herzlich willkommen zu unserem 6. Rundbrief im Jahr 2025!
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich Umwelt-Compliance.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Ungarn: Verschärfte EPR-Regelungen
EU-Batterieverordnung : Frist endet am 18. August 2025!
EU: Harmonisierung der Verpackungskennzeichnung
Indien : Neue Vorschriften und EPR-Verpflichtungen
Webinar-Einladung
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Ungarn: Verschärfte EPR-Regelungen
Zum 1. April 2025 treten in Ungarn neue Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft. Die nationale Abfallwirtschaftsbehörde (OHH) erhält damit umfassendere Kontrollbefugnisse.
Unternehmen, die ihre EPR-Pflichten nicht erfüllen, riskieren künftig Sanktionen in Form eines Aufschlags von bis zu 50 % auf die angefallenen Beträge.
Strengere Kontrollen und Sanktionen
Neben Datenabgleichen sind künftig auch Vor-Ort-Kontrollen vorgesehen. Fehlerhafte oder fehlende Meldungen führen zu Geldbußen – bei mehreren betroffenen Produktströmen sind kumulierte Strafen möglich.
Jetzt handeln
Unternehmen, die noch nicht registriert sind, sollten dies umgehend nachholen und sicherstellen, dass Datenmeldungen korrekt erfolgen und Gebühren fristgerecht entrichtet werden. Versäumnisse können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Besonderheiten des ungarischen EPR-Systems
Das System basiert auf einem Konzessionsmodell: Die Gebühren fließen nicht an die Steuerbehörde, sondern an den Konzessionsbetreiber MOHU.
Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung - stellen Sie hier Ihre Anfrage.
EU-Batterieverordnung: Frist endet am 18. August 2025!
Die neue EU-Batterieverordnung bringt weitreichende Verpflichtungen für Hersteller und Händler von Batterien und batteriebetriebenen Produkten ein. Ziel ist ein nachhaltiger Umgang mit Batterien durch bessere Rücknahme und Recycling.
Was ist zu tun?
Bis 18. August 2025 müssen Unternehmen:
sich bei der zuständigen Behörde registrieren (z. B. Stiftung EAR in Deutschland),
ihre Registrierungsnummer auf Plattformen wie Amazon hinterlegen (Account Health Page),
ab August 2025: Verkäufe melden und Umweltabgaben zahlen.
Achtung für ausländische Hersteller:
Ab dem 1. April 2025 startet eine Übergangsphase. Unternehmen ohne in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten (Authorised Representative, AR) müssen sich neu registrieren. Alte Registrierungen ohne AR verlieren ihre Gültigkeit.
Tipp: Beantragen Sie die Registrierung spätestens bis Ende Mai 2025 – die Bearbeitungsdauer beträgt 6–8 Wochen.
Ab 18. August 2025 (bzw. spätestens bis 16. Januar 2026) muss außerdem eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) benannt werden, die die Rücknahme für alle fünf Batteriekategorien übernimmt.
Mehr über die EU-Batterieverordnung erfahren Sie in unserem Blogartikel.
Falls Sie unsicher sind oder Unterstützung bei der Registrierung benötigen, steht Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH als zuverlässiger Partner zur Seite.
Im März 2025 veröffentlichte das Joint Research Centre (JRC) der EU einen Bericht zur geplanten harmonisierten Sortierkennzeichnung im Rahmen der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR).
Ab August 2028 sollen alle Verpackungen EU-weit einheitlich gekennzeichnet werden – oder 24 Monate nach Inkrafttreten eines Durchführungsakts, der bis August 2026 verabschiedet werden muss.
Erster Entwurf vorgestellt
Der erste Prototyp umfasst acht Materialkategorien (z. B. Papier, Kunststoff, Glas) – teils mit Unterteilungen wie „hart“ und „weich“ bei Kunststoffen. Viele Experten warnen jedoch vor zu viel Detail, da dies Verbraucher verwirren könnte – vor allem bei kleineren Verpackungen.
Auch der Begriff „Restmüll“ wird kritisiert und soll durch „nicht recycelbar“ ersetzt werden, da er nicht materialbasiert ist.
Farbe & Verständlichkeit im Fokus
Bevorzugt wird ein schwarz-weißes Label, um Druckkosten und Umweltbelastung zu reduzieren. Farben sollen weiterhin nur bei Abfallbehältern verwendet werden, um die Wiedererkennung zu erleichtern.
Wie geht es weiter?
Im Mai 2025 folgt eine zweite Konsultation mit überarbeitetem Entwurf. Die endgültige rechtliche Vorgabe wird 2026 erwartet.
Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllt. Klicken Sie hier, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Indien : Neue Vorschriften und EPR-Verpflichtungen
Indien verschärft seine Vorschriften zur Plastikabfallwirtschaft – ein notwendiger Schritt angesichts wachsender Umweltprobleme. Die überarbeitete EPR-Regelung verpflichtet Hersteller, Importeure und Markeninhaber dazu, Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen.
Pflichten im Überblick:
Registrierung über das Portal des Central Pollution Control Board (CPCB),
Erstellung von Aktionsplänen,
jährliche Datenmeldungen,
Einführung von Rücknahme- und Sammelsystemen.
Seit Januar 2025 neu:
Zusätzliche Kennzeichnungs- und Meldepflichten – ab Juli 2025 müssen Verpackungsinformationen per Barcode, QR-Code oder eindeutiger Nummer an die Behörden übermittelt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 1,5 Millionen Rupien (ca. 16.000 €) sowie Tagesstrafen bei fortdauernder Nichteinhaltung.
Sollten Sie Fragen zur EPR-Pflicht für Verpackung in Indien haben oder Unterstützung benötigen, beraten Sie unsere Experten auch zu länderspezifischen Sonderfälle.
Unser Experte Sascha Aue bietet Ihnen am Donnerstag, 05. Mai 2025 um 10:30 Uhr einen wertvollen Überblick der aktuellsten Regelungen in den Bereichen WEEE, Verpackung und Batterien.
Erfahren Sie, wie Sie die unterschiedlichen Anforderungen erfolgreich erfüllen können und sich rechtlich absichern.
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