wie Sie wissen, spielt die erweiterte Herstellerverantwortung eine große Rolle. Immer mehr Länder weltweit entschließen sich, neue EPR Regelungen einzuführen oder die bestehenden Regeln zu verschärfen.
In unserem heutigen Newsletter informieren wir Sie unter anderem über die Inhalte unseres Webinars zu den EPR Regelungen in Polen und über die Planung eines EPR Systems in Jordanien.
Jordanien: Deutschland unterstützt bei erweiterter Herstellerverantwortung
Die jordanische Regierung möchte ab 2024 verbesserte Sammlungs- und Recyclingstrukturen einführen und möchte dafür ein landesweites System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) etablieren.
Das BMUV hatte Jordanien über das Förderprogramm “Exportinitiative Umweltschutz“ (EXI) in Zusammenarbeit mit der GIZ unterstützt, die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen für ein EPR-System zu schaffen.
Durch die Einführung eines verbindlichen, landesweiten EPR-Systems können Sammel- und Recyclingstrukturen für Verpackungsabfälle in Jordanien aufgebaut werden.
In Jordanien sollen künftig alle Importeure und Unternehmen, deren Inlandsverkäufe jährlich 50 Millionen jordanische Dinar übersteigen oder die mehr als 1.000 Tonnen Verpackungsmaterial auf den jordanischen Markt bringen, am landeseigenen System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR-System) teilnehmen.
Bis 2026 werden diese Schwellenwerte sukzessive verschärft, um die Wiederverwertung von Verpackungsabfällen zu verbessern. Mit Inkrafttreten der Regularien kann das jordanische Umweltministerium mit dem Aufbau einer Betreiberorganisation (Producer Responsibility Organisation/PRO) beginnen, die das EPR-System in Jordanien umsetzt.
Gemeinsam mit den Kommunen des Landes sollen nach und nach Wertstofftonnen eingeführt und der Recyclingsektor im Land aufgebaut werden. Laut einer von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) durchgeführten Studie lag der Verbrauch an Haushaltsverpackungsmaterialien in Jordanien 2019 bei insgesamt 385.000 Tonnen, wovon knapp die Hälfte (147.000 Tonnen) Plastikverpackungen waren.
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Aktuelle Pflichten für Sie als Hersteller, Händler und Importeure
Wie in Deutschland besteht für Unternehmen auch in Polen die Herausforderung darin, die gesetzlichen Vorschriften zur EPR Regelung im Auge zu behalten. Jedes Unternehmen, das Produkte auf den polnischen Markt bringt, ist zudem, und das ist ein Unterschied zu Deutschland, verpflichtet, sich bei einer zentralen Stelle zu registrieren.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, von welchen gesetzlichen Lizenzierungs- und Kennzeichnungspflichten Sie in Polen direkt betroffen sind, wie Sie diese umsetzen und wie Sie Strafen vermeiden können.
EPR: Fristverlängerung für Online-Marktplätze & Fulfillment Dienstleister
Mit einer Änderung des ElektroG wird eine längere Übergangsfrist für die neu eingeführte Prüfpflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister angestrebt.
Wie wir bereits in der Vergangenheit berichteten, hätten diese ab Anfang des nächsten Jahres prüfen müssen, ob die Hersteller ihre elektrischen und elektronischen Geräte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert haben. Sonst dürfen sie diese nicht mehr auf ihren Portalen anbieten bzw. keine Dienstleistungen für die betreffenden Hersteller anbieten.
Wegen des hohen Aufkommens von Anträgen zur Benennung von Bevollmächtigten und den begrenzten Bearbeitungskapazitäten seitens der Stiftung EAR soll diese Frist nun um weitere sechs Monate verlängert werden.
Gegen die geplante Fristverlängerung für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister hat der Umweltausschuss im Bundesrat keine Bedenken. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt sogar, den Gesetzentwurf der Bundesregierung gänzlich unverändert zu verabschieden.
Ob sich hierdurch an der von Amazon selbst gesetzten Deadline zur Lieferung der EPR-Nachweise im Rahmen der WEEE bis zum 01.01.2023 etwas ändert, bleibt abzuwarten.
Ankündigung Webinar: WEEE Registrierung von PV Modulen (international)
Donnerstag, 13. Oktober 2022 - 10 Uhr
Dank der großartigen Resonanz zu unserem vergangenen Webinar mit dem Thema WEEE Registrierung von PV Modulen in Deutschland, informieren wir Sie am 13. Oktober 2022 über die geltenden Regelungen für den internationalen Vertrieb.
In Kürze erhalten Sie einen Einladungslink mit allen Informationen zur Veranstaltung. Haben Sie vorab Fragen? Schicken Sie uns diese gerne. Unsere Experten helfen Ihnen gerne und nehmen die wichtigsten Fragen mit in den Vortrag.
Damit Sie auch zukünftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie mir gerne eine Mail mit Ihrer Meinung, Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen.