der heutige Newsletter beschäftigt sich einmal mehr mit einer bunten Auswahl an Themen aus dem Bereich der Umwelt Compliance. Wir werfen unter anderem einen Blick auf unsere Nachbarn in Österreich und der Schweiz und die dort geltenden Rechte und Pflichten zur Produkthaftung und Registrierung von Elektrogeräten.
In unserem heutigen Newsletter finden Sie Artikel zu folgenden Themen:
Frankreich: Neue meldepflichtige Produktkategorien
Italien: Neue Pflichten zur Verpackungskennzeichnung
Deutschland: Erweiterte Registrierungspflicht für Verpackungen
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Deutschland: Erweiterte Registrierungspflicht für Verpackungen
Am 1. Juli 2022 tritt eine neue Stufe der Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft. Alle Unternehmen, die verpackte Waren gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich beim Zentralen Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.
Bisher beschränkte sich die Registrierungspflicht auf sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Nun müssen auch andere Verpackungsarten wie Transportverpackungen oder Mehrwegverpackungen angemeldet werden.
Zu den registrierungspflichtigen Verpackungen gehören:
Transportverpackungen
Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen
Systemunverträgliche Verpackungen
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
B2B Mehrwegverpackungen
Pfandpflichtige Einwegverpackungen
Sobald Sie eine oder mehrere dieser Verpackungsarten in Verkehr setzen, sind Sie von den neuen Informations-, Dokumentations- und Registrierungspflichten betroffen.
Bei Nichterfüllung der neuen Verpflichtungen können Bußgelder oder sogar Inverkehrbringungsverbote drohen.
Sehr gerne erläutern wir Ihnen bei der Identifizierung Ihrer rechtlichen Pflichten und erstellen Ihnen ein entsprechendes Angebot, um Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Alles zu Rechten & Pflichten bei Recycling und Abfallentsorgung
Das müssen Sie zur Produkthaftung in Österreich und der Schweiz wissen: Erweiterte Produzentenhaftung, der Unterschied zwischen vRG und VEG sowie wichtige Informationen zur CE-Kennzeichnung. Welche Rechte und Pflichten haben Sie in unseren Nachbarstaaten? All das finden Sie in unserem aktuellen Blog.
Frankreich: neue meldepflichtige Produktkategorien
In unserem Newsletter Nr. 6-2022 hatten wir Sie bereits über neue EPR-Regelungen für Sport & Freizeit in Frankreich informiert. Nun sind zwei weitere meldepflichtige Bereiche im Rahmen der Extended Producer Responsibility bekannt gegeben worden. Wenn Sie zukünftig Spielzeuge und Spielwaren sowie Produkte für Heimwerk und Garten nach Frankreich verkaufen, gehören auch diese zu den meldepflichtigen Produkten.
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, per Mail oder über unseren Livechat zur Verfügung, um Sie über Ihre Pflichten aufzuklären.
Passend dazu wiederholen wir unser Webinar zur Produktverantwortung in Frankreich in der kommenden Woche.
Kostenloses Webinar (Wiederholung)
Wir laden Sie herzlichst ein, zur Wiederholung unseres Live-Webinars.
Aufgrund der hohen Nachfrage wiederholen wir unser Webinar Produktverantwortung in Frankreich – diese Pflichten gelten für Sie als Hersteller und Händler am Donnerstag, 19.05. von 10:00 - 11:00 Uhr.
In diesem Webinar zeigt Ihnen unsere Expertin Fabienne Valambras, worauf es 2022 beim Produktrecycling in Frankreich ankommt.
In diesem Vortrag lernen Sie...
… welche Neuerungen zur Kennzeichnungspflicht mit dem Triman Logo gelten
… welche Verbote für die Kennzeichnung von Verpackungen in Kraft treten
… welche Pflichtangaben Sie in Ihren Unterlagen angeben müssen
… welche Fristen Sie einzuhalten haben
… welche neuen registrierungspflichtigen Kategorien treten 2022 in Kraft
Italien: Neue Pflichten zur Verpackungskennzeichnung
Ab dem 1. Januar 2023 wird es in Italien eine neue Umweltkennzeichnungs-Pflicht geben (Gesetzesdekret Nr. 116/2020). Danach müssen Hersteller und Händler auf allen auf dem italienischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen eine vorgeschriebene alphanumerische Codierung angeben.
Diese Regelung gilt auch, wenn die Hersteller und Händler nicht registrierungspflichtig für Verpackungen sind. Auch Informationen zur korrekten Entsorgung müssen bis dahin verpflichtend auf Verpackungen angebracht werden. Ursprünglich war die Umsetzung diese Verpflichtung bereits für den 1. Januar 2022 geplant. Mittlerweile wurde diese Deadline mehrfach verschoben und tritt nun am 1. Januar 2023 in Kraft.
Was gibt es bei der Kennzeichnung für B2C-Verpackungen zu beachten?
Konsumenten müssen über die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung informiert werden. Für Verpackungen, die für den privaten Haushalt vorgesehen sind, gilt die Angabe für jede manuell trennbare Komponente.
Was gibt es bei der Kennzeichnung für B2B-Verpackungen zu beachten?
Für jede manuell trennbare Komponente muss zwingend der Code des Werkstoffes auf der B2B-Verpackung angegeben werden. Alle anderen Informationen (z. B. über die Entsorgung oder getrennte Müllsammlung) können freiwillig hinzugefügt werden.
Unsicher? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!
Welche Verpackungsarten fallen in die neuen Pflichten?
Sämtliche Verpackungen sind von den Pflichten zur Kennzeichnung von Verpackungsmaterial betroffen. (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen).
Folgende Kennzeichnungen müssen auf der Verpackung sein:
Identifikationscode des Verpackungsmaterials
Anweisung zur getrennten Abfallsammlung und sachgerechten Entsorgung
Was passiert mit bereits produzierten Verpackungen?
Für alle Verpackungen, die bis zum 31. Dezember 2022 produziert oder in den Verkehr gebracht wurden, besteht die Möglichkeit, die alten Bestände zu verbrauchen.
Wir helfen Ihnen bei Fragen und garantieren eine gesetzeskonforme Umsetzung Ihrer Verpflichtungen.
Sobald Ihre Produkte Batterien oder Akkumulatoren enthalten, müssen Sie als Hersteller und Vertreiber spezifische Auflagen zur Verwertung und Entsorgung erfüllen. Dabei unterscheiden sich die unterschiedlichen Akku-Arten teils erheblich. Wir beraten Sie darüber, welche Arten von Akkus auf dem Markt zu finden sind und wie wir Ihnen bei der Registrierung helfen können.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Um Produkte haltbarer und leichter in der Reparatur zu machen, hat das EU-Parlament im April 2022 seine Forderungen zu einem Recht auf Reparatur verabschiedet. Bereits im dritten Quartal dieses Jahres soll es einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über den Warenhandel geben. Diese soll einen gesonderten Rechtsakt beinhalten, über das Recht der Reparatur.
Elektroaltgeräte sind der am schnellsten wachsende Abfallstrom in der EU und viele Produkte werden so hergestellt, dass sie schwer oder gar nicht reparierbar sind. Die Folge ist, dass die Produkte frühzeitig ersetzt werden müssen. Um dem Verbraucher langlebige und leicht reparierbare Produkte zu garantieren, stellt das Parlament folgende Forderungen:
Reparaturen sollen attraktiver gemacht werden, z. B. durch einen Bonus und/oder Ersatzgeräte für die Dauer der Reparatur
Hersteller sollen Zugang zu Reparatur- und Instandhaltung-Informationen bereitstellen müssen sowie Software-Updates für eine Mindestzeitspanne bieten
Geräte sollen haltbarer und besser reparierbar und Teile davon entnehmbar und ersetzbar sein
Verbraucherinformationen zur Reparierbarkeit sollen verbessert werden
Garantien sollen ausgeweitet und verlängert werden
Praktiken, die zu schlechter Reparierbarkeit oder Veraltung führen, sollen als „unlautere Geschäftspraktiken“ verboten werden.
Dadurch soll der gesamte Produktlebenszyklus eingebunden sein, einschließlich Design, Produktion, Normung und Kennzeichnung der Reparierbarkeit durch digitale Produktpässe oder QR-Codes.
Feedback
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