wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 7. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Start des Divid-Programms für Einwegkunststofffonds
Update: Plastiksteuer erneut verschoben
EPR für Textilien in Lettland - Die Pflicht für Hersteller
EU-Abfallverbringungsordnung: Neue politische Einigung
Neue Produktsicherheitsverordnung - Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen
WEBINAR-EINLADUNG: EPR für Textilien in der EU
Fresh Up - Erinnerungen / Termine
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Start des Divid-Programms für Einwegkunststofffonds
Das Einwegkunststoff-Fondsgesetz verpflichtet Hersteller von Einwegprodukten, die Kunststoff enthalten, zur Registrierung und zur Leistung finanzieller Beiträge.
Um diese Abgaben zu verwalten und abzuwickeln, hat das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID eingerichtet. Inländische Hersteller können ihre Registrierung bereits durchführen, während ausländische Hersteller und ihre Bevollmächtigten Accounts erstellen können.
Wer ist betroffen?
Hersteller von Einwegprodukten, die bereits vor dem 1. Januar 2024 mit ihrer Tätigkeit begonnen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 anmelden. Eine sofortige Registrierungspflicht besteht nur für Produzenten, die ihre Geschäftstätigkeit ab dem 1. Januar 2024 aufnehmen. Die Abgabenpflicht beginnt gesetzlich ab 2024, unabhängig von der Registrierung.
Hinweise zu den betroffenen Produkten
Das Gesetz richtet sich an Hersteller, die Einwegkunststoffprodukte wie To-go-Becher, Tabakfilter, Feuchttücher, leichte Tragetaschen und andere ähnliche Produkte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen.
Ein besonderer Fall betrifft Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt, bei denen nicht der Produzent der leeren Verpackung, sondern der Anbieter des befüllten Produkts als Hersteller gilt.
Sie sind Hersteller von Einwegprodukten oder sind von der EU-Einwegkunststoffrichtlinie betroffen?
Sie haben Fragen bezüglich des Verpackungsgesetzes?
Sie benötigen Unterstützung bei der Registrierung oder bei der Verwaltung Ihrer Abgabenpflicht?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Die geplante Plastiksteuer in Deutschland wird bis mindestens 2026 verschoben, da noch kein praktikables Modell für die Steuer existiert.
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat dies aufgrund von Problemen bei der Datenerhebung und der befürchteten Bürokratie mitgeteilt. Die EU hat bereits eine Plastikabgabe eingeführt, und Deutschland überweist jährlich beträchtliche Beträge nach Brüssel.
Die Industrie, insbesondere die Kunststoffbranche, ist gegen eine einseitige Steuer und schlägt stattdessen ein Fondsmodell für umweltfreundliches Verpackungsdesign und verstärkten Einsatz von recyceltem Material vor. Sollte dennoch eine Steuer eingeführt werden, betont die Industrie, dass diese materialübergreifend sein müsste, um negative Umwelteffekte zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Thema
Wenn Sie mehr über die Plastikabgabe und -steuer in Europa erfahren möchten oder ein Überblick über die Situation in einigen EU-Ländern bekommen wollen, können Sie unseren Newsletter zu diesem Thema lesen:
Die Regelungen von Textilabfällen in der EU sind im vollen Gange und immer mehr Länder überführen die EU-Richtlinien in nationale Gesetze. Ab dem 01. Juli 2024 setzt Lettland die EU-Direktive 2018/851 für Textilien ebenfalls in Kraft.
Betroffene Unternehmen und Produkte
Hersteller, Importeure und Händler von Textilprodukten müssen die Kosten für die Sammlung, Verarbeitung und Recycling ihrer Textilabfälle tragen.
Erst-Inverkehrbringer sind verpflichtet sich bis zum 10. Mai 2024 an einem Rücknahmesystem anzuschließen.
Folgende Produktkategorien sind meldepflichtig:
Bekleidung
Schuhe
Haushaltstextilien
Mit der Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und dem Recycling von Textilien soll langfristig dem Trend der „Fast-Fashion“ entgegengewirkt und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen etabliert werden. Wie ein Land die EU-Strategien umsetzt, ist diesem selbst überlassen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Stellen Sie uns eine kostenlose Anfrage und erhalten Sie umgehend Unterstützung.
Die neueste EU-Abfallverbringungsverordnung wurde kürzlich von den europäischen Gesetzgebern verhandelt und enthält wichtige Änderungen. Die Verordnung betrifft den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (EU)
Diese soll sicherstellen, dass Abfälle umweltgerecht und nachhaltig behandelt werden, indem sie strenge Vorschriften für die Verbringung von Abfällen festlegt.
Die neueste EU-Abfallverbringungsverordnung bringt wichtige Verpflichtungen für Unternehmen und Exporteure von Abfällen mit sich.
Hier sind die relevanten Aspekte:
Verfahren und Notifizierung:
Unternehmen, die Abfälle innerhalb der EU verbringen, müssen sich an die neuen Verfahren und Fristen für die Notifizierung halten.
Die Notifizierung ist der Prozess, bei dem die zuständigen Behörden über den geplanten Abfalltransport informiert werden.
Verbot der Verbringung zur Beseitigung
Die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung innerhalb der EU wird grundsätzlich verboten.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die unter bestimmten Auflagen möglich sind.
Dokumentation und Nachverfolgung:
Unternehmen müssen genaue Aufzeichnungen über die verbrachten Abfälle führen.
Die Nachverfolgung der Abfälle ist wichtig, um ihre ordnungsgemäße Behandlung sicherzustellen.
Harmonisierung und Digitalisierung
Die Verordnung zielt darauf ab, die Verfahren und Verpflichtungen zu harmonisieren.
Ein verpflichtender Übergang zu einem EU-weiten digitalen Datenaustausch wird eingeführt.
Verbot der Verbringung zur Beseitigung in Drittstaaten
Die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung in Drittstaaten wird strenger reguliert.
Dies soll sicherstellen, dass Abfälle nachhaltig behandelt werden.
Die vorläufige Einigung muss noch von den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments gebilligt werden, bevor sie in Kraft tritt. Diese Reform zielt darauf ab, die Abfallverbringung in Europa effizienter und nachhaltiger zu gestalten.
Beeinflusst die EU-Abfallrahmenrichtlinie Ihre Geschäftspraktiken?
Wir übernehmen die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senken dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon.
Neue Produktsicherheitsverordnung - Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen
Die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) enthält Vorschriften für Hersteller, aber auch für Anbieter von Online-Marktplätzen, die erstmals in die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte auf ihren Plattformen einbezogen werden.
Die Verordnung trat am 23. Mai 2023 in Kraft und wird nach einer Übergangsfrist ab dem 13. Dezember 2024 vollständig wirksam.
Verantwortlichkeiten von Online-Marktplätzen:
Die Verordnung legt fest, dass Anbieter von Online-Marktplätzen bestimmte Pflichten haben. Dazu gehören die Registrierung beim Safety-Business-Gateway, das Einrichten interner Verfahren zur Produktsicherheit und die Gewährleistung einer Kontaktmöglichkeit für Verbraucherbeschwerden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden.
Rückverfolgbarkeit und Information der Verbraucher:
Die Verordnung verlangt, dass Anbieter von Online-Marktplätzen ein System zur Rückverfolgbarkeit einrichten, um im Falle von Sicherheitsproblemen schnell handeln zu können. Sie müssen auch sicherstellen, dass Verbraucher über Sicherheitswarnungen informiert werden können, insbesondere im Falle von Produktrückrufen.
Nutzung von personenbezogenen Daten:
Anbieter von Online-Marktplätzen, die personenbezogene Daten ihrer Kunden erheben, dürfen diese Daten nutzen, um Rückrufe und Sicherheitswarnungen effektiv durchzuführen. Dies hilft dabei, Verbraucher schnell und gezielt zu informieren, wenn es Sicherheitsprobleme mit Produkten gibt.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon.
Welche Länder haben ein EPR-System für Textilien eingeführt und was sind die jeweiligen Besonderheiten?
Unsere Expertin Alexandra Bender bietet Ihnen am Donnerstag, 25. April 2024 um 10:30 Uhr wertvolle Einblicke in Ihre Verpflichtungen als Hersteller und Händler von Textilien.
Erfahren Sie, wie Sie diese Anforderungen erfolgreich erfüllen können und sich rechtlich absichern.
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Großbritannien - EPR für Verpackung: Große Hersteller (large producers), die Verpackungen importieren oder liefern, müssen bis spätestens zum 31. Mai 2024 ihre Berichte einreichen.
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