wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 6. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)– Pflichten für Onlinehändler und Hersteller
Die EPR für Textilien in der EU
EPR-Textil – Überblick in den jeweiligen EU-Ländern
WEBINAR-EINLADUNG : EPR für Textilien in der EU
Neue Produktsicherheitsverordnung ab 12.2024 - Pflichten für Händler
Fresh Up - Erinnerungen / Termine
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Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)– Verpflichtung für Onlinehändler und Hersteller
Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR))und die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) haben tiefgreifende Auswirkungen auf Hersteller und den E-Commerce.
Die wichtigen Punkte für Onlinehändler und Hersteller
Bevollmächtigtenpflicht: Die Verordnung zwingt sowohl Onlinehändler als auch Hersteller künftig, in jedem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie verkaufen, einen Beauftragten (Authorized Representative) zu benennen.
Dieser Beauftragte ist verpflichtet, die Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen zu übernehmen.
Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen recyclingfähig sein. Die Bestandteile der Verpackung müssen trennbar und im besten Fall einzeln recycelbar sein.
Minimierung von Verpackungen: Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass deren Gewicht und Volumen auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden.
Kennzeichnungspflichten: Verpackungen dürfen nur mit den angemessenen Kennzeichnungen auf den Markt gebracht werden.
Die neue Verordnung führt neue Kennzeichnungen (ab ca. 2026) sowie einen QR-Code (ab ca. 2027) ein.
Die PPWR wird Ende März im Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Sollte die PPWR verabschiedet werden, könnte sie bis 2025 in Kraft treten.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen,
stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Am 14. März hat das EU-Parlament zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, Empfehlungen für die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauforientierte Textilien angenommen.
Betroffene Unternehmen
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) soll Unternehmen, die Kleidung in der EU verkaufen (unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder importiert wurde), dazu verpflichten, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Dies umfasst Entsorgung, Recycling und Wiederverwendung von Textilien.
Bekämpfung illegaler Exporte von Textilabfällen
Die vorgeschlagenen Regelungen der EU-Textil-EPR-Richtlinie, die ab 2025 schrittweise umgesetzt werden soll, werden auch dazu beitragen, die separate Sammlung von Textilien zu erleichtern. Ein weiterer wichtiger Aspekt der EU-Textil-EPR-Richtlinie ist die Bekämpfung illegaler Exporte von Textilabfällen in Länder, die nicht angemessen darauf vorbereitet sind. Die neuen Regelungen definieren klar, was als Abfall gilt und was als wiederverwendbare Textilien betrachtet wird. Es wird eine neue Infrastruktur für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling von Altkleidern in der EU geschaffen.
Die Einführung der EPR für Textilien soll dazu beitragen, die Umweltauswirkungen der Textilproduktion zu reduzieren.
Ihr direkter Kontakt zu uns
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Ausblick in die jeweiligen EU-Länder und die Konsequenz für Hersteller
Einige europäische Länder haben bereits Gesetzgebungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien verabschiedet und begonnen, Textil-EPR-Programme einzurichten.
Frankreich: Frankreich ist das erste EU-Land mit einem EPR-System für Textilien. Im Rahmen des sogenannten "Gesetzes zur Kreislaufwirtschaft und zur Bekämpfung der Verschwendung" wurde die EPR eingeführt, das am 10. Februar 2020 verabschiedet wurde. Gemäß diesem Gesetz sind Hersteller und Importeure von Textilien nun verpflichtet, die Kosten für die Sammlung, das Recycling und die Entsorgung von Textilabfällen zu tragen.
Eine Registrierungspflicht gilt für Hersteller und Importeure von Textilien sowie Vertriebsplattformen, die in Frankreich Waren auf den Markt bringen.
Niederlande: Seit dem 1. Juli 2023 sind Hersteller, Importeure und Händler von Textilprodukten für das Recycling und die Wiederverwendung von Textilien verantwortlich. Sie sind für ein angemessenes Sammelsystem, das Recycling und die Wiederverwendung von Kleidung und Haustextilien sowie die Finanzierung des gesamten Systems verantwortlich. Ausländische Händler, die den niederländischen Markt ansprechen, können sich nicht direkt anmelden; sie müssen mit autorisierten Vertretern in den Niederlanden zusammenarbeiten.
Schweden: Seit dem 1. Januar 2022 sind Maßnahmen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen verpflichtete Unternehmen sich bei einem lizenzierten Textilsammelsystem registriert haben. Auch Exporteure müssen sich an die Richtlinien der EPR für Textilien in Schweden halten.
Italien: Am 2. Februar 2023 hat das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) in Italien einen Entwurf eines Dekrets vorgelegt. Dieses Dekret identifiziert neue Verpflichtungen für Hersteller im Textilsektor in Bezug auf Design, Produktion, Entsorgung und Recycling von Textilien. Seit 2022 gilt die separate Sammelpflicht für Textilabfälle sowohl für Hersteller als auch Importeure und Händler.
Lettland: Lettland hat am 16. März 2023 eine Änderung verabschiedet, die vorsieht, dass Hersteller, Importeure und Händler von Textilprodukten die Kosten für die Sammlung, Verarbeitung und Recycling ihrer Textilabfälle tragen müssen. Diese Kosten würden Teil der EPR-Gebühr sein. Die Meldepflicht für Textilien in Lettland tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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Welche Länder haben ein EPR-System für Textilien eingeführt und was sind die jeweiligen Besonderheiten?
Unsere Expertin Alexandra Bender bietet Ihnen am Mittwoch, 25. April 2024 um 10:30 Uhr wertvolle Einblicke in Ihre Verpflichtungen als Hersteller und Händler von Textilien.
Erfahren Sie, wie Sie diese Anforderungen erfolgreich erfüllen können und sich rechtlich absichern.
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Neue Produktsicherheitsverordnung ab 12.2024 - Pflichten für Händler
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue europäische Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden, unabhängig von der Herkunft der Produkte sowie davon, ob sie in Geschäften oder auf Online-Marktplätzen verkauft werden.
Die spezifischen Pflichten für Händler
Kontrolle und Überprüfung: Händler müssen sicherstellen, dass Produkte, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden, mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer versehen sind oder andere identifizierbare Elemente enthalten. Sie müssen auch klar erkennbare Informationen über den Hersteller und klare Anweisungen zur sicheren Verwendung des Produkts bereitstellen.
Gewährleistung der Lager- und Transportbedingungen: Händler müssen sicherstellen, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen die Konformität des Produkts nicht beeinträchtigen.
Gewährleistung der Produktsicherheit: Händler müssen über interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit verfügen.
Verkaufsverbot und Meldepflicht: Wenn Händler feststellen, dass ein Produkt nicht den Anforderungen entspricht oder gefährlich ist, dürfen sie es nicht auf dem Markt bereitstellen. Im Falle eines solchen Produkts müssen sie den Hersteller informieren, sicherstellen, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, und die Marktüberwachungsbehörden darüber informieren.
Geltung als Hersteller unter bestimmten Umständen: Unter bestimmten Umständen können Händler als Hersteller gelten, wenn sie ein Produkt unter ihrem Namen in den Verkehr bringen oder wesentliche Änderungen am Produkt vornehmen, die sich auf die Sicherheit auswirken.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung?
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Großbritannien - EPR für Verpackung: Große Hersteller (large producers), die Verpackungen importieren oder liefern, müssen bis spätestens zum 31. Mai 2024 ihre Berichte einreichen.
Dänemark - EPR für Verpackung: Hersteller müssen sich bis zum 1. April 2024 registrieren. Die Meldung der geplanten Verpackungsmengen muss bis spätestens zum 30. September 2024 erfolgen.
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