Im 9. Rundbrief 2025 🌍 erhalten Sie Informationen über die Compliance-Anforderungen von Amazon für Batterien
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Sehr geehrte Damen und Herren  ,

herzlich willkommen zu unserem 9. Rundbrief im Jahr 2025!

 

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich Umwelt-Compliance.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. 

Die heutigen Themen im Überblick

  1. EU-Batterieverordnung: Amazon fordert Registrierungsnummern in allen EU-Ländern
  2. USA: Nebraska führt erstes Batterie-EPR-Gesetz ein

  3. Kanada: Neues Bundesregister für Kunststoffprodukte gestartet
  4. Indien: Neue Barcode-Vorschriften für Kunststoffverpackungen ab Juli 2025

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns auf Ihr Feedback!

 

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Recycling

EU-Batterieverordnung: 

Amazon fordert Registrierungsnummern in allen EU-Ländern

Amazon verschärft seine Compliance-Anforderungen für Batterien und batteriebetriebene Produkte: Ab dem 18. August 2025 müssen Händler für jedes EU-Land, in dem sie solche Produkte verkaufen, eine gültige Batterieregistrierungsnummer nachweisen. Fehlt diese, droht die Deaktivierung der Angebote.

EPR Nummer an Amazon melden

Wer ist betroffen?

  • Hersteller, Importeure und Markeninhaber von Batterien oder Produkten mit integrierten Batterien. 
  • Händler, die solche Produkte auf Amazon in EU-Ländern verkaufen. 
  • Dropshipper und Reseller, die Batterien oder entsprechende Produkte vertreiben. 

 

Welche Länder sind betroffen?

Die Registrierungspflicht gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Amazon verlangt für jedes Land eine gültige Registrierungsnummer.
Derzeit sind Registrierungen in folgenden Ländern möglich: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Schweden, Niederlande und Belgien.

 

Was müssen Händler tun?

  1. Registrierung bei den zuständigen Behörden oder einer zugelassenen PRO
  2. Übermittelung der Registrierungsnummern im Amazon Compliance-Portal für jedes relevante Land.
  3. Jährliche Berichte über Batteriemengen und Umweltabgaben
 
Ab dem 18. August 2025 ist Amazon gesetzlich verpflichtet, nicht-konforme Angebote zu sperren.
 
Mehr zu EU-Batterieverordnung

 

Sollten Fragen auftreten, steht unser Team Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an

USA: Nebraska führt erstes

Batterie-EPR-Gesetz ein

Mit dem „Safe Battery Collection and Recycling Act“ (LB36) hat Nebraska als erster US-Bundesstaat ein Gesetz zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien verabschiedet.
Seit dem 20. Mai 2025 ist das Gesetz in Kraft und verpflichtet Hersteller zur Rücknahme und zum Recycling bestimmter Batterietypen.

Akku Arten

Wer ist betroffen?

  • Hersteller, Importeure und Markeninhaber, die tragbare oder mittelgroße Batterien oder Produkte mit solchen Batterien in Nebraska verkaufen. 
  • Einzelhändler, die batteriebetriebene Produkte anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten den EPR-Vorgaben entsprechen. 
  • Private-Label-Anbieter gelten ebenfalls als Hersteller und unterliegen den gleichen Pflichten. 

Welche Produkte sind betroffen?

  • Tragbare Batterien: Wiederaufladbare Batterien bis zu 11 Pfund (ca. 5 kg) und 300 Wattstunden. 
  • Mittelgroße Batterien: Nicht wiederaufladbare Batterien zwischen 4,4 und 25 Pfund (ca. 2–11 kg) sowie wiederaufladbare Batterien mit mehr als 11 Pfund oder über 300 Wattstunden, jedoch nicht mehr als 25 Pfund oder 2.000 Wattstunden. 
  • Produkte mit integrierten Batterien, sofern die Batterien leicht entnehmbar sind. 
Ausnahmen gelten für:
  • Batterien in Fahrzeugen oder medizinischen Geräten.
  • Batterien, die nicht für den Einzelhandel bestimmt sind oder nicht leicht entfernbar sind.

 

Pflichten im Überblick  

  • Ab dem 1. Januar 2028 dürfen nur noch Hersteller, die Teil eines genehmigten BSO-Programms sind, Batterien oder entsprechende Produkte in Nebraska verkaufen. 
  • Jährliche Berichte über verkaufte und zurückgenommene Batteriemengen, aufgeschlüsselt nach Batterietypen. 
  • Verbot der Entsorgung von Batterien auf Deponien oder durch Verbrennung ab 2028. 
  • Ab dem 1. Januar 2029 müssen alle betroffenen Batterien gekennzeichnet sein mit:
    • Herstelleridentifikation
    • Batterietyp (Chemie)
    • Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung

 

Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei der Einhaltung der neuen Anforderungen.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung!

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Kanada: Neues Bundesregister für Kunststoffprodukte gestartet

Mindestrezyklatanteil
Kanada geht den nächsten Schritt in der Umsetzung seiner Plastikverbotsstrategie: Das neue Bundesregister für Kunststoffprodukte ist jetzt online. Unternehmen, die bestimmte Kunststoffe in Verkehr bringen, sind verpflichtet, sich zu registrieren und umfassend Bericht zu erstatten.

Welche Produkte sind betroffen?

Registrierungspflichtig sind 10 Produktkategorien, u. a.:
  • Einkaufstüten aus Kunststoff
  • Besteck
  • Strohhalme
  • Rührstäbchen
  • Take-Away-Behälter
  • Einweg-Ringe für Getränkeverpackungen
  • Flexible Verpackungen, Kunststofffolien, Kunststoffflaschen und -Behälter
  • Agrarfolien und -Verpackungen
Alle Kunststoffe mit einem Gewicht über 1.000 kg pro Jahr und Kategorie müssen gemeldet werden.

 

Wer ist betroffen?

Die Registrierungspflicht gilt für
  • Hersteller,
  • Importeure,
  • Markeninhaber oder
  • Händler, die kontrollierte Kunststoffprodukte auf dem kanadischen Markt bereitstellen.
Auch Onlinehändler und internationale Unternehmen, die an Endverbraucher in Kanada liefern, sind betroffen, wenn kein inländischer Vertragspartner vorhanden ist.

 

Was ist zu tun?

Seit dem 27. Februar 2024 ist das Bundesregister (Federal Plastics Registry) online. Unternehmen müssen sich dort anmelden und bis spätestens 29. September 2025 ihre in Verkehr gebrachten Mengen 2024 melden.
 
Mit dem neuen Register werden Produzenten erstmals verpflichtet, nationale Mengenangaben zu bestimmten Kunststoffströmen zu melden– unabhängig von Provinzregelungen.
 

Noch unsicher?
Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei der Interpretation und Umsetzung Ihrer EPR-Pflichten in Kanada.

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Indien: Neue Barcode-Vorschriften für Kunststoffverpackungen ab Juli 2025

Indien

Indien verschärft seine Umweltregulierung im Bereich Verpackungsabfall: Ab Juli 2025 gelten neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Kunststoffverpackungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

Hersteller, Importeure und Onlinehändler von Produkten mit Kunststoffverpackungen, die Waren in Indien in Verkehrbringen, fallen unter das EPR-System (Extended Producer Responsibility). Dazu zählen insbesondere Unternehmen, die Produkte in starren, flexiblen oder multilayer-Kunststoffverpackungen vertreiben.
 

Welche Produkte sind betroffen?

Betroffen sind alle Kunststoffverpackungen, wie z. B.:
  • Einweg-Kunststoffverpackungen (flexibel oder starr)
  • Verpackungen für Konsumgüter
  • Multilayer-Verpackungen mit mehreren Materialien
Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Verpackung inländisch produziert oder importiert wurde.

 

Was ist zu tun?

Aktuell schreibt die indische Umweltbehörde CPCB (Central Pollution Control Board) eine Registrierung aller EPR-pflichtigen Unternehmen auf dem EPR-Portal vor. Unternehmen müssen Mengen berichten, Recyclingnachweise erbringen und sogenannte EPR-Zertifikate handeln. Jedoch besteht noch keine Pflicht zur Kennzeichnung der Verpackung.

 

Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle betroffenen Verpackungen einen 2D-Barcode oder QR-Code tragen, der digitale Informationen zur EPR-Registrierung enthält. Dies umfasst insbesondere:
  • EPR-Registrierungsnummer des Unternehmens
  • Informationen zur Verpackungskategorie
  • Rückverfolgbarkeitsdaten
Diese Maßnahme soll die Transparenz, Kontrolle und digitale Nachverfolgbarkeit in der Abfallwirtschaft stärken und illegalen Praktiken entgegenwirken.

Sollten Sie Fragen zur EPR-Pflicht für Verpackung oder für anderen Produktgruppen in Indien haben oder Unterstützung benötigen, beraten Sie unsere Experten auch zu länderspezifischen Sonderregelungen.

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