um die Kosten fĂŒr das Recycling auf die Verursacher umzulegen, werden weltweit immer mehr Produktkategorien mit einer erweiterten Herstellerverantwortung belegt.
Die heutige Ausgabe ist besonders relevant fĂŒr HĂ€ndler und Hersteller von Textilien. In Frankreich bereits Pflicht soll perspektivisch auch fĂŒr Deutschland und weitere EU Staaten eine EPR eingefĂŒhrt werden. Alles Wichtige dazu erfahren Sie in unserem Blog.
AuĂerdem geben wir einen ersten Ausblick auf das kommende Jahr. Wie in jedem Jahr Ă€ndert sich die Gesetzgebung zum Jahresanfang. Wir zeigen Ihnen, welche Ănderungen im Elektrogesetz und welche Pflichten zur Plastiksteuer in Spanien auf Sie zukommen.
Des Weiteren laden wir Sie herzlichst zu unserem Webinar "Italien: EPR-Regelungen fĂŒr (Online-) HĂ€ndler" ein. Unsere Expertin, Frau Melanie Zitzke, prĂ€sentiert Ihnen brandaktuelle Entwicklungen zur Produktverantwortung in Italien.
Jetzt wĂŒnschen wir viel SpaĂ beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen GrĂŒĂen Deutsche Recycling
EPR fĂŒr Textilien: Zukunft mit Verantwortung
Eine erweiterte Herstellerverantwortung soll die Textilbranche dazu animieren, wieder hochwertigere Kleidung zu produzieren und die Massenproduktion einzudÀmmen.
Diese EPR hĂ€tte jedoch zur Folge, dass weltweit viele neue gesetzliche Regelungen aufkommen, die es zu ĂŒberblicken gilt.
Wir informieren Sie ĂŒber alles Wichtige zu diesem Thema und sind gerne der Ansprechpartner bei Unklarheiten.
Das Elektrogesetz (ElektroG) wartet zum 1. Januar 2023 mit einigen Ănderungen auf, welche Hersteller und HĂ€ndler von Elektro- und ElektronikgerĂ€ten zu beachten haben.
Neu sind speziell PrĂŒfpflichten fĂŒr Online-MarktplĂ€tze und Fulfillment-Dienstleister â Ă€hnlich wie sie bereits im Verpackungsgesetz bestehen.
Hinzu kommen Anpassungen im Bereich der Kennzeichnungspflichten sowie Vorgaben zur Bestellung eines BevollmÀchtigten.
Ănderungen fĂŒr Marktplatzbetreiber und Fulfillment Dienstleister
Hersteller von Elektro- und ElektronikgerĂ€ten mĂŒssen rechtzeitig ihre Registrierungsnummer der Stiftung EAR auf den jeweiligen genutzten MarktplĂ€tzen und bei Fulfillment-Anbietern fĂŒr die entsprechenden GerĂ€te angeben.
Kennzeichnung von GerÀten im B2B-Bereich wird Pflicht
Bisher mĂŒssen ausschlieĂlich solche GerĂ€te mit dem Symbol der durchgestrichenen MĂŒlltonne gekennzeichnet werden, wenn diese in privaten Haushalten genutzt werden können. Das EU-Recht verlangt allerdings eine entsprechende Kennzeichnung aller GerĂ€te, also auch solcher aus dem B2B-Bereich.
Neue Regelungen fĂŒr BevollmĂ€chtigte
Neu ist auch, dass eine BevollmĂ€chtigung immer fĂŒr mindestens drei Monate erfolgen muss, um intransparenten Wechseln des BevollmĂ€chtigten entgegenzutreten. Vertritt ein BevollmĂ€chtigter mehr als 20 Hersteller, benötigt er ab dem 1. Januar 2023 auĂerdem eine Zulassung der Stiftung EAR.
AusfĂŒhrlichere Informationen erhalten Sie im nĂ€chsten Newsletter. In der Zwischenzeit beantworten Ihnen unsere Experten gerne Ihre Fragen.
Italien: Neues zu EPR Regelungen und Plastiksteuer fĂŒr Hersteller und (Online-) HĂ€ndler
Wie in Deutschland besteht fĂŒr Unternehmen auch in Italien die Herausforderung darin, die gesetzlichen Vorschriften zur EPR Regelung im Auge zu behalten.
Mit diesem Webinar möchten wir Ihnen einen Ăberblick darĂŒber verschaffen, von welchen gesetzlichen Lizenzierungs- und Kennzeichnungspflichten Sie in Italien direkt betroffen sind, wie Sie diese umsetzen und wie Sie Strafen vermeiden können.
Sind Sie Hersteller/HĂ€ndler und exportieren Waren nach Italien?
Dann sollten Sie dieses Webinar nicht verpassen!
In diesem Vortrag lernen Sie:
welche Regelungen in den Bereichen WEEE, Verpackung und Batterien gelten
welche weiteren Produktbereiche in Italien gesetzlich geregelt sind
welche Verbote fĂŒr die Kennzeichnung von Produkten gelten
welche Pflichtangaben Sie in Ihren Unterlagen angeben mĂŒssen
welche Fristen Sie einzuhalten haben
Neueste Informationen zur EinfĂŒhrung der Plastiksteuer in 2023
und vieles mehr.
Datum: 08.12.2022
Tag: Donnerstag
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Dauer: ca. 30 Minuten
Sie haben spezielle Fragen? Senden Sie uns diese vorab per Mail.
Ab dem 1. Januar 2023 droht HĂ€ndlern ein Verkaufsverbot, sofern sie der Registrierungspflicht nicht nachkommen.
Der Verkauf ĂŒber Online-MarktplĂ€tze wie Amazon oder eBay bietet seit Jahren Schlupflöcher fĂŒr HĂ€ndler, nicht verkehrsfĂ€higen Produkte mehr oder weniger folgenlos in Deutschland in Verkehr bringen zu können.
Diese fehlende Verantwortlichkeit ist ungut fĂŒr einen lauteren Wettbewerb, Verbraucherschutz und die Erreichung der gesteckten Umweltziele.
Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und reagiert. Wie wir bereits mehrfach berichteten, sind MarktplÀtze und Fulfillment Dienstleister zum Jahreswechsel dazu verpflichtet, die Registrierung der Unternehmen nachzuweisen.
Ăhnlich wie bei USt-IdNr. und LUCID-Nummer werden die MarktplĂ€tze zeitnah und konsequent handeln, um eigenen Sanktionen zu entgehen. Wer als HĂ€ndler von Elektro- und ElektronikgerĂ€ten nicht rechtzeitig bis zum 01.01.2023 seine WEEE-Nummer bzw. die WEEE-Nummern der von ihm vertriebenen GerĂ€te nachweist, wird vom Verkauf ausgeschlossen.
VerlÀngerung der Frist wird angestrebt
Es gibt gesetzgeberische Bestrebungen, das Fristende der Ăbergangsfrist um ein halbes Jahr zu verschieben, sodass die neue Pflicht nicht zum 01.01.2023, sondern erst zum 01.07.2023 greifen wĂŒrde. Aktuell rechnen wir mit dem 01.01.2023.
SelbstverstĂ€ndlich mĂŒssen HĂ€ndler, die Elektro- bzw. ElektronikgerĂ€te anbieten, bereits jetzt dafĂŒr sorgen, dass sie ausschlieĂlich GerĂ€te ordnungsgemÀà registrierter Hersteller anbieten.
Wer sich als HĂ€ndler nicht daran hĂ€lt, wird nach ElektroG selbst als Hersteller angesehen und verstöĂt gegen die Registrierungspflicht. Dies kann zum einen zu Abmahnungen und zum anderen zu teuren BuĂgeldverfahren fĂŒhren.
Durch die Energiewende rĂŒcken die Themen Solarenergie und erneuerbare Energien immer mehr in den Vordergrund.
Mit der Montage von PV Modulen fallen Pflichten fĂŒr Installateure an, die weit ĂŒber die eigentliche Installation der PV Anlagen hinausgehen.
Hierunter fallen unter anderem die PrĂŒfung der Standortvoraussetzungen, die regelmĂ€Ăige Wartung sowie die RĂŒcknahmepflicht fĂŒr PV Module.
Die Pflichten fĂŒr Installateure verfolgen dabei letztlich alle das gleiche Ziel: Die PV Anlage möglichst lange intakt zu halten und die Ressourcen bestmöglich auszuschöpfen!
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nÀchsten 24 Stunden beantworten.
Am 5. Juni 2019 verbot die EU mit der Richtlinie (EU) 2019/904 ĂŒber die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Single-Use Plastics Directive) die Verwendung von 10 Einwegkunststoffprodukten. Dazu gehören u. a. Einweggeschirr aus Plastik und aus âBioplastikâ, Trinkhalme oder EinwegbehĂ€lter aus Styropor.
Wir haben uns angesehen, wie Richtlinie in Spanien umgesetzt wurde.
Spanien besteuert ab 2023 Plastikverpackungen
Die Spanische Regierung hat eine neue Steuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoffen ab 2023 beschlossen. Das Gesetz war Anfang April 2022 im Staatsanzeiger veröffentlicht worden.
Zur Steuer auf âEinwegverpackungen aus Kunststoffâ gehören nicht wiederverwendbare KunststoffbehĂ€lter, Halbzeuge aus Kunststoff (z. B. Vorformlinge, thermoplastische Platten) zur Herstellung von Einweg-KunststoffbehĂ€ltern sowie Kunststoffprodukte, die das VerschlieĂen, den Handel oder die PrĂ€sentation der EinwegbehĂ€lter erleichtern sollen.
Recycelter Kunststoff aus dem mechanischen oder chemischen Recycling ist nicht steuerpflichtig. Steuerzahler können möglicherweise eine von einer akkreditierten Stelle ausgestellte Bescheinigung vorlegen, die die Menge und die Art des Recyclings des Produkts nachweist.
RĂŒcksicht auf auslĂ€ndische Unternehmen und vorgesehene Strafen
AuslÀndische Unternehmen sind verpflichtet, einen in Spanien ansÀssigen BevollmÀchtigten zu ernennen, der sie vor der Steuerverwaltung in Bezug auf ihre entsprechenden Steuerverpflichtungen vertritt. Diese Ernennung muss vor dem ersten Umsatz erfolgen.
Die Vertretungsperson ist zudem verpflichtet, sich vor dem ersten Umsatz in das Territorialregister der Sondersteuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoff einzutragen.
Als Steuervergehen gilt unter anderem das VersÀumnis der Eintragung in das Territorialregister, die Nichternennung eines BevollmÀchtigten durch im Ausland ansÀssige Steuerpflichtige, sowie falsche oder unrichtige Mengenangaben des nicht wiederverwertbaren Kunststoffs.
Steuerpflichtige, die nicht in Spanien angesiedelt sind, mĂŒssen einen "taxpayer representative" stellen
Die Vergehen sollen mit BuĂgeldern bis zu 1.000 ⏠geahndet werden, die sich bei Wiederholungen um 25 % erhöhen können.
Sie exportieren nach Spanien? Dann helfen wir Ihnen gerne!
Sofern Sie Waren nach Spanien exportieren, benötigen Sie einen BevollmĂ€chtigten, der sich um Ihre Belange in Spanien kĂŒmmert.
Wir unterstĂŒtzen Sie bei der Umsetzung der nationalen Recycling-Gesetzgebungen in Spanien, mit flexibel auf Ihre Produkte zugeschnittenen Services.
Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin.
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