Steckersolargeräte (Balkon-PV-Anlagen):
Es wurde erstmals eine rechtliche Definition für diese Anlagen festgelegt.
Die Installationsleistung der Module beträgt nun maximal 2 kWp und die Wechselrichterleistung maximal 800 VA.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ersetzt die separate Meldung beim Netzbetreiber.
Vereinfachte Abrechnung von PV-Strom in Mehrfamilienhäusern:
Die neue "gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" ermöglicht die Weitergabe von PV-Strom an einzelne Parteien ohne Vollversorgungspflicht.
Förderhöhe und Teilnahme an Ausschreibungen:
Die Förderhöhe für PV-Dachanlagen über 40 kWp wurde erhöht.
Die Grenze für die Teilnahme an Ausschreibungen wurde auf 750 kWp gesenkt.
Anlagen in bestimmten Außenbereichen erhalten die gleiche EEG-Vergütung wie Innenbereichsanlagen.
Freiflächen-Photovoltaik:
Neue Anlagen müssen Naturschutzstandards erfüllen, um an Ausschreibungen teilnehmen zu können.
Anlagen in "benachteiligten Gebieten" sind förderfähig, auch wenn sie kleiner als 1.000 kWp sind.
Besondere Solaranlagen:
Agri-PV-Anlagen, Parkplatz-PV-Anlagen und andere besondere Anlagen erhalten höhere Vergütungssätze und eigene Ausschreibungsregeln.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Stellen Sie uns eine kostenlose Anfrage und erhalten Sie umgehend Unterstützung.