wir begrüßen Sie herzlich zu unserem Rundbrief 10/2023. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
EPR-Verpflichtungen in Schweden: Was ändert sich im November 2023?
Webinar-Aufzeichnung verfügbar: Neue EU-Batterieverordnung - Teil 2
Verpackungsgesetz in Spanien: Registrierungspflicht
Wichtige Änderung: Verschiebung des Inkrafttretens der EPR für Verpackungen in Dänemark
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Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
EPR-Verpflichtungen in Schweden: Was ändert sich im November 2023?
Die Herstellerverantwortung in Schweden ermutigt Hersteller dazu, umweltfreundliche und leicht recycelbare Produkte zu entwickeln. Dies gilt seit den 1990er-Jahren und erstreckt sich auf verschiedene Produktkategorien, von Verpackungen bis hin zu Autos. Die genauen Anforderungenvariieren je nach Produktkategorie.
Hersteller müssen ihre Produkte so gestalten und kennzeichnen, dass sie recycelbar sind, das Produkt sammeln, wenn es zu Abfall wird, es behandeln oder recyceln und Informationen an die schwedische Umweltschutzbehörde melden.
Ab November 2023: Was ändert sich?
Zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung
Bisher galt eine klare Regel für Hersteller: Sie mussten an geeignete Sammelsysteme angeschlossen sein, um sicherzustellen, dass ihre Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Doch dies ändert sich ab dem 1 November 2023.
Hersteller müssen statt eines Sammelsystems nun eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung beauftragen. Falls Ihr Unternehmen bereits an ein Sammelsystem angeschlossen ist, ist es von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass dieses von der schwedischen Umweltschutzbehörde als Organisation der Herstellerverantwortung zugelassen wurde. Ist dies nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, eine zugelassene Organisation zu beauftragen.
EPR für Ballons in Schweden
Ab November 2023 müssen sich Inverkehrbringer von Ballons bei der schwedischen Umweltschutzbehörde registrieren lassen. Ab 2024 müssen sie jährlich Bericht über die Anzahl der verkauften Produkte erstatten. Das Ziel ist, die Verschmutzung durch Ballons und Einwegprodukte zu reduzieren.
Um die Herstellerverantwortung zu erfüllen, müssen Hersteller von Ballons Umweltschutzgebühren zahlen. Diese setzen sich aus einer festen Jahresgebühr und einer variablen Produktgebühr zusammen. Das Ziel ist, Hersteller an den Reinigungskosten für Einwegkunststoffprodukte zu beteiligen. Verstöße gegen Herstellerverantwortung und Meldepflichten können zu Geldstrafen in Höhe von bis zu 10.000 SEK führen.
Ihr Partner für Fragen zu EPR-Verpflichtungen in Schweden
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen, oder Unterstützung bei der allgemeinen Einhaltung der EPR-Verpflichtungen in Schweden benötigen, stehen unsere Experten Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die erforderlichen Schritte unternimmt, um den Anforderungen gerecht zu werden. Klicken Sie jetzt auf die unten stehende Schaltfläche, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Webinar-Aufzeichnung verfügbar: Neue EU-Batterieverordnung - Teil 2
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In diesem Anschlusswebinar gab unser Experte, Stephan Mroczek, einen weiteren Einblick in die kommenden Änderungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der neuen EU-Batterieverordnung. Sie erhalten einen Überblick über weitere gesetzliche Regelungen, von denen Sie EU-weit direkt betroffen sein können.
Haben Sie das spannende Webinar verpasst? Keine Sorge! Sie haben jetzt die Möglichkeit, die vollständige Aufzeichnung in aller Ruhe anzusehen, wann immer es Ihnen passt. Klicken Sie einfach auf den unten stehenden Button, um das Webinar anzuschauen.
Verpackungsgesetz in Spanien: Registrierungspflicht
Das Verpackungsgesetz in Spanien nimmt seit Anfang des Jahres 2023 die Hersteller von Verpackungen stärker in die Pflicht. Mit dem neuen Gesetz überführt Spanien nach einem langwierigen Prozess die EU-Richtlinie 2018/852 aus dem Jahr 2018 in nationales Recht. In der Umsetzung der EU-Richtlinie geht Spanien im Vergleich zu der Richtlinie und anderen EU-Staaten zum Teil eigene Wege.
Beispielsweise sorgte Anfang 2023 bei ausländischen Unternehmen die Anforderung des spanischen Umweltministeriums (MITECO) für Aufsehen, eine spezielle Steuernummer beantragen zu müssen.
Die spanische Steuernummer für nicht ansässige Unternehmen (NIF) sei erforderlich, um sich im Verpackungsregister registrieren zu können.
Diese und weitere Pflichten stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Wir erläutern in diesem Beitrag die wichtigsten Änderungen durch das neue Verpackungsgesetz in Spanien.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
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Wichtige Änderung: Verschiebung des Inkrafttretens der EPR für Verpackungen in Dänemark
Am 5. Oktober 2023 hat das dänische Umweltministerium bekannt gegeben, dass das Inkrafttreten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Dänemark voraussichtlich auf den 1. Juli 2025 verschoben wird.
Verschiebung der Registrierungsfrist
Die Verschiebung des Inkrafttretens der EPR für Verpackungen hat auch Auswirkungen auf die Registrierungsfrist, die ursprünglich für das erste Quartal 2024 geplant war. Die neue Registrierungsfrist ist nun der 1. April 2024.
Was muss registriert werden?
Das Registrierungsverfahren bleibt in der Verantwortung des dänischen Herstellerverbands (DPA). Unternehmen, die von der EPR betroffen sind, müssen sich im zentralen Herstellerregisterregistrieren lassen, ein Verpackungssammelsystemauswählen und die erwarteten vermarkteten Verpackungsmengen für das gesamte Jahr 2024 melden.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Selbst mit der Verschiebung sollten Unternehmen weiterhin aktiv die Vorbereitungen für die EPR-Verpflichtungen für Verpackungen vorantreiben, um sicherzustellen, dass sie gut vorbereitet und rechtskonform sind, wenn die neuen Regelungen schließlich in Kraft treten. Dies ermöglicht eine nahtlose Umsetzung und minimiert mögliche Störungen im Geschäftsbetrieb.
Falls Sie unsicher sind, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen oder Unterstützung bei der Einhaltung der EPR-Verpflichtungen benötigen, steht Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH als vertrauenswürdiger Partner zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der EPR für Verpackungen in Dänemark. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
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