haben Sie schon einmal von Environmental Compliance gehört? Wenn Sie unseren Newsletter regelmäßig lesen, sollte Ihnen dieser Begriff bereits geläufig sein. Wenn Sie unsicher sind, dürfte Sie unser neuer Blogartikel zum Thema interessieren.
In unserem dritten Newsletter 2022 erfahren Sie außerdem neues zur Kennzeichnungspflicht für WEEE und Batterien in Frankreich und wie die Planungen eines einheitlichen Pfandsystems in Polen aussehen.
Nach dem großen Interesse an unserem gemeinsamen Webinar mit dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), erhalten Sie heute eine Einladung zum Folge-Webinar. Thema des Tages ist "EPR-Regelung in der EU - Aktuelle Lizensierungs- und Kennzeichnungspflichten für Hersteller und Onlinehändler"
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Environmental Compliance
Ihre Herausforderung für den guten Zweck!
Viele Händler, Hersteller oder Importeure wissen teilweise gar nicht, welchen Pflichten sie im Rahmen der erweiterten Hersteller- bzw. Produzentenverantwortung unterliegen. Erfahren Sie in diesem Artikel, was genau bei der Environmental Compliance beachtet werden muss und wie wir Ihnen helfen.
Gemeinsam mit dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) informieren wir Interessenten rund um die aktuellen Regelungen zur Lizensierung- und Kennzeichnungspflicht für Hersteller & Onlinehändler.
Die Erweiterte Herstellerverantwortung, auch Extended Producer Responsibility (EPR) genannt, sollte mittlerweile jedem Hersteller und (online-) Händler bekannt sein. Ebenso, dass sich die Produktbereiche, die der EPR Regelung unterliegen und somit lizenziert und registriert werden müssen, kontinuierlich verändern.
Die große Herausforderung für Sie als Onlinehändler besteht darin, die gesetzlichen Vorschriften für jedes Land, in dem Sie aktiv sind, im Auge zu behalten. Je nachdem, in wie vielen Ländern Sie aktiv sind, kann das mit viel Aufwand verbunden sein. Mit diesem Webinar möchten wir Ihnen diese Arbeit erleichtern. Sie erhalten einen Überblick darüber, von welchen gesetzlichen Regelungen Sie EU-weit direkt betroffen sind, wie Sie diese umsetzen und wie Sie Strafen vermeiden können.
Exportieren Sie ins EU-Ausland, dann sollten Sie dieses Webinar nicht verpassen!
In diesem Vortrag lernen Sie…
… warum und inwiefern die EPR Regelung Sie betrifft
… welche Regelungen in welchen Ländern gelten (z.B. Rumänien, Slowenien, Griechenland etc..)
… wie Sie Ihre Pflichten rechtssicher, preiswert und effizient erfüllen
… wie Sie Sanktionen wie Bußgelder und Abmahnungen vermeiden
… wie Sie mithilfe von Experten Zeit und Geld sparen können
Ab 2023 sollen in Polen Einweg-Kunststoffflaschen und Mehrweg-Glasflaschen bepfandet werden
Was in Deutschland schon Standard ist, soll zukünftig auch in Polen umgesetzt werden. So ist geplant Einweg-Kunststoffflaschen bis zu 3,0 Litern und Mehrweg-Glasflaschen bis zu 1,5 Litern voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 mit einem Pfand zu belegen. Anders als hierzulande sind Aluminiumdosen zunächst von der Regelung ausgenommen. Die Einführung eines Dosenpfands ist für die Zukunft allerdings nicht ausgeschlossen.
Als Grundlage gilt der am 31. Januar vorgestellte Gesetzesentwurf des polnischen Umweltministeriums, der die Einführung eines landesweiten Pfandsystems vorsieht. Das vorrangige Ziel ist es, die Menge an erzeugten Abfällen zu reduzieren und eine hohe Qualität der Abfälle für das Recycling zu erzielen.
Beim Verkauf der Produkte könne eine Gebühr erhoben werden, die dann bei Rückgabe der leeren Verpackung zurückerstattet werden muss. Eine Pflicht zur Einführung eines Pfandsystems soll es nicht geben. Unternehmen, welche die genannten Verpackungen in Verkehr bringen, sollen jedoch dazu verpflichtet werden, eine definierte Sammelquote zu erreichen. Wird die Quote nicht erreicht, sollen die Unternehmen eine Gebührt entrichten. Das entspricht einer Pfand-Pflicht durch die Hintertür.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Neues zur Kennzeichnungspflicht für WEEE und Batterien
Nach der Kennzeichnungspflicht (Triman-Logo & Sortieranleitung) für Haushaltsverpackungen in Frankreich, sind nun auch die Pflichten für elektro- und elektrische Produkte (WEEE), Batterien & Akkus aber auch Möbel und Textilien von den Rücknahmesysteme bekannt gegeben worden.
Für (fast) alle EPR-Kategorien beginnt nun in Frankreich die schrittweise Einführung des Triman-Logos und der Sortieranleitung. Ziel dieser Kennzeichnung, ist es den Verbraucher über eine Sachgemäße Entsorgung des Produktes zu informieren. Für Möbel und Textilien gibt es zusätzlich den Hinweis über eine umweltschonende Alternative wie Rückgabe im Geschäft oder Spende an eine gemeinnützige Organisation.
Seit dem 01.01.2022 ist es zusätzlich in Frankreich verboten unverkaufte Waren zu „verschrotten“. Diese müssen gespendet werden.
Selbstverständlich haben wir die entsprechenden Dienstleistungen bereits in unser Leistungsprogramm aufgenommen. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere Kollegen stehen Ihnen per Mail, Telefon oder Livechat gerne zur Verfügung.
Damit Sie auch zukünftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie mir gerne eine Mail mit Ihrer Meinung, Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen.