NIF für Unternehmen:
Schnell, unkompliziert beantragen
Sie vertreiben Produkte in Spanien? Dann benötigen Sie eine NIF für die Einhaltung der Verpackungsgesetze.
Als Unternehmen, das nicht in Spanien ansässig ist, sind Sie im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) für Verpackungen gesetzlich verpflichtet, eine spanische Steuer-Identifikationsnummer (NIF) zu beantragen. In vielen Fällen wird die NIF bereits von Handelspartnern und Marktplätzen in Spanien gefordert.
Verlieren Sie keine Zeit – handeln Sie jetzt, um weiterhin rechtskonform Ihre Waren in Spanien zu vertreiben.