Im 8. Rundbrief 2024 🌍 erfahren Sie mehr über die Einigung in den Verhandlungen zur PPWR
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Sehr geehrte Damen und Herren ,

wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 8. Rundbrief 2024.
Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance. 

Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Die heutigen Themen im Überblick

  1. Einigung in den Verhandlungen zur PPWR
  2. Elektrogesetz 4 und die geplanten Novellierungen
  3. Solarpaket verabschiedet - Konsequenz für Unternehmen

  4. Das neueste EuGH-Urteil: Auswirkungen auf die Photovoltaik-Industrie

  5. WEBINAR-EINLADUNG: Erfolgreich durch den Umwelt-Compliance-Dschungel
  6. Fresh Up - Erinnerungen / Termine

Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!

 

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Recycling

Die jüngste Einigung in

den Verhandlungen zur PPWR

ppwr eu packaging regulation

Am 24. April hat das Plenum des EU-Parlaments über die englische Version der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle abgestimmt.

Der Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) wird nun in die 24 Amtssprachen der EU übersetzt. Im Herbst 2024 ist geplant, dass das neue Parlament die endgültige Fassung der PPWR billigt.  Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden.

 

Ziele der PPWR:

Die PPWR zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu verbessern. Dazu gehören Vorgaben für das Verpackungsdesign, Anforderungen an Mehrwegverpackungen und das Abfallmanagement.

 

Einheitliche Umsetzung:

Durch die Verordnung wird sichergestellt, dass die Regeln zur Verpackung und zu Verpackungsabfällen in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten einheitlich sind. Dies schließt nationale Anpassungen aus, was zu einem konsistenteren und effektiveren Regelwerk führt.

➤ Alles wichtige zur PPWR

Ihr direkter Kontakt zu uns

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  • Sie sind Hersteller von Einwegprodukten oder sind von der EU-Einwegkunststoffrichtlinie betroffen?
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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.

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Elektrogesetz 4 und die geplanten Novellierungen

Im Jahr 2023 wurden zunächst Ziele für das ElektroG 4 angekündigt, darunter eine Steigerung der Sammelquoten von Elektroaltgeräten, die Reduzierung des Brandrisikos von Lithium-Batterien, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und eine verbesserte Verbraucher-Kommunikation.

 

Aktuelle Pläne für das ElektroG 4:

Allerdings wurden von diesen Plänen viele Aspekte zurückgenommen. Die aktuellen Pläne umfassen hauptsächlich die Ausweitung der Rücknahmepflichten durch Händler, erweiterte Rückgabemöglichkeiten für E-Zigaretten, bessere Kennzeichnung von Rücknahmestellen, flexiblere Handhabung von Eigenrücknahmefraktionen und die Einführung eines "Thekenmodells" bei Wertstoffhöfen.

 

Gründe für die Reduzierung der Novelle:

Es wird darauf hingewiesen, dass das Finanzministerium und das Bundeskanzleramt weniger Belastungen für die Wirtschaft wollen, was zu den abgeschwächten Plänen führt.

 

Ausblick auf EU-Ebene:

Die Hoffnungen liegen nun auf Initiativen der EU, wie der neuen Ökodesignverordnung und einer möglichen Novelle der WEEE-Direktive, um umfassendere und wirkungsvollere Maßnahmen für die Elektroaltgeräteentsorgung zu erreichen.

 
Die ursprünglich geplanten Ziele des ElektroG4 werden voraussichtlich nicht vollständig umgesetzt, stattdessen werden einschneidende Maßnahmen erwartet, die weiterhin zur Verbesserung der Elektroaltgeräteentsorgung beitragen sollen.
 
Es ist wichtig für Ihr Unternehmen, sich jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung rund um das Elektrogesetz benötigen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
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Solarpaket verabschiedet -

Konsequenz für Unternehmen

Das "Solarpaket I" wurde von Bundestag und Bundesrat am 26. April 2024 verabschiedet, um den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zu beschleunigen. Es beinhaltet eine Reihe von Änderungen im Rechtsrahmen, die verschiedene Bereiche der Photovoltaik betreffen:
PV piktogram

Steckersolargeräte (Balkon-PV-Anlagen):

Es wurde erstmals eine rechtliche Definition für diese Anlagen festgelegt.

Die Installationsleistung der Module beträgt nun maximal 2 kWp und die Wechselrichterleistung maximal 800 VA.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ersetzt die separate Meldung beim Netzbetreiber.

 

Vereinfachte Abrechnung von PV-Strom in Mehrfamilienhäusern:

Die neue "gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" ermöglicht die Weitergabe von PV-Strom an einzelne Parteien ohne Vollversorgungspflicht.

 

Förderhöhe und Teilnahme an Ausschreibungen:

Die Förderhöhe für PV-Dachanlagen über 40 kWp wurde erhöht.

Die Grenze für die Teilnahme an Ausschreibungen wurde auf 750 kWp gesenkt.

Anlagen in bestimmten Außenbereichen erhalten die gleiche EEG-Vergütung wie Innenbereichsanlagen.

 

Freiflächen-Photovoltaik:

Neue Anlagen müssen Naturschutzstandards erfüllen, um an Ausschreibungen teilnehmen zu können.

Anlagen in "benachteiligten Gebieten" sind förderfähig, auch wenn sie kleiner als 1.000 kWp sind.

 

Besondere Solaranlagen:

Agri-PV-Anlagen, Parkplatz-PV-Anlagen und andere besondere Anlagen erhalten höhere Vergütungssätze und eigene Ausschreibungsregeln.

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Stellen Sie uns eine kostenlose Anfrage und erhalten Sie umgehend Unterstützung.

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Neues EuGH-Urteil und EU-Richtlinie: Auswirkungen auf die Photovoltaik-Industrie

elektrogeräte recycling deutschland

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie eine neue EU-Richtlinie haben Auswirkungen auf die Kostenverantwortung im Zusammenhang mit der Entsorgung von Altgeräten. 

Hintergrundinformationen:

Die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) ist für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten von großer Bedeutung. Das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-181/20 hat kürzlich Bestimmungen dieser Richtlinie als unwirksam erklärt. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Hersteller von Photovoltaikmodulen, da sie eine Kostenlast auch für Altgeräte vor dem Geltungsbeginn der WEEE-Richtlinie ermöglichten.

 

Änderungen auf EU-Ebene:

Als Reaktion auf das EuGH-Urteil wurde die Richtlinie (EU) 2024/884 verabschiedet. Diese Änderungen betreffen die Kostenverantwortung für Hersteller von Photovoltaikmodulen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Altgeräten.

 

Nationale Umsetzung und Auswirkungen:

In Deutschland hat der Gesetzgeber die aktuelle Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/884 veröffentlicht. Die nationalen Anpassungen müssen nun geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Photovoltaik-Hersteller den neuen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

 

Die neuen rechtlichen Entwicklungen auf EU-Ebene haben direkte Auswirkungen auf die Photovoltaik-Industrie und die Kostenverantwortung ihrer Hersteller. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich über diese Änderungen informieren und entsprechend handeln, um ihre Compliance sicherzustellen und die Nachhaltigkeit der Branche langfristig zu unterstützen.

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.

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Einladung zu Webinar :

Erfolgreich durch den Umwelt-Compliance-Dschungel

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Erfolgreich durch den Umwelt-Compliance

Unser Experte Sascha Aue bietet Ihnen am Mittwoch, 8. Mai 2024 um 10:30 Uhr wertvolle Überblick der Regelungen in den Bereichen WEEE, Verpackung und Batterien.

 

Erfahren Sie, wie Sie die unterschiedlichen Anforderungen erfolgreich erfüllen können und sich rechtlich absichern.

 

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🆕 Fresh Up -

Erinnerungen / Termine

    Frankreich - Triman-Logo : Bestände an Gartenprodukten und Spielzeug ohne das französische Triman-Logo müssen bis zum 6. Juni 2024 aufgebraucht sein. Nach diesem Datum wird die Einhaltung der Triman-Kennzeichnung gemäß den französischen Vorschriften verpflichtend. 

    Feedback

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