wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 5. Rundbrief 2025.
Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Malta: Meldung zu Einwegplastik erforderlich
Spanien: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
Schweden: EPR für Textilien – aktuelle Entwicklungen
Vereinigtes Königreich: neuer Systemadministrator für die EPR für Verpackungen
Vereinigtes Königreich: Verpackungsdaten für 2024 einreichen
Webinar-Einladung
Fresh up - Erinnerungen / Termine
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Malta:
Meldung zu Einwegplastik erforderlich
Unternehmen, die Verpackungen in Malta in Verkehr bringen, müssen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen zusätzlich angeben, ob sie Einwegplastikprodukte vertreiben – und ob dies bereits im Zeitraum Juli bis Dezember 2024 der Fall war.
Wer ist betroffen?
Die EPR-Regelung für Verpackungen verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, die mehr als 100 kg Verpackungen pro Jahr auf den maltesischen Markt bringen.
Welche Produkte sind erfasst?
Getränkeflaschen, -becher und -deckel (teilweise oder vollständig aus Kunststoff)
Lebensmittelbehälter (teilweise oder vollständig aus Kunststoff)
Verpackungen und Umhüllungen
Getränkedosen
Feuchttücher
Luftballons
Welche Pflichten bestehen?
Unternehmen, die Verpackungen in Malta in Verkehr bringen, müssen sich bei der maltesischen Environment and Resources Authority (ERA) registrieren und sich ein Rücknahmesystem anschließen.
Falls Unternehmen Einwegkunststoffprodukte in Malta vertreiben oder diese bereits im Zeitraum Juli bis Dezember 2024 in Verkehr gebracht haben, ist eine entsprechende Meldung bis spätestens 28. März 2025 erforderlich.
Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die neuen Vorschriften einzuhalten und Ihr Unternehmen gesetzeskonform aufzustellen.
Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Spanien: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet, weil das Land neue Kennzeichnungsvorschriften für Verpackungen eingeführt hat.
Diese Vorschriften könnten den freien Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigen, da sie Unternehmen dazu zwingen, spezielle Kennzeichnungen nur für den spanischen Markt vorzusehen.
Die Kommission argumentiert, dass solche nationalen Regelungen die Harmonisierung von Verpackungsvorschriften in der EU behindern und zusätzliche Kosten für Unternehmen verursachen. Spanien hat zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen zu reagieren. Falls keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, könnte die Kommission den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
Diese Entscheidung folgt einem ähnlichen Verfahren gegen Frankreich, das wegen der Einführung des Triman-Logos ins Visier der EU-Kommission geraten ist. Das Triman-Symbol verpflichtet Hersteller, bestimmte Verpackungen mit einem speziellen Recyclinghinweis zu versehen – eine nationale Vorgabe, die nach Ansicht der EU gegen den Binnenmarkt verstößt. Unternehmen, die ihre Produkte in mehreren Ländern vertreiben, sehen sich dadurch mit zusätzlichen Kennzeichnungspflichten konfrontiert.
Mit diesen Verfahren unterstreicht die Europäische Kommission ihre Absicht, eine einheitliche Kennzeichnung für Verpackungen auf EU-Ebene zu schaffen, um den Handel zu erleichtern und Verbraucher nicht durch unterschiedliche nationale Vorgaben zu verwirren.
Es bleibt abzuwarten, wie Spanien auf die Kritik reagieren wird und ob dies zu einer breiteren Debatte über die Zukunft der Verpackungskennzeichnung in der EU führt.
Sollten Sie Fragen zur Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Spanien haben, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.
Schweden: EPR für Textilien – aktuelle Entwicklungen
Nach aktuellem Stand müssen Hersteller ab Januar 2025 sicherstellen, dass Textilabfälle über lizenzierte Rücknahmesysteme erfasst werden. Diese Verpflichtung soll jedoch voraussichtlich auf 2026 verschoben werden.
Seit dem 1. Januar 2022 hat Schweden Maßnahmen zur Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeleitet. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Textilien zu reduzieren und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Textilsektor zu etablieren.
Wer ist von der EPR für Textilien betroffen:
Die EPR betrifft alle Unternehmen, die Textilien auf dem schwedischen Markt bereitstellen – unabhängig davon, ob sie in Schweden ansässig sind oder nicht. Dazu gehören insbesondere:
Hersteller und Importeure von Kleidung, Heimtextilien, Bettwäsche, Handtüchern, Gardinen usw.
Online-Händler, die Textilien direkt an schwedische Endkunden liefern
Markeninhaber und Einzelhändler, die Textilprodukte unter eigenem Namen verkaufen
Auch ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Schweden sind betroffen, wenn sie Textilien direkt an Verbraucher verkaufen. In diesem Fall muss ein Bevollmächtigter mit Sitz in Schweden benannt werden.
Welche Pflichten bestehen?
Gemäß der überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie (2018/851) sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem 1. Januar 2025 eine getrennte Sammlung von Alttextilien sicherzustellen.
In Schweden ist die Einführung einer EPR-Pflicht für Textilien geplant – vergleichbar mit dem bestehenden System in Frankreich. Allerdings gibt es derzeit noch keine vollständig umgesetzten Pflichten, etwa zur Mengenmeldung oder zur Finanzierung der Sammlung. Die konkreten Anforderungen werden voraussichtlich bis 2026 gesetzlich geregelt.
Ihr direkter Kontakt zu uns
Sie sind Hersteller oder Händler von Textilien?
Sie haben Fragen bezüglich der EPR für Textilien in der EU?
Sie benötigen Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Vorschriften?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Vereinigtes Königreich: neuer Systemadministrator für die EPR für Verpackungen
Am 21. Januar 2025 wurde PackUK als neuer Systemadministrator für das britische Programm der Erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen (EPR) offiziell eingeführt.
Dieses Programm verlagert die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen von den Steuerzahlern und lokalen Behörden auf die Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, gemäß dem "Verursacherprinzip".
Konsequenzen für das Inverkehrbringen von Verpackungen:
Kostenübernahme: Unternehmen, die Verpackungen auf den britischen Markt bringen, sind nun verpflichtet, Gebühren zu entrichten, die die Kosten für Sammlung, Recycling und Entsorgung von Haushaltsverpackungsabfällen decken.
Gebührenstruktur: Ab 2026/27 werden die Gebühren so angepasst, dass sie Anreize für die Verwendung umweltfreundlicherer Verpackungsmaterialien bieten. Recyclingfähige Verpackungen werden dabei geringere Gebühren verursachen als schwer recycelbare Materialien.
Registrierung und Berichterstattung: Verpflichtete Unternehmen müssen sich bei PackUK registrieren und regelmäßig über die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen berichten.
Falls Sie unsicher sind, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen oder Unterstützung bei der Einhaltung der EPR in Großbritannien benötigen, steht Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH zur Seite.
Vereinigtes Königreich: Verpackungsdaten für 2024 einreichen
Unternehmen, die Verpackungen im Vereinigten Königreich in Verkehr bringen, müssen zum 1. April 2025, ihre Verpackungsdaten für das Jahr 2024 im Rahmen des neuen EPR-Systems melden.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Anforderungen:
Große Unternehmen (mit einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Pfund und mehr als 50 Tonnen Verpackungsaufkommen im Vorjahr) müssen ihre Daten für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024 spätestens bis zum 1. April 2025 einreichen.
Kleine Unternehmen sind verpflichtet, ihre Verpackungsdaten für den gesamten Zeitraum Januar bis Dezember 2024 ebenfalls bis zum 1. April 2025 zu melden.
Zusätzlich müssen sich alle betroffenen Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – bis zu diesem Stichtag bei der zuständigen Umweltbehörde registrieren.
Die gemeldeten Verpackungsdaten bilden die Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden EPR-Gebühren.
Unternehmen, die ihre Melde- oder Registrierungspflichten versäumen, müssen mit behördlichen Vollzugsmaßnahmen rechnen.
Ist Ihr Unternehmen Inverkehrbringer von Verpackungen im Vereinigten Königreich und sind Sie sich unsicher, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie diese einhalten? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Wir laden Sie herzlich zu unserem Webinar "EPR leicht gemacht" am Donnerstag, 10. April 2025, um 10:30 Uhr ein. Unser Experte Sascha Aue erklärt Ihnen verständlich und praxisnah, was die Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) bedeutet, wen es betrifft und welche Schritte Sie gehen müssen, um compliant zu sein.
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EPR in Frankreich erklärt
In unserem Webinar am Donnerstag, den 17.04.2025 um 10:30 Uhr erklärt Ihnen Fabienne Valambras alles Wichtige rund um die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) in Frankreich. Erfahren Sie, welche Auswirkungen die Vielzahl an EPR-Kategorien und gesetzlichen Anforderungen hat – und was Unternehmen beim Markteintritt beachten sollten.
Im Anschluss laden wir Sie herzlich zu einer Fragerunde ein, in der Sie Ihre Fragen direkt mit unserer Expertin klären können.
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Dänemark: Erweiterte Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte
1.–10. April 2025: Erste Meldeperiode für die Menge an Einwegkunststoffprodukten, die im vorherigen Quartal verkauft wurden.
Vierteljährliche Meldepflichten: Nach dem ersten Bericht im April 2025 muss die Berichterstattung vierteljährlich erfolgen – jeweils vom 1. bis 10. April, Juli, Oktober und Januar.
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