wir freuen uns, Ihnen in diesem Newsletter nahezu alle für Sie relevanten Informationen rund um das Elektrogesetz liefern zu können. Wenn Sie Hersteller oder Händler von Elektro- oder Elektronikgeräten sind, dann ist unser neuester Blogbeitrag durchaus interessant für Sie.
Des weiteren informieren wir Sie über die EU Batterierichtlinie und helfen Ihnen diese effizient und kostengünstig umzusetzen.
In unserem heutigen Newsletter finden Sie Artikel zu folgenden Themen:
Neuer Entwurf für Verpackungsverordnung in Spanien
Blick in die Zukunft: Kreislaufwirtschaft für Textilien
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
VerpackG: Händler müssen aktiv werden!
Der Online-Handel und der Take-Away-Konsum wachsen rasant – insbesondere durch die Corona-Pandemie. Verbraucher nutzen zunehmend die wachsenden Möglichkeiten, die Online-Bestellungen bieten. Auch Paketsendungen nehmen stetig zu. 2020 überstiegen die Sendungen erstmals die 4-Milliarden-Grenze. Das Versandwachstum steht in engem Zusammenhang mit dem Wachstum der E-Commerce-Umsatzzahlen. Der elektronische Markt spielt eine immer wichtigere Rolle.
Um die Abfallklassifizierungsziele zu erreichen, braucht der Markt für Verpackungsrecycling gleiche Wettbewerbsbedingungen. Mit den Änderungen des Verpackungsgesetzes und den damit verbundenen erweiterten Registrierungspflichten ist der Gesetzgeber bereits auf einem guten Weg. Jedes Unternehmen, das verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 unter Angabe seiner Verpackungsart beim öffentlichen Verpackungsregister LUCID registrieren. Andernfalls darf er den entsprechenden Artikel nicht mehr verkaufen.
Auch der Take-Away-Bereich wurde angepasst: Zum Inverkehrbringen von Pizzakartons, Take-Away-Kaffeebechern, Brötchentüten, Metzgerfolie und allen anderen Warenpackungen (Service Packs) am Verkaufspunkt vor Ort oder im Markt muss eine Registrierung im Verpackungsregister durchgeführt werden. Damit hat der Gesetzgeber auf die Entwicklungen der letzten Jahre reagiert und dem Boom der Take-Away-Verpackungen Rechnung getragen.
Diese Konsequenzen drohen Ihnen bei Nichteinhaltung!
Lernen Sie in unserem ausführlichen Artikel, was das Elektrogesetz in Deutschland regelt. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Definition von Elektro- und Elektronikgeräten, welche Kennzeichnungspflichten für Sie bestehen, welche Konsequenzen Ihnen bei Nichteinhaltung drohen und wie Sie diese vermeiden.
Anfang Mai haben die spanischen Behörden einen Entwurf für eine neue Verpackungsverordnung bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Dementsprechend ist der Dispositionsbeitrag jedes Packstückes auf allen Rechnungen und sonstigen Handelspapieren aufzuführen. Darüber hinaus sollten Verbraucher Verpackungsabfälle gemäß den Anweisungen auf der Verpackung selbst sortieren. So sind aus französischen und italienischen Entwicklungen bekannte detaillierte Kennzeichnungsvorschriften denkbar (z.B. Triman). Außerdem wird der Grüne Punkt, der aktuell auf allen am Recyclingsystem beteiligten Verpackungen vorgeschrieben ist, komplett verboten.
Die Durchsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung wird dem Zoll übertragen. Das bedeutet, dass Produkte ohne gültige Verpackungsregistrierungsnummer nicht mehr in den Binnenmarkt eingeführt werden können.
EU Batterierichtlinie effizient und kostengünstig umsetzen!
Unterliegen Sie der Batterierichtlinie? Im vergangenen Jahr wurde das Batteriegesetz überarbeitet und neuen Registrierungspflichten und Gebühren ausgestattet. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Sammelquoten signifikant zu erhöhen und somit stetig mehr Batterien und Akkus dem Recyclingkreislauf zuzuführen.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Auch für Textilien ist eine EPR Regelung in Planung
Das Bevölkerungswachstum in Deutschland hat sich seit 1975 fast verdoppelt, während sich die Textilproduktion im selben Zeitraum nahezu verdreifachte. Allein zwischen 2000 und 2014 hat sich die Zahl der weltweit produzierten Kleidungsstücke verdoppelt. Viele Kleidungsstücke werden nach ihrer Lebensdauer jedoch nicht korrekt recycelt.
Weltweit ist die Fashion-Industrie jährlich für etwa 92 Millionen Tonnen Abfälle verantwortlich. Zudem wird bis 2030 eine Zunahme der Abfälle um bis zu 60 Prozent gegenüber 2015 erwartet. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass es trotz des wachsenden Produktionsvolumens nicht gelingt, das Abfallaufkommen zu reduzieren oder die Abfälle möglichst ressourcenschonend einem Recyclingkreislauf zuzuführen. Zudem sind die verwendeten Alttextilien von immer schlechterer Qualität.
Mit der Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft kann dieser Trend umgekehrt werden. Erste Schritte sind bereits unternommen worden, nun muss jedoch eine klare Roadmap erstellt werden. Perspektivisch ist eine erweiterte Herstellerverantwortung nach dem Vorbild des Elektrogesetzes (WEEE) geplant.
Einen ausführlichen Artikel erhalten Sie in unserem nächsten Newsletter.
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