IHR BEVOLLMÄCHTIGTER - IHRE LÖSUNG ZUM Einwegkunststofffondsgesetz
Bleiben Sie konform mit dem Einwegplastikfonds-Gesetz (EWKFondsG) in Deutschland
Wir übernehmen Ihre Registrierung und rechtlichen Verpflichtungen mühelos.
Ab dem 1. Januar 2025 verlangt das Einwegplastikfonds-Gesetz (EWKFondsG), dass Hersteller, Importeure und Vertreiber bestimmter Einwegplastikprodukte einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen.
Als ausländischer Hersteller, Importeure oder Händler der Einwegplastikprodukte nach Deutschland exportiert, können Sie sich auf Deutsche Recycling verlassen, um den gesamten Prozess für Sie zu übernehmen.
Im Rahmen unseres umfassenden Services kümmern wir uns um Ihre Registrierung und alle damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen gemäß dem EWKFondsG.
Bleiben Sie konform und vermeiden Sie Strafen. Lassen Sie uns Ihre Autorisierung gemäß dem EWKFondsG übernehmen – sichern Sie sich noch heute Ihr Geschäft.