wir begrüßen Sie herzlich zu unserem 9. Rundbrief 2024. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf das Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
Neue Vorschläge für die Entsorgung von Elektrogeräten
Der Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung
Update: Plastiksteuer in Italien 7te Verschiebung
Recycling-Zeichen auf Verpackungen – Pflicht oder Kür
Webinar-Einladung: "EPR obligations in France"
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Neue Vorschläge für die Entsorgung von Elektrogeräten
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes hat einige wichtige Änderungen und Maßnahmen vorgeschlagen, um das Recycling und die Entsorgung von Elektrogeräten zu verbessern:
Verbesserte Rückgabemöglichkeiten: Geschäfte müssen künftig einheitliche Sammelstellen kennzeichnen, damit Verbraucher ihre Altgeräte leichter zurückgeben können. Die Rückgabemöglichkeit ohne gleichzeitigen Neukauf wird auf Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 50 Zentimetern erweitert.
Erweiterung der Rücknahmepflicht: Einweg-E-Zigaretten müssen künftig an allen Verkaufsstellen zurückgenommen werden können, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen und Umweltschäden zu minimieren.
Minimierung von Brandrisiken: Falsch entsorgte Lithium-Batterien stellen ein erhebliches Brandrisiko dar. Durch die Novelle sollen diese Risiken minimiert werden, um Brände und Entsorgungsengpässe zu vermeiden.
Geschulte Einsortierung am Wertstoffhof: Elektroaltgeräte sollen künftig nur noch durch geschultes Personal am Wertstoffhof einsortiert werden, um Beschädigungen und Risiken bei der Entsorgung zu reduzieren.
Verbesserung der Information: Verbraucher sollen besser informiert werden, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen. Kleine Elektrogeräte können bereits bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgegeben werden, unabhängig vom Neukauf.
Die Konsequenzen für Hersteller
Für Hersteller, Importeur und Händler bedeuten diese Änderungen eine stärkere Verantwortung für die Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte. Sie müssen möglicherweise ihre Rücknahme- und Recyclingprogramme erweitern und sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem sollten sie die Verbraucherinformationen verbessern, um die Rückgabe und Entsorgung für die Verbraucher zu erleichtern und das Bewusstsein für die umweltgerechte Entsorgung zu fördern.
Die Gesetzesnovelle soll in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und steht derzeit zur Anhörung für Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen bis zum 23. Mai 2024 offen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Der Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung
Der Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung zielt darauf ab, einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang ihrer gesamten Lebensdauer sicherzustellen.
Dies beinhaltet die Beschränkung gefährlicher Stoffe, Design- und Kennzeichnungsregelungen sowie die Sammlung und Entsorgung von Altbatterien. Der Entwurf legt Zuständigkeiten fest und erweitert die Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken und transparentere Entsorgungsoptionen zu schaffen. Besonders im Fokus stehen Batterien von E-Bikes und E-Scootern, deren richtige Entsorgung auch den Brandschutz betrifft. Die EU-BattVO ist seit August 2023 in Kraft, während das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) das bisherige Gesetz ablösen soll. Das Gesetz soll in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, und bis zum 28. Mai 2024 können sich Interessengruppen an der Anhörung beteiligen.
Konsequenzen für Hersteller:
Stärkere Herstellerverantwortung: Hersteller, Importeur und Händler müssen sich verstärkt um die Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte kümmern, insbesondere von lithiumhaltigen Akkus und Altgeräten. Die Informations- und Rücknahmepflichten sollen strenger und konkreter gefasst werden.
Dringender Handlungsbedarf: Es besteht die Forderung nach größeren Lösungen, um Probleme wie Batteriebrände effektiv anzugehen. Hersteller könnten dazu verpflichtet werden, einen herstellerfinanzierten Fonds einzurichten, der Schäden durch Batteriebrände kompensiert und Mittel für eine verbesserte Erfassung von batteriehaltigen Elektroaltgeräten bereitstellt.
Umfassende Maßnahmen: Der BDE fordert eine ganzheitliche Herangehensweise an die Herstellerverantwortung, die über die bisherigen Schritte hinausgeht und die tatsächlichen Probleme der Entsorgungsbranche adressiert. Dies könnte auch eine engere Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und eine effektivere Kontrolle des Vollzugs beinhalten.
Für Hersteller, Importeur und Händler bedeutet dies, dass sie sich auf mögliche neue gesetzliche Anforderungen vorbereiten müssen, die eine umfassendere Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte sowie eine verbesserte Informationsbereitstellung und Zusammenarbeit mit Entsorgungseinrichtungen erfordern könnten.
Falls Sie unsicher sind, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen oder Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Batterieverordnung benötigen, steht Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH als vertrauenswürdiger Partner zur Seite.
Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Das italienische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das eine Steuer auf Einwegplastikverpackungen einführt. Nach letztem Stand sollte die Einführung zum Juli 2024 erfolgen, nun soll diese neue Maßnahme am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Dadurch werden Hersteller von Einwegplastik zusätzliche Verpflichtungen haben, einschließlich der Registrierung, der Einreichung von Steuererklärungen und der Zahlung von Compliance-Gebühren.
Hintergrund
In Übereinstimmung mit der Richtlinie Nr. 2019/904/EU hat Italien Steuergesetze erlassen und ein nationales System eingeführt. Ziel ist es, die Produktion und den Verbrauch von Einwegplastikprodukten, bekannt als MACSI, zu reduzieren.
Anwendungsbereich
Die kommende Steuer gilt für Einwegplastikprodukte, die ganz oder teilweise aus synthetischen organischen Polymeren bestehen. Die Bandbreite der erfassten Artikel umfasst Flaschen, Tüten, Lebensmittelbehälter, Verpackungen, Luftpolsterfolie und ähnliche Produkte aus Plastikmaterialien.
Bestimmte Ausnahmen sind in der neuen Steuergesetzgebung vorgesehen. Dazu gehören Produkte, die für den dauerhaften Gebrauch bestimmt sind, medizinische Geräte und Produkte, die zur Lagerung und zum Schutz von Medikamenten verwendet werden.
Kompostierbares Plastik gemäß den Bestimmungen der DIN EN 13432 sowie Plastik aus Recyclingprozessen sind ebenfalls von der Steuer ausgenommen.
Wer ist betroffen
In Italien sind folgende Parteien verpflichtet:
Hersteller, für in Italien hergestelltes MACSI
Verkäufer, für jede italienische Einheit, die beabsichtigt, in ihrem Auftrag hergestelltes MACSI an andere italienische Einheiten zu verkaufen
Käufer, in Fällen, in denen die Produkte aus anderen EU-Ländern gekauft und für geschäftliche Zwecke verkauft werden
EU-Lieferanten, wenn die Produkte aus anderen EU-Ländern gekauft und an einen Einzelverbraucher verkauft werden
Importeure, für hergestellte Waren aus Nicht-EU-Ländern
Die Steuerpflicht entsteht, wenn die Artikel produziert, in das nationale Gebiet importiert oder aus einem anderen EU-Land eingeführt werden.
Einzelpersonen ohne formal gegründete Einheit in Italien müssen einen Steuervertreter benennen, der die gemeinsame Haftung mit der Person oder Einheit teilt.
Wenn der zu zahlende Betrag der Plastiksteuer unter 25 € liegt, ist keine Steuererklärung erforderlich und die zugehörige Zahlung entfällt.
Steuersatz
Der Steuersatz beträgt 0,45 € pro Kilogramm Virgin-Kunststoff in MACSI.
Strafen für Nicht-Einhaltung
Hersteller, die die Vorschriften der Plastiksteuer nicht einhalten, müssen mit Geldstrafen und Sanktionen rechnen.
Ihr direkter Kontakt zu uns
Sie sind Hersteller von Einwegprodukten oder sind von der italienischen Plastiksteuer betroffen?
Sie haben Fragen bezüglich der EU-Einwegkunststoffrichtlinie?
Sie benötigen Unterstützung bei der Registrierung oder bei der Verwaltung Ihrer Abgabenpflicht?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Recycling-Zeichen auf Verpackungen – Pflicht oder Kür
Die Finalisierung der PPWR ist in vollem Gange und wird im Herbst 2024 erwartet. Danach soll die Umsetzung beginnen können. Im Zuge dessen wird die neue EU-Verpackungsverordnung spätestens 18 Monate später wirksam.
Kennzeichnung und Transparenz sind eine der Zielvorgaben der PPWR. Das heißt, Verpackungen müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein, um Konsumenten über die Recyclingfähigkeit und den korrekten Entsorgungsweg zu informieren. Dies soll das Recycling erleichtern und die Menge an fälschlicherweise entsorgten Verpackungsabfällen reduzieren.
In den folgenden Blog-Artikeln erfahren Sie mehr über die Recycling-Zeichen und ob diese Zeichen in den EU-Ländern Pflicht oder freiwillig sind.
Sind Sie Hersteller, Händler oder Dropshipper und verkaufen Ihre Produkte in Frankreich?
Unser Experte Sascha Aue liefert Ihnen am Mittwoch, 29. Mai 2024 um 10:30 Uhr einen vollständigen Leitfaden zur Einhaltung der EPR-Vorschriften in Frankreich.
Erfahren Sie, wie Sie die unterschiedlichen Anforderungen erfolgreich erfüllen können und sich rechtlich absichern.
Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz im Webinar!
Damit Sie auch zukünftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail und teilen Sie uns Ihre Meinung, Anmerkungen und Themenvorschläge mit.