egal ob Sie Hersteller, Händler, Fulfillment Dienstleister oder Importeur von Waren in die EU oder nach Deutschland sind. Im Sinne der Gesetze gelten für Sie besondere Verpflichtungen, die Sie jederzeit im Auge behalten sollten.
Im heutigen Newsletter widmen wir uns unter anderem der Produkt-Compliance und der dazugehörigen Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Jedes Jahr zum 1. September veröffentlicht die zentrale Stelle neue Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit, die wir Ihnen gerne näherbringen möchten.
Webinar - Aktuelle Kennzeichnungspflichten in Polen
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Einladung zum Webinar
Aktuelle Pflichten für Sie als Hersteller und Händler von PV-Modulen
Einladung zum kostenlosen Webinar am 13.09. um 11:00 Uhr
Wenn Sie als Erstinverkehrbringer von PV-Modulen gelten, egal, ob als Hersteller, Händler oder Importeur, dann besteht die große Herausforderung für Sie darin, alle gesetzlichen Vorschriften im Auge zu behalten. Wir möchten Ihnen diese Arbeit erleichtern und geben einen Überblick darüber, von welchen gesetzlichen Regelungen Sie direkt betroffen sind, wie Sie diese umsetzen und wie Sie Strafen vermeiden können.
In diesem Vortrag lernen Sie...
welche Regelungen im Bereich WEEE für Photovoltaik Module gelten
wie PV-Geräte gekennzeichnet werden müssen
welche Verbote für die Kennzeichnung gelten
welche Pflichtangaben Sie in Ihren Unterlagen angeben müssen
welche Fristen Sie einzuhalten haben
und vieles mehr.
Sie haben spezielle Fragen? Senden Sie uns diese vorab per Mail– wir beantworten jede Frage!
Melden Sie sich auch zum Webinar an, falls Ihnen der Termin zeitlich nicht passt. In diesem Fall erhalten Sie nach dem Webinar automatisch eine Aufzeichnung. Auf diese Weise können Sie das Webinar jederzeit nachträglich ansehen.
Die Verantwortung der Produkt-Compliance und damit die nachweisliche Einhaltung aller einschlägigen Gesetze obliegt Ihnen als Hersteller.
Erfüllt ein Produkt nicht alle rechtlichen Voraussetzungen, sobald es auf den Markt kommt, so ist der Inverkehrbringer in der Haftung.
Erfahren Sie bei uns, worauf es bei der Umwelt Compliance ankommt und welche Vorgaben Sie als Hersteller oder Händler gemäß Produkt Compliance einhalten müssen.
Die EU-Kommission sieht großen Handlungsbedarf in der Regulation von „fast Fashion“. Durch die immer kürzer werdenden Lebenszyklen und kaum recyclefähigen Materialien, ist der Einfluss auf die Umwelt groß.
Die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung im Bereich der Alttextilien ist perspektivisch unumgänglich (wir berichteten).
Mithilfe eines Aktionsprogramms soll der Lebenszyklus von Textilprodukten bis 2030 auf dem EU-Markt stärker reguliert werden. Das Ziel ist es, den Umweltschutz zu stärken, indem langlebige und recyclebare Materialien genutzt werden, die keine gefährlichen Stoffe enthalten und zum größten Teil aus recycelten Fasen bestehen. Zudem sollen Hersteller im Sinne des Gesetzes für die gesamte Wertschöpfungskette verantwortlich sein und somit auch die Kosten des Recyclings der in Verkehr gebrachten Textilien tragen.
Das geplante Aktionsprogramm der EU, bekannt als „Textilstrategie“, stammt ursprünglich aus dem Green Deal, dem Aktionsplan der Kreislaufwirtschaft sowie der Industriestrategie.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Seit 2019 müssen Hersteller Entgelte für die Integration dualer Rücknahmesysteme verrichten, damit die anfallenden Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden können. Diese werden danach festgelegt, wie gut sich eine Verpackung recyclen lässt.
Jährlich zum 1. September, werden neue Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit veröffentlicht.
Erfahren Sie, welche Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen von der zentralen Stelle Verpackungsregister vorgeschrieben sind.
Österreich: Neue Regelungen zur Bevollmächtigung ab 1.1.2023
Ab dem 1. Januar 2023 ist es ausländischen Unternehmen in Österreich nicht mehr möglich, für ihre österreichischen Abnehmer, Verpackungen wie gewohnt zu registrieren. Grund dafür sind Änderungen im österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz und der Verpackungsverordnung.
Ausländische Unternehmen müssen bis zum 31. Dezember 2022 einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich bestellen, um weiterhin registrierte Verpackungen im B2B Bereich an ihre Abnehmer bereitstellen zu können.
Verpflichtend ist die Bestellung eines Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich im B2C Bereich für ausländische Versandhändler oder Fernabsatzhändler von Einwegkunststoffprodukten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, wo auf der Welt diese ausländischen Unternehmen ihren Unternehmenssitz haben.
Bis zum 31. Dezember ist die Lizenzierung für Österreich aktuell noch problemlos möglich. Bis zu diesem Stichtag müssen ausländische Unternehmen einen Bevollmächtigten bestellen. Als Lizenzierungspartner helfen wir Ihnen gerne, damit Sie ihren Vertrieb in Österreich wie gewohnt fortführen können. Bei Fragen stehen unsere Kollegen Ihnen gerne telefonisch, per Mail oder Chat zur Verfügung.
Polen 2022: EPR Regelungen für Hersteller und (Online-) Händler
Einladung zum kostenlosen Webinar am 21.09. um 10:00 Uhr
Wie in Deutschland besteht für Unternehmen auch in Polen die Herausforderung darin, die gesetzlichen Vorschriften zur EPR Regelung im Auge zu behalten. Jedes Unternehmen, das Produkte auf den polnischen Markt bringt, ist zudem, und das ist ein Unterschied zu Deutschland, verpflichtet, sich bei einer zentralen Stelle zu registrieren.
Mit diesem Webinar möchten wir Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, von welchen gesetzlichen Lizenzierungs- und Kennzeichnungspflichten Sie in Polen direkt betroffen sind, wie Sie diese umsetzen und wie Sie Strafen vermeiden können.
Exportieren Sie nach Polen? Dann sollten Sie dieses Webinar nicht verpassen!
In diesem Vortrag lernen Sie:
was es mit der zentralen Datenbank über Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft (BDO) auf sich hat
welche Regelungen in den Bereichen WEEE, Verpackung und Batterien gelten
welche weiteren Produktbereiche in Polen gesetzlich geregelt sind
welche Verbote für die Kennzeichnung von Produkten gelten
welche Pflichtangaben Sie in Ihren Unterlagen angeben müssen
welche Fristen Sie einzuhalten haben
Melden Sie sich auch zum Webinar an, falls Ihnen der Termin zeitlich nicht passt. In diesem Fall erhalten Sie nach dem Webinar automatisch eine Aufzeichnung. So können Sie das Webinar jederzeit nachträglich ansehen.
Sie haben spezielle Fragen? Senden Sie uns diese vorab per Mail– wir beantworten jede Frage!
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