IHR BEVOLLMÄCHTIGTER - IHRE LÖSUNG!
Bleiben Sie konform mit dem Einwegplastikfonds-Gesetz (EWKFondsG) in Deutschland
Wir übernehmen Ihre Registrierung und rechtlichen Verpflichtungen mühelos.
Ab dem 1. Januar 2025 verlangt das Einwegplastikfonds-Gesetz (EWKFondsG), dass
- Hersteller,
- Importeure und
- Vertreiber
bestimmter Einwegplastikprodukte einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen.
Im Rahmen unseres umfassenden Services kümmern wir uns um Ihre DIVID Registrierung und alle damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen gemäß dem EWKFondsG.
Lassen Sie uns alle Vorgänge gemäß dem EWKFondsG für Sie übernehmen – So können Sie sicher sein, dass Ihrem Vertrieb nichts im Weg steht.
