heute möchten wir Ihnen einige interessante Informationen über die neuen Garantie-Berechnungsfaktoren 2023, Änderungen an der Sammelgruppe für Warmwasserspeicher und Boiler sowie das Bestellen eines Bevollmächtigten in Österreich mitteilen.
Des Weiteren laden wir Sie herzlichst zu unserem Webinar "Internationale WEEE Registrierung am Beispiel von PV-Modulen" ein.
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
Stiftung EAR: Die neuen Garantie-Berechnungsfaktoren 2023 im Detail
Die Berechnung der insolvenzsicheren Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten soll sich ab 2023 ändern.
Die Stiftung EAR hat auf ihrer Webseite die neuen Werte zur Ermittlung der Garantiehöhe zu B2C-Geräten veröffentlicht, die für die Neubeantragung bzw. Aktualisierung von Registrierungen für das Folgejahr 2023 gelten.
Sammelgruppe für Boiler & Warmwasserspeicher soll angepasst werden.
Boiler und Warmwasserspeicher werden bisher im ElektroG als Wärmeüberträgern der Sammelgruppe 1 zugeordnet. Aus Sicht des BMUV handelt es sich hierbei jedoch um ein Versehen im zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren.
Da die Geräte nicht die technischen Anforderungen erfüllen, die zu den Wärmeüberträgern zu zählen sind, ist eine Neueinteilung zwingend erforderlich. Je nach Größe der Geräte sollten sie daher künftig den Sammelgruppen 4 und 5 für Groß- bzw. Kleingeräte zugeordnet werden.
An der Forderung gibt es jedoch Kritik, da ältere Geräte Stoffe aufweisen, die nur in Anlagen zur Verwertung von Wärmeüberträgern zu recyclen sind. Eine Änderung der Sammelgruppe würde zu einem erheblichen Mehraufwand führen.
Das Gesetzgebungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Sollte sich die Sammelgruppe doch noch ändern, erfahren Sie es hier bei uns. Bis dahin gilt: Boiler und Warmwasserspeicher gehören zu den Wärmeüberträgern und somit in Sammelgruppe 1.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Informationen aus dem Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) fehlen
Durch die novellierte Verpackungsgesetzgebung ergeben sich in Österreich weitreichende Änderungen ab dem 1. Januar 2023.
In bestimmten Fällen benötigen deutsche Unternehmen einen Bevollmächtigten für Verpackungen.
Ausländische Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher übergeben, müssenfür ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gebrachte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
Ähnliches gilt, wenn ein ausländisches Unternehmenohne Sitz in Österreich für seine österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen möchte. Dieses kann einen Bevollmächtigten bestellen.
Details aus dem Bundesministerium für Klimaschutz fehlen
Aktuell fehlt es allerdings an Informationen aus dem Bundesministerium für Klimaschutz. Dieses konnte bislang keine Frage zu konkreten, rechtlichen Ausgestaltungen der Novellen des AWG und der VVO vollumfänglich und abschließend beantworten.
Somit ist es derzeit nicht möglich, die detaillierten Ausgestaltungen und konkreten, praktischen Auswirkungen (z. B. Abgrenzungskriterien in Bezug auf Einwegkunststoffe bzw. Verpackungen/SUP) für Unternehmen zu erläutern.
In Frankreich sind drei neue EPR-Bereiche für Spielzeuge, Sportartikel sowie Heimwerker- & Gartenartikel eingeführt worden. Das bedeutet, dass Unternehmen, ähnlich wie bei der Lizenzierung von Haushaltsverpackungen, nun auch Spielzeuge, Sportartikel sowie Heimwerker- & Gartenartikel in Frankreich melden müssen.
Bei allen drei neuen Meldeverfahren sind ausländische Unternehmen im Fall von Direktvertrieb an die französischen Haushalte dazu verpflichtet, einem Herstellerzusammenschluss beizutreten. Zudem müssen sind sie für Rücknahme und Entsorgung der von ihnen auf den französischen Markt gebrachten Produkte verantwortlich.
Bei Lieferungen an französische Vertreiber oder Händler liegen die oben genannten Verpflichtungen bei den französischen Vertreibern und Händlern.
Zu den Spielzeugen gehören Produkte wie Gesellschaftsspiele, Spielgeräte für den Außenbereich oder Plüschtiere. Als Sport- und Freizeitartikel werden beispielsweise Fahrräder, Angelausrüstung oder Skier definiert. Unter die Heimwerker- & Gartenartikel fallen Produkte wie Werkzeugkoffer, Hochbeete oder Rasenmäher.
Ausgeschlossen sind Produkte, die bereits einem anderen Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich unterliegen oder deren Nutzung ausschließlich zu professionellen Zwecken erfolgt. So sind beispielsweise ein Spielzeugauto mit integrierter Elektronik dem Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) zuzuordnen.
Wenn Sie als Erstinverkehrbringer von PV-Modulen internationalen Handel betreiben, dann besteht die große Herausforderung für Sie darin, die gesetzlichen Vorschriften im Auge zu behalten. Neben den in Deutschland geltenden Regelungen gibt es international Unmengen an nationalen Gesetzen, welche es beim Import von Photovoltaik Modulen zu beachten gibt.
Wir möchten Ihnen diese Arbeit erleichtern und geben Ihnen einen Überblick darüber, von welchen gesetzlichen Regelungen Sie direkt betroffen sind, wie Sie diese umsetzen und wie Sie Strafen vermeiden können.
Sind Sie Hersteller/Händler von Photovoltaikmodulen? Dann sollten Sie dieses Webinar nicht verpassen!
In diesem Vortrag lernen Sie:
welche Regelungen in den Bereichen der WEEE Registrierung für PV-Module international gelten
welche Fristen Sie einzuhalten haben
Praxisbeispiele aus EU Ländern
und vieles mehr.
Datum: 13.10.2022
Tag: Donnerstag
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Dauer: ca. 30 Minuten
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