in unserem heutigen Rundbrief (18/2022) erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Pflichten für Online-Händler und Herstellern in Sachen PV-Module und in welchen Fällen eine WEEE Registrierung für Möbel notwendig ist.
Des Weiteren laden wir Sie herzlichst zu unserem Webinar "Produktrecycling made in France" ein. Unsere Expertin, Frau Fabienne Valambras, präsentiert Ihnen brandaktuelle Entwicklungen zur Produktverantwortung in Frankreich.
VerpackVO Österreich: Was Online-Händler ab 2023 beachten müssen
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
WEEE Regelung für Möbel
Wann Möbel unter das Elektrogesetz fallen
Möbel enthalten heutzutage oftmals elektronische Komponenten, bspw. in Form von elektrischen Lehnen oder LED-Beleuchtungen. Viele Hersteller wissen jedoch gar nicht, dass WEEE auch für Möbel mit elektrischen Komponenten gilt, und riskieren hohe Strafen.
Wir haben in diesem Artikel alles Wichtige zur WEEE-Richtlinie für Möbel sowie die Verpflichtungen für Hersteller und Händler zusammengetragen.
Frankreich: Herstellerverantwortung für Baustoffe und Möbel ab 2023
Frankreich bekommt im Jahr 2023 eine neue EPR für Baustoffe und Baumaterialien. Die dafür zuständigen Rücknahmesysteme sind in der vergangenen Woche vom Ministerium im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Die erweiterte Herstellerverantwortung wird in die 2 Hauptkategorien unterteilt.
Kategorie 1: nicht Inert Stoffe
Kategorie 2: Inert Stoffe.
Die 4 zugelassene Systeme sollen zukünftig in Binomen, bestehend aus beiden Kategorien, arbeiten.
Herstellerverantwortung für Möbel
Am 03. Juli 2022 wurde im Amtsblatt der französischen Regierung eine Erweiterung der EPR-Mobiliar bekannt gegeben. Nun liegt uns die offizielle Mitteilung des Rücknahmesystems vor:
Ab dem 01.01.2023 gehören fertige, abnehmbare Produkte, auf der Basis von natürlichen oder synthetischen Textilien sowie deren Zubehör, unabhängig vom Material und die, zur Dekoration und Gestaltung von Wänden, Böden und Fenster dienen, der EPR-Möbel an. Bei diesen Produkten handelt es sich in erster Linie um Teppiche, Teppichböden, Vorhänge & Gardinen, sowie deren Zubehör.
In den nächsten Wochen erhalten wir detaillierte Informationen seitens der Rücknahmesysteme. Alles Wichtige erfahren Sie in unserem Webinar am 17. November 2022.
Produktrecycling made in France - Pflichten für Hersteller & Händler
Regelmäßig zu Beginn eines neuen Kalenderjahres ändern sämtliche Länder Ihre Regelungen rund um die Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten von Produkten. Das französische Anti-Abfallgesetz (AGEC), im Februar 2020 in Kraft getreten, beinhaltet eine Fülle von Maßnahmen, welche Sie als Hersteller, Verkäufer und Händler beachten und umsetzen müssen. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt nach Dekreten, die sukzessive erlassen werden.
Seit dem 1.1.2022 sind viele Neuerungen in Kraft getreten. Damit Sie den Überblick behalten, welche aktuellen Regelungen für Sie wichtig sind, informieren wir Sie umfassend.
Sind Sie Hersteller/Händler und exportieren Waren nach Frankreich?
Dann sollten Sie dieses Webinar nicht verpassen!
In diesem Vortrag lernen Sie:
welche Neuerungen zur Kennzeichnungspflicht mit dem Triman Logo gelten
welche Verbote für die Kennzeichnung von Verpackungen in Kraft treten
welche Pflichtangaben Sie in Ihren Unterlagen angeben müssen
welche Fristen Sie einzuhalten haben
welche neuen registrierungspflichtigen Kategorien treten 2023 in Kraft
und vieles mehr.
Datum: 17.11.2022
Tag: Donnerstag
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Dauer: ca. 60 Minuten
Sie haben spezielle Fragen? Senden Sie uns diese vorab per Mail.
Recyclingquote für E-Zigaretten muss deutlich steigen
Hersteller und Händler von E-Zigaretten unterliegen denselben Verpflichtungen wie bei allen anderen Elektrogeräten.
E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten sind batteriebetriebene Elektrogeräte, die am Ende ihrer Lebensdauer richtig entsorgt werden müssen. Händler von E-Zigaretten sind in der Pflicht, zukünftig für eine Steigerung der Sammelquote zu sorgen.
Aktuell werden knapp 50 Prozent der Elektrozigaretten nicht korrekt entsorgt und recycelt. Besonders gravierend dabei ist die massive Verschwendung der verbauten Lithium-Ionen-Akkus.
E-Zigaretten müssen, wie jedes andere Elektro-Altgerät, richtig entsorgt und dem Recyclingkreislauf zugeführt werden. Somit sind Hersteller und Händler in der Pflicht, diese bei der Stiftung ear zu registrieren sowie allen weiteren Verpflichtungen im Zuge der erweiterten Herstellerverantwortung nachzukommen.
Sie sind unsicher, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie diese erfüllen? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Der Klimawandel schreitet voran und die Ressourcen des Planeten sind endlich. Seit einigen Jahren hat sich diese Erkenntnis massiv auf die Mobilität der Bevölkerung ausgewirkt.
Neue Techniken wie E-Scooter, Elektroautos, Pedelecs und vieles mehr, haben die Art der Fortbewegung verändert.
Sie als Händler von elektronischen Fortbewegungsmitteln sind in der Pflicht, den kompletten Lebenskreislauf Ihres Produkts zu betreuen. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie in unserem Blog.
Wir wissen um die umweltbezogenen Gesetze und helfen Ihnen dabei, diese nachweislich einzuhalten. Lassen Sie sich jetzt von uns zur EPR in der Elektromobilität beraten.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
VerpackVO Österreich: Was Online-Händler ab 2023 beachten müssen
Bereits in unserem Newsletter 16/22 berichteten wir über die im Januar 2023 in Kraft tretenden Änderungen der VerpackVO in Österreich.
Als wichtigster Punkt gilt nach wie vor die Bestellung eines Bevollmächtigten für ausländische Händler, die Verpackungen nach Österreich importieren.
Ergänzend dazu gelten ab dem 1. Januar 2023 weitere Verpflichtungen, welche zwingend einzuhalten sind, um Strafen zu vermeiden.
Kontrollmechanismen für Online-Marktplätze und im Fulfillment Dienstleister
Marktplatzbetreiber wie Amazon, Ebay & Co. sowie Fulfillment-Dienstleister müssen ihrer Kontrollpflicht nachkommen. Händler dürfen nur noch über diese Kanäle verkaufen, wenn sie die ordnungsgemäße Pflichterfüllung der VerpackVO nachweisen können. Werden diese Nachweise nicht erbracht, sind die Händler von den Marktplätzen auszuschließen und Fulfillment-Dienstleister dürfen keine Leistungen mehr für den betreffenden Händler erbringen.
Meldepflichten für Inverkehrbringer
Inverkehrbringer von wiederverwendbaren Verpackungen, Verkaufsverpackungen und für bestimmte Einwegkunststoffprodukte müssen bis zum 15.03. des Folgejahres einer Meldepflicht nachkommen.
Inverkehrbringer von gewerblichen Verpackungen sind zur Teilnahme an einem System verpflichtet.
Neue Regelungen bei Einwegkunststoffprodukten
Für Einwegkunststoffprodukte wie beispielsweise Feuchttücher, Tabakprodukte oder Fischereigeräte, die nach Österreich eingeführt werden, ist ab Januar 2023 ebenfalls die Benennung eines Bevollmächtigten verpflichtend. Zudem besteht ab diesem Zeitpunkt eine Pflicht zur Teilnahme an einem System.
Die VerpackVO bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Wir unterstützen Sie bei nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen, mit flexibel auf Ihre Produkte und Regionen zugeschnittenen Services, mit Fokus auf Verpackung, Batterien und Elektrogeräte.
Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Damit Sie auch zukünftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie mir gerne eine Mail mit Ihrer Meinung, Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen.