wir begrüßen Sie herzlich zu unserem Rundbrief 3/2023. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die Themen im Überblick
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in den Niederlanden - Handeln Sie jetzt!
Neue Ausweitung der EPR für Verpackungen in Großbritannien: Auswirkungen auf kleine Unternehmen
Jordanien: Neue EPR für Verpackungen ab 1. Januar 2024
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Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in den Niederlanden - Handeln Sie jetzt!
Neue EPR für Textilien in den Niederlanden Die Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in den Niederlanden steht bevor. Ab dem 1. Juli 2023 müssen Hersteller und Erstinverkehrbringer von Textilprodukten Veränderungen umsetzen.
Als Unternehmen, das Textilien wie Kleidung in den Niederlanden verkauft, übernehmen Sie durch die EPR die Verantwortung für die Sammlung und das Recycling von Textilien. Um den Anforderungen der Textil-EPR gerecht zu werden, müssen alle betroffenen Unternehmen in einem gesetzlich anerkannten EPR-System registriert sein, das die Einhaltung der EPR-Pflichten überwacht.
Für welche Produkte gilt die EPR-Verordnung für Textilien?
Die EPR-Verordnung gilt für:
Kleidung für Verbraucher
Berufskleidung
Bettwäsche
Tischwäsche
Haushaltstextilien, wie Handtücher und Geschirrtücher
Zurückgesendete Produkte (die jedoch in den Handel gebracht wurden)
Unverkaufte Bestände (nicht in den Handel gebracht)
Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen
Wenn Ihr Unternehmen ein Hersteller oder Erstinverkehrbringer von Textilien in den Niederlanden ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich bei einem gesetzlich zugelassenen EPR-System zu registrieren.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der EPR für Textilien in den Niederlanden erfüllt. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten oder eine Anfrage zu stellen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung.
Neue Ausweitung der EPR für Verpackungen in Großbritannien: Auswirkungen auf kleine Unternehmen
In Großbritannien waren bisher Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen £ von der Verordnung über Verpackungsabfälle betroffen.
Mit dem Inkrafttreten der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen am 1. Januar 2023 hat sich jedoch dieser Grenzwert geändert.
Ab dem 1. Januar 2024 sind auch kleine Unternehmen, die Verpackungen auf dem britischen Markt in Verkehr bringen und bisher von der Registrierungspflicht befreit waren, zur Registrierung verpflichtet und von der neuen Regelung erfasst.
Was hat sich geändert?
Mit dem Inkrafttreten der erweiterten Herstellerhaftung für Verpackungen am 1. Januar 2023 wurde ein neuer Grenzwert festgelegt, ab dem ein Unternehmen seine Verpackungsaktivitäten bei den Regulierungsbehörden registrieren muss.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million £, die im letzten Jahr mindestens 25 Tonnen Verpackungen auf den britischen Markt geliefert haben, müssen sich registrieren lassen und die Mengen angeben.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wenn Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von mindestens 1 Million £ erwirtschaftet und Verpackungen auf den britischen Markt in Verkehr bringt, müssen Sie sich auf die neuen Verpflichtungen vorbereiten, die ab dem 1. Januar 2024 für Sie gelten werden. Dies erfordert möglicherweise eine Überprüfung und Anpassung Ihrer internen Prozesse, um sicherzustellen, dass Sie die neuen Anforderungen erfüllen können. Aber keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Jordanien: Neue EPR für Verpackungen ab 1. Januar 2024
Die jordanische Regierung hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2024 verbesserte Sammlungs- und Recyclingstrukturen einzuführen, um die Wiederverwertung von Verpackungsabfällen im Land zu verbessern. Gemäß dem neuen Gesetz werden alle Erstinverkehrbringer und Hersteller von Verpackungen am erweiterten Herstellerverantwortungssystem (EPR-System) des Landes teilnehmen müssen.
Die schrittweise Umsetzung des EPR-Systems
Das EPR-System für Verpackungen in Jordanien wird in vier aufeinanderfolgenden Phasen eingeführt, um eine stetige Verbesserung der Abfallbewirtschaftung und des Recyclings von Verpackungsabfällen zu erreichen:
In dieser Phase sind die EPR-Bestimmungen optional für alle Produzenten und Importeure und gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt bis Dezember 2023.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die Bestimmungen für alle Produzenten und Importeure als verpflichtend, wenn ihre lokalen Verkäufe jährlich 50 Millionen Dinar überschreiten und ihre jährliche Marktproduktion 1.000 Tonnen beträgt.
Ab Anfang 2025 gelten die verpflichtenden Bestimmungen für Importeure und Produzenten mit jährlichen lokalen Verkäufen von über 20 Millionen Dinar oder einer jährlichen Produktion von über 500 Tonnen.
Ab 2026 sind die EPR-Richtlinien für Importeure und Produzenten mit jährlichen lokalen Verkäufen von über 5 Millionen Dinar oder einer jährlichen Produktion von mehr als 200 Tonnen verbindlich.
EPR-Verpflichtungen in Jordanien? Unsere Experten helfen Ihnen, den Überblick zu behalten
Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen rechtzeitig handeln, um konform zu bleiben. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie nach Jordanien exportieren und unsicher sind, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie diese erfüllen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
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