Im Rundbrief 2/22 erfahren Sie, welche Pflichten Ihrem Unternehmen im Hinblick auf das Einwegkunststofffondsgesetz zukommen
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Sehr geehrte Damen und Herren ,

wir begrüßen Sie herzlich zu unserem Rundbrief 2/2023.
Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance. 


Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung. 

Die heutigen Themen im Überblick

  1. Einwegkunststoffhersteller aufgepasst: Der Einwegkunststofffonds ist da!
  2. Neue Verpflichtungen für Hersteller im ungarischen EPR-System
  3. Die Zeit läuft ab: WEEE-Nummern müssen bald auf Marktplätzen hinterlegt werden
  4. Türkische WEEE-Verordnung: Neue Regulierungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte

Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!

 

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Recycling

Einwegkunststoffhersteller aufgepasst: Der Einwegkunststofffonds ist da!

Wer ist vom Einwegkunststofffonds betroffen?

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelungen für Hersteller und Erstinverkehrbringer von Einwegkunststoffprodukten in Deutschland in Kraft. Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet diese Unternehmen, eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zu zahlen. Dieser Fonds wird vom Umweltbundesamt (UBA) verwaltet und über die digitale Plattform DIVID abgewickelt.

Ein Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums

Die Hauptaufgabe des Einwegkunststofffonds besteht darin, die Kosten für die Entsorgung von Einwegkunststoffabfällen in Straßen und Parks zu decken. Die Hersteller und Erstinverkehrbringer müssen entsprechend der Art und Menge ihrer Produkte eine Abgabe leisten. Die eingezahlten Gelder werden dann an Städte, Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Organisationen ausgeschüttet, die für die Abfallentsorgung zuständig sind.

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Die Rolle des Umweltbundesamtes 

Das Umweltbundesamt spielt eine zentrale Rolle bei der Verwaltung des Einwegkunststofffonds. Das UBA legt ab dem Jahr 2025 die Höhe der Abgaben für einzelne Hersteller fest und sorgt für die gerechte Verteilung der Mittel an die entsprechenden Organisationen.

Ist Ihr Unternehmen bereit für den Einwegkunststofffonds?

Wenn Sie Hersteller oder Erstinverkehrbringer von Einwegkunststoffprodukten in Deutschland sind, fällt Ihr Unternehmen unter das Einwegkunststofffondsgesetz und muss sich beim Umweltbundesamt registrieren lassen.

 

Brauchen Sie Unterstützung bei der rechtssicheren Aufstellung Ihres Unternehmens im Hinblick auf den Einwegkunststofffonds? Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.

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Neue Verpflichtungen für Hersteller im ungarischen EPR-System

Ab dem 1. Juli 2023 treten umfassende Änderungen im ungarischen EPR-System in Kraft. Diese erweitern die Verantwortung der Hersteller für umweltrelevante Produkte und betreffen alle Erstinverkehrbringer und Hersteller von Produkten, die unter das EPR-System fallen.

 

Das EPR-System arbeitet parallel zur bestehenden Umweltproduktgebühr, die an die ungarischen Steuerbehörden entrichtet wird. Eine neue Verordnung (80/2023) der ungarischen Regierung legt das EPR-Setup und die Regeln für verschiedene Produktbereiche fest.

Welche Produkte sind betroffen?

Das EPR-System erstreckt sich auf Erstinverkehrbringer u.a. von elektrischen und elektronischen Geräten, Batterien, Verpackungen, Einweg- und anderen Kunststoffprodukten, Fahrzeugen, Reifen, Büropapier, Werbepapier, Speiseöl und -fett, Textilprodukten und Holzmöbeln.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Unternehmen, die betroffene Produkte herstellen oder importieren, müssen bis zum 31. Mai 2023 zwei Registrierungen abschließen:

  • Registrierung bei einem Abfallentsorgungs- und Behandlungskonzessionsunternehmen namens MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.
  • Registrierung auf der elektronischen Plattform der Nationalen Abfallwirtschaftsbehörde OKIRkapu.
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Es ist wichtig, dass Unternehmen die neuen Verpflichtungen im ungarischen EPR-System verstehen und rechtzeitig handeln, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Aber keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.

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Ihr direkter Kontakt zu uns

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  • Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?

  • Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.

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Die Zeit läuft ab: WEEE-Nummern müssen bald auf Marktplätzen hinterlegt werden

Bis zum 01.07.2023 müssen WEEE-Nummern für Angebote von Elektro- und Elektronikgeräten auf Online-Marktplätze hinterlegt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihre Angebote ausgesetzt werden.

 

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind die Betreiber von elektronischen Marktplätzen dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Hersteller ordnungsgemäß registriert sind.

WEEE-Nummern müssen bald auf Marktplätzen hinterlegt werden

Handlungsbedarf für Hersteller: Hinterlegung von WEEE-Nummern

Falls Sie als Hersteller bereits eine WEEE-Nummer von der Stiftung EAR erhalten haben, ist es jetzt wichtig, die Marktplätze zu identifizieren, auf denen Sie Ihre Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, und dort die entsprechende WEEE-Nummer hinterlegen.

Noch keine WEEE-Nummer? Beantragen Sie sie jetzt!

Um negative Auswirkungen wie Sperrungen Ihrer Verkaufsangebote zu vermeiden, sollten Sie umgehend Ihre WEEE-Nummer beantragen. Handeln Sie jetzt, um den Anforderungen gerecht zu werden und Ihr Geschäft reibungslos fortzuführen.

➤ WEEE Nummer beantragen

Türkische WEEE-Verordnung: Neue Regulierungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte

Die Türkei hat kürzlich eine neue Verordnung für Elektro- und Elektronikaltgeräte veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Verordnung richtet sich nach den EU-Regelungen und basiert auf der offenen Anwendungsbereich der EU-WEEE-Richtlinie. Elektro- und Elektronikgeräte werden in sechs Kategorien eingeteilt, die denen der EU-WEEE-Richtlinie entsprechen.

Registrierungs- und Meldepflichten: Was Hersteller beachten müssen
Die neuen Regulierungen bringen auch Verpflichtungen für Hersteller und Inverkehrbringer mit sich. Sie müssen sich registrieren und Mengenmeldungen abgeben. Ausländische Direktvertreiber müssen einen Bevollmächtigten benennen. Die Teilnahme an Sammelsystemen sowie die Zahlung von Entsorgungsgebühren sind obligatorisch und erfordern Meldungen an Behörden und Sammelsysteme.

Die Sammelsysteme in der Türkei sind in verschiedene Kategorien unterteilt und Hersteller können sich nicht für alle Kategorien bei einem einzigen System entpflichten. Es gibt Abweichungen von den EU-Regelungen, insbesondere bei der Meldung von eingebauten Batterien als Teil des Gerätegewichts.

E-Waste

Die unterschiedlichen Bezeichnungen der WEEE-Kategorien in den Sammelsystemen führen zu einer komplexeren Datenverwaltung für Hersteller. 

Profitieren Sie von Expertenwissen: Sorgenfreier Export in die Türkei mit maßgeschneiderter Beratung

Obwohl die Grundstruktur der türkischen WEEE-Verordnung den EU-Regelungen ähnelt, gibt es spezifische Anforderungen und Umsetzungen vor Ort. Betroffene Hersteller müssen daher die nationalen Vorschriften verstehen und sicherstellen, dass sie konform sind.


Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie nach Türkei exportieren und unsicher sind, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie diese erfüllen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.

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Feedback

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Barbara Coglitore

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