Regelmäßig zu Beginn eines neuen Kalenderjahres ändern sämtliche Länder Ihre Regelungen rund um die Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten von Produkten. Unser Nachbarland Frankreich bildet dabei keine Ausnahme. Im Gegenteil. Das französische Anti-Abfallgesetz (AGEC), im Februar 2020 in Kraft getreten, beinhaltet eine Fülle von Maßnahmen, welche Sie als Hersteller, Verkäufer und Händler beachten und umsetzen müssen. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt nach Dekreten, die sukzessive erlassen werden.
Seit dem 1.1.2022 sind viele Neuerungen in Kraft getreten. Damit Sie den Überblick behalten, welche Regelungen für Sie wichtig sind, informieren wir Sie umfassend.
Sind Sie Hersteller/Händler und exportieren Waren nach Frankreich?
Dann sollten Sie dieses Webinar nicht verpassen!