Modulen festgestellt hat.
Was bedeutet das?
Die vorgenommenen Änderungen sollen diese Ungültigkeit beheben und Klarheit schaffen:
Kosten für das Management und die Entsorgung von PV-Modulen: Die neuen Änderungen klären, dass die Kosten für das Management und die Entsorgung von Abfällen aus Photovoltaikmodulen, die nach dem 13. August 2012 auf den Markt gebracht wurden, beim Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) liegen. Dies stellt sicher, dass die Hersteller für die umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich sind.
Erweiterte Herstellerverantwortung: Die erweiterte Herstellerverantwortung für EEE-Produkte, die 2018 in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen wurden, sollte für diejenigen E-Produkte gelten, die nach diesem Datum auf den Markt gebracht wurden. Dies bedeutet, dass die Hersteller für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte verantwortlich sind, einschließlich der Entsorgung am Ende der Nutzungsdauer.
Überprüfungsklausel: Die Änderungen führen eine Überprüfungsklausel ein, nach der die Kommission bis spätestens 2026 den Bedarf für eine Überarbeitung der Richtlinie bewerten muss. Dies ermöglicht eine regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Vorschriften an neue Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Elektro- und Elektronikabfälle.
Mit der Abstimmung im Rat wird das Annahmeverfahren abgeschlossen. Die Textänderungen werden nun von den beiden gesetzgebenden Organen unterzeichnet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zu 18 Monate Zeit, die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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