in dieser Woche erwartet Sie ein vollgepackter Newsletter mit ausführlichen Informationen zur EU-Marktüberwachungsverordnung und dem Recycling von Elektroschrott.
Das Thema Produktverantwortung in Frankreich treibt uns weiter um. Beinahe wöchentlich erhalten wir neue Wasserstandsmeldungen aus unserem Nachbarland. Um Sie weiterhin auf dem aktuellsten Stand zu halten, laden wir Sie herzlichst zu unserem tagesaktuellen Webinar am 29. April um 10:30 Uhr ein.
Zudem informieren wir Sie zur neuen Herstellerverantwortung in Slowenien, den geplanten Einfuhrkontrollen in Spanien und was Fernabsatzhändler in Finnland zu beachten haben.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Slowenien: Neu geregelte Herstellerverantwortung
Am 16. März 2022 wurde ein neues Umweltgesetz in Slowenien verabschiedet. In diesem Gesetz ist auch die erweiterte Herstellerverantwortung neu geregelt. Hersteller werden verpflichtet, sich zu Rücknahmesystemen zusammenzuschließen. Nur Zusammenschlüsse, welche mehr als 25 Gewichts-% der meldepflichtigen Produkte eines Abfallstroms in Verkehr bringen, werden als Rücknahmesystem anerkannt.
Zusätzlich sieht das neue Gesetz einen Bevollmächtigten für Hersteller jeden Abfallstroms aus dem Ausland vor. Dies bietet ausländischen Herstellern von Verpackungen und Batterien die Möglichkeit, sich in Slowenien zu registrieren. Kennzeichnungspflichten sollen dem neuen Umweltgesetz zufolge von der Regierung festgelegt werden.
Das verabschiedete Gesetz wurde jetzt veröffentlicht und ist via der hier in slowenischer Sprache einsehbar.
Elektroschrott Recycling
Der beste Weg für Recycling?
E-Schrott ist alles, was mit elektronischen Bauteilen versehen ist. Vom Kinderspielzeug mit Batteriebetrieb über den MP3-Player bis hin zum ausrangierten Fernseher und Smartphone reicht die Palette.
Welche Methoden für das Elektroschrottrecycling gibt es und worauf müssen Sie achten? Das klären wir in unserem Blog.
Wir laden Sie herzlichst zu unserem Live-Webinar ein.
Am Freitag, 29.04. von 10:30 - 11:30 Uhr zeigt Ihnen unsere Expertin Fabienne Valambras auf, worauf es 2022 beim Produktrecycling in Frankreich ankommt.
In diesem Vortrag lernen Sie...
… welche Neuerungen zur Kennzeichnungspflicht mit dem Triman Logo gelten
… welche Verbote für die Kennzeichnung von Verpackungen in Kraft treten
… welche Pflichtangaben Sie in Ihren Unterlagen angeben müssen
… welche Fristen Sie einzuhalten haben
… welche neuen registrierungspflichtigen Kategorien treten 2022 in Kraft … und vieles mehr
Die erweiterte Herstellerverantwortung ist ein wichtiger Bestandteil der Business-Compliance. Nach dem finnischen Abfallgesetz sind Versandhändler nun ebenso verpflichtet wie inländische Hersteller, die Abfallentsorgung für die Produkte zu organisieren, die sie auf dem finnischen Markt in Verkehr bringen.
Unternehmen sind für den gesamten Lebenszyklus ihres Produkts verantwortlich. Indem sie sich um EPR kümmern, fördern Unternehmen die nachhaltige Nutzung von Materialien und die Kreislaufwirtschaft!
EPR in Finnland gilt für die folgenden Produkte:
Die Herstellerverantwortung ist einfach zu handhaben. Hersteller können einer Herstellerorganisation beitreten oder einen bevollmächtigten Vertreter ernennen, der in ihrem Namen Verpflichtungen übernimmt.
Sollten Sie zu diesem Thema mehr erfahren wollen, melden Sie sich bitte einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Am 16. Juli 2021 ist die europäische Marktüberwachungsverordnung (MÜ-VO) vollständig in Kraft getreten. Sie soll verhindern, dass Verbraucher durch nicht EU-konforme Produkte in Gefahr geraten. Außerdem schafft sie bessere Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb. Hier erfahren Sie, welche Bedeutung die EU-Verordnung hat.
Im Zeitraum zwischen Mai und Juni 2022 wird das Servicio Oficial de Inspección, Vigilancia y Regulación del Comercio Exterior (SOIVRE) (amtliches Büro für die Inspektion, Überwachung und Regulierung des Außenhandels) voraussichtlich eine neue Art der Einfuhrkontrolle einführen.
Die Kontrollen dienen zur Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), Altbatterien und Akkumulatoren (WB&A) und die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Durchgeführt werden die Kontrollen bei der Einfuhr von Elektrogeräten, Batterien und Akkumulatoren, die für den freien Verkehr vorgeschrieben sind.
Kann die Behörde in einer solchen Kontrolle nicht erkennen, dass der Produzent ordnungsgemäß registriert ist, so wird sie möglicherweise eine Registrierungs-Bescheinigung und/oder eine Quotenbescheinigung (Certificado de inscripción y/o certificado de cuota) verlangen.
Gerne sind unsere Experten Ihnen bei der Organisation einer solchen Bescheinigung behilflich und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Jeder Händler, der gewerbsmäßig Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss bis zum 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Um das zu Kontrollieren wird es für Onlinehändler, die verpackte Ware auf digitalen Marktplätzen vertreiben, zukünftig vermehrte Kontrollen geben – unabhängig von der Verpackungsart.
Schon jetzt müssen Onlinehändler verpackungsrechtliche Pflichten erfüllen, wenn sie mit ihren Waren Versand-, Verkaufs- oder Umverpackungen in Verkehr bringen. Die Novelle des Verpackungsgesetzes zum 01. Juli 2022 nimmt sie zudem noch strenger in die Pflicht. Neben der Registrierung im Verpackungsregister LUCID müssen Händler sich um die Bezahlung, Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen kümmern. Bei Verstößen gilt ein automatisches Vertriebsverbot.
Hinzu kommt nun eine erweiterte Registrierungspflicht: Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Händler, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren – unabhängig von den jeweiligen Verpackungsarten. Daraus ergibt sich direkter Handlungsbedarf für die Händler.
Das ist aber nicht die einzige Änderung: Vertreiben sie ihre verpackten Waren auf elektronischen Marktplätzen, müssen sich die Händler künftig auf vermehrte Kontrollen einstellen. Die Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Onlinehändler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen ab Juli 2022 sicherstellen, dass sich ihre Auftraggeber rechtskonform verhalten. Für Kunden, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, dürfen sie ihre Leistungen künftig nicht mehr anbieten.
Damit Sie auch zukünftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie mir gerne eine Mail mit Ihrer Meinung, Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen.