Partner-Webinar |EU-Batterieverordnung 2025

Pflichten verstehen, Umsetzung planen

Am 18. Februar 2024 ist die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (EU-BattVO) in Kraft getreten. Seither werden die darin festgelegten Vorschriften und Pflichten für die betroffenen Wirtschaftsakteure schrittweise wirksam. Sie ersetzt die bisherige Batterierichtlinie und bringt europaweit einheitliche und verschärfte Anforderungen an die Rücknahme, Kennzeichnung, Nachhaltigkeit und Nachverfolgbarkeit von Batterien. Betroffen sind nahezu alle Wirtschaftsakteure, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte in Verkehr bringen – vom Hersteller über Importeure bis hin zu Distributoren.

Zu den Anforderungen zählen unter anderem eine verpflichtende Herstellerregistrierung, die Einführung eines digitalen Batteriepasses, verschärfte Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette sowie neue Rücknahme- und Recyclingquoten. Je nach Rolle im Markt gelten unterschiedliche Fristen und Umsetzungsverpflichtungen.

Bereits jetzt gilt: Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert empfindliche Sanktionen, Inverkehrbringungsverbote oder erhebliche Mehraufwände. Viele Unternehmen stellen sich aktuell die Frage, ob sie von der Verordnung überhaupt betroffen sind – und wie sie den neuen Pflichten ohne eigene Ressourcen rechtskonform begegnen können.

In unserem kompakten 60-minütigen Webinar bieten wir gemeinsam mit der Kanzlei Luther einen fundierten Überblick über die zentralen Pflichten der Marktakteure – und zeigen auf, wie Sie mit uns als EPR-Full-Service-Anbieter Ihre Produktverantwortung zuverlässig und effizient abdecken.

Im Anschluss an den Vortrag haben Sie die Möglichkeit, individuelle Fragen in einer moderierten Q&A-Session zu stellen.

 

Kostenlose Anmeldung.

 

Datum: 09.09.2025

Tag: Dienstag

Uhrzeit: 10:30 (CET, UTC+1)

Dauer: 1 Stunde

Folgende Inhalte erwartet Sie...

  • Wer ist von der EU-BattVO betroffen?
  • Was sind die wesentlichen neuen Definitionen?
  • Welche neuen Pflichten gelten für Hersteller, Händler und Importeure?
  • Wie funktioniert die Registrierung und Kennzeichnungspflicht?
  • Wie können Sie Ihre Compliance durch externe Unterstützung absichern?
  • So hilft unser EPR-Full-Service bei der Umsetzung – inklusive Rücknahmelösungen, Nachweisführung und Fristenmanagement
  • Aktuelle Umsetzungsstandards und Einschätzung aus juristischer Sicht

Referenten

Christoph Schnoor

Christoph Schnoor

Rechtsanwalt

Sascha Aue

Sascha Aue

Head of Client Relations

Über Luther

Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Feldern der Rechts- und Steuerberatung ist Luther eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Die Full-Service-Kanzlei ist mit 420 Rechtsanwälten und Steuerberatern in zehn deutschen Wirtschaftsmetropolen und mit elf eigenen Auslandsbüros in Europa und Asien präsent. Zu ihren Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand.

 

Über Deutsche Recycling

Die Deutsche Recycling ist der Dienstleister für unternehmerisch zielführenden Umgang mit nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen mit Fokus auf Verpackungen, Batterien und Elektrogeräten. Wir ermöglichen unseren Kunden den weltweiten rechtssicheren Handel unter nachhaltiger Erfüllung aller Regelungen, Auflagen und Abwicklungen.