in unserem Newsletter 12/2022 informieren wir Sie über die am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Neuerungen zum Verpackungsgesetz und welche Auswirkungen diese für Sie als Partner eines Fulfillment Dienstleisters haben können.
Außerdem erfahren Sie, welche neuen Einfuhrbestimmungen in Spanien gelten, wieso B2B Hersteller ihre Elektro-Altgeräte Registrierung verlieren könnten und dass eine EPR-Compliance nicht nur für bekannte Marktplätze wie Amazon und eBay obligatorisch ist.
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
VerpackG: Neue Pflichten für Online-Händler
Arbeiten Sie mit Fulfillment Dienstleistern zusammen? Dann achten Sie besonders genau auf die Einhaltung Ihrer rechtlichen Pflichten!
Seit dem 1. Juli 2022 sind neue Pflichten in Bezug auf das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Die Regelungen betreffen in großen Teilen Fulfillment Dienstleister. Online-Händler, die ihre Logistik auf ein solches Unternehmen ausgelagert haben, sollten besonders auf die Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten achten. Wir klären auf, welche Pflichten nun gelten, worauf zu achten ist und welche Strafen bei Nichteinhaltung drohen.
B2B-Hersteller: viele Rücknahmekonzepte fehlen noch
Hersteller von B2B Geräten, das sind Geräte, die nur im professionellen Umfeld einzusetzen sind, müssen im Rahmen ihrer Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear), ein Konzept zur Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Altgeräte präsentieren. Der Grund dafür ist, dass sie diese Verantwortung nicht mehr auf ihre Kunden übertragen dürfen. B2B-Hersteller, die bereits registriert sind, hatten bis zum 30. Juni die Gelegenheit, ein Rücknahmekonzept einzureichen.
B2B-Hersteller müssen im Einzelnen folgendes vorlegen bzw. erfüllen:
Registrierung, Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept
finanzielle und organisatorische Mittel für die Rücknahme
zumutbare Rückgabemöglichkeiten für Kunden
spezifische gesetzliche Informationspflichten nach §19 ElektroG gegenüber Kunden
Wenn der bestehenden Registrierung in einer B2B-Geräteart bislang kein Rücknahmekonzept beigefügt wurde, muss der Hersteller damit rechnen, dass die stiftung ear kostenpflichtig den Widerruf der Registrierung prüft und diese auch entziehen kann.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen
Haben Sie Fragen zur Einreichung eines Rücknahmekonzeptes oder sind Sie sich unsicher, ob Sie alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllen? Dann melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Wir stehen für Fragen zur Verfügung und übernehmen die fehlende Hinterlegung eines anerkannten Rücknahmekonzeptes.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Spanien: neue Einfuhrbestimmungen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Im Rahmen des neuen spanischen Elektrogesetzes entwickelten die Gesetzgeber ein Vorgehen zur besseren Durchsetzung der EPR und der Einhaltung von Umweltauflagen. Diese Neuerungen beziehen sich vorrangig auf Elektrogeräte, die von außerhalb der EU (insbesondere aus Asien) kommen.
Zukünftig müssen alle Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten aus Nicht-EU-Ländern bei der physischen Einfuhr von Waren in das spanische Hoheitsgebiet, z.B. über einen Hafen oder Flughafen, die Waren durch eine Zollüberprüfungsplattform namens SOIVRE laufen lassen.
Für Waren, die von außerhalb der EU importiert wurden, aber über ein anderes Land in die EU gelangten (z.B. Unterhaltungselektronik, die nach Deutschland importiert und dann nach Spanien verschifft wird), werden diese Vorschriften nicht angewandt.
Perspektivisch wird es ein weiteres Dekret geben, in dem detailliert definiert werden soll, wie dieses Zollrevisionsverfahren durchgeführt wird. Dieses Dekret ist bereits finalisiert, wurde jedoch noch nicht genehmigt und soll voraussichtlich ab September 2022 in Kraft treten.
EPR-Compliance – obligatorisch auf allen B2C & B2B Marktplätzen
Nicht nur Amazon & Co fordern zukünftig eine EPR-Registrierungsnummer
Seit 2022 sind E-Commerce Marktplätze dazu verpflichtet, eine EPR-Registrierungsnummer von ihren Händlern einzufordern. Durch die mediale Aufmerksamkeit gehen viele Händler davon aus, dass diese Regelung nur für die großen Plattformen wie Amazon, eBay und Co. gelten. Das dem nicht so ist, könnte zukünftig für ein böses Erwachen sorgen.
Denn auch alle anderen Marktplätze, egal ob B2B oder B2C, müssen sich den gesetzlichen Neuerungen anpassen. Durch unsere EPR-Compliance garantieren wir die Einhaltung aller Richtlinien in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung bei voller Rechtssicherheit. Erfahren Sie hier, was das bedeutet und wie Sie davon profitieren.
Als regelmäßiger Empfänger unseres Newsletters kennen Sie die deutschen und europäischen Recyclingmaßnahmen nur zu gut. Aber weltweit sieht die Entsorgung teilweise ganz anders aus.
Von unseren Lesern erhalten wir Regelmäßig Bilder, die die Müllentsorgung weltweit darstellen. So empfingen wir folgende Bilder aus Madagaskar, die eine ganz eigenwillige Art der Mülltrennung zeigen:
Haben Sie schon einmal solche Erfahrungen in anderen Ländern gemacht?
Schicken Sie uns Ihre Story!
Uns interessiert Ihre Story – zeigen Sie uns und den Lesern, wie es wirklich läuft. Wir laden Sie ein, uns Fotos der Entsorgung im Ausland zu senden.
Vielleicht haben Sie im Urlaub oder auf Dienstreisen eine interessante, skurrile oder verblüffende Entdeckung gemacht. Schicken Sie uns Ihre Bilder mit einer kurzen Beschreibung und wir veröffentlichen diese in unserem Newsletter.
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