IHR BEVOLLMÄCHTIGTER - IHRE LÖSUNG
Bleiben Sie konform mit dem Einwegplastikfonds-Gesetz (EWKFondsG) in Deutschland
Wir übernehmen Ihre Registrierung und rechtlichen Verpflichtungen mühelos.
Ab dem 1. Januar 2025 schreibt das Einwegplastikfonds-Gesetz (EWKFondsG) vor, dass nicht in Deutschland ansässige:
- Hersteller,
- Importeure und
- Vertreiber
bestimmter Einwegplastikprodukte einen Bevollmächtigten benennen.
Im Rahmen unseres umfassenden Services kümmern wir uns um Ihre DIVID- Registrierung sowie alle rechtlichen Verpflichtungen gemäß dem EWKFondsG.
Vertrauen Sie uns die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben an, damit Ihrem erfolgreichen Vertrieb in Deutschland nichts im Wege steht.