wir begrüßen Sie herzlich zu unserem Rundbrief 4/2023. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ab dem 1. Juli 2023 treten umfassende Änderungen im ungarischen EPR-System in Kraft.
Diese betreffen alle Erstinverkehrbringer und Hersteller von Produkten, die unter das EPR-System fallen.
Die betroffenen Produkte sind unter anderem elektrische und elektronische Geräte, Batterien, Verpackungen, Einweg- und andere Kunststoffprodukte, Fahrzeuge, Reifen, Büropapier, Werbepapier, Speiseöl und -fett, Textilprodukte und Holzmöbel.
Deutschland - WEEE-Nummern müssen auf Marktplätzen hinterlegt werden
Bis zum 1. Juli 2023 müssen WEEE-Nummern für Angebote von Elektro- und Elektronikgeräten auf Online-Marktplätze hinterlegt werden.
Um negative Auswirkungen wie Sperrungen Ihrer Verkaufsangebote zu vermeiden, sollten Sie umgehend Ihre WEEE-Nummer beantragen.
Neue EPR für Textilien in den Niederlanden
Ab dem 1. Juli 2023 müssen Hersteller und Erstinverkehrbringer von Textilprodukten in den Niederlanden Veränderungen umsetzen.
Die betroffenen Produkte sind unter anderem Kleidung für Verbraucher, Berufskleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Haushaltstextilien (wie Handtücher und Geschirrtücher), zurückgesendete Produkte (die jedoch in den Handel gebracht wurden).
Um den Anforderungen der Textil-EPR gerecht zu werden, müssen alle betroffenen Unternehmen in einem gesetzlich anerkannten EPR-System registriert sein, das die Einhaltung der EPR-Pflichten überwacht.
Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen
Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen rechtzeitig handeln, um konform zu bleiben. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
Jetzt ist es offiziell: Die EU-Batterieverordnung wurde verabschiedet. Am 14.06.2023 erhielt das Vorhaben 587 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.
Wichtige Maßnahmen gemäß der Verordnung für Sie im Überblick
Verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh.
Einfache Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien durch Verbraucher.
Einführung eines digitalen Batteriepasses für bestimmte Batterietypen.
Sorgfaltspflichtstrategie für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer KMU.
Verschärfte Sammelziele für Batterieabfälle.
Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien.
Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Batterie- und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien
Wann tritt die EU-Batterieverordnung in Kraft?
Die Verordnung wurde zwar verabschiedet, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Dies wird geschehen, sobald der Rat den Text förmlich billigt.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die neue EU-Batterieverordnung betrifft Hersteller, Exporteure, Importeure und Händler von Batterien auf dem EU-Markt. Verstöße können Geldbußen und den Ausschluss von Produkten zur Folge haben.
Es ist wichtig für Ihr Unternehmen, sich jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung rund um die EU-Batterieverordnung 2023 benötigen. Klicken Sie jetzt auf den untenstehenden Button, um eine kostenlose Anfrage zu stellen.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Konsultationsverfahren für den Mindeststandard recyclinggerechtes Design von Verpackungen 2023 gestartet
Der Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Bewertung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen wird für die Ausgabe 2023 überarbeitet. Die aktualisierte Version zielt darauf ab, sicherzustellen, dass nur tatsächlich recycelbare Verpackungen als recyclingfähig eingestuft werden.
Auswirkungen für betroffene Unternehmen
Das Konsultationsverfahren für den Mindeststandard recyclinggerechtes Design der Ausgabe 2023 läuft vom 5. Juni bis zum 14. Juli 2023. Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder verwenden, sind betroffen und haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen schriftlich zum Entwurf abzugeben.
Die Stellungnahmen können der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) auf dem Postweg oder vorzugsweise elektronisch unter konsultationsverfahren@verpackungsregister.org übermittelt werden.
Nach Abschluss des Verfahrens wird der Standard überarbeitet und am 1. September 2023 veröffentlicht.
Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen, um die Recyclingfähigkeit ihrer Produkte gemäß den aktuellen Richtlinien sicherzustellen. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
EINLADUNG: Webinar zur neuen EU-Batterieverordnung
Unser Experte Stephan Mroczek und Dirk Hermans, CEO & Founder von ESG Explorer AG, bieten Ihnen am Donnerstag, 13. Juli 2023 von 10:30 - 11:30 Uhr wertvolle Einblicke in Ihre Verpflichtungen als Hersteller und Händler von Batterien. Erfahren Sie, wie Sie diese Anforderungen erfolgreich erfüllen können und sich rechtlich absichern. Melden Sie sich jetzt an, um von ihrem Fachwissen zu profitieren!
Sie haben spezielle Fragen? Senden Sie uns diese vorab per Mail
Wir beantworten jede Frage!
In diesem Vortrag lernen Sie:
Warum und inwiefern die EPR Regelung Sie betrifft
Welche neuen Regelungen und Änderungen zu erwarten sind, wie z.B. der Digitale Batteriepass
Wie Sie Ihre Pflichten rechtssicher und effizient erfüllen können
Feedback
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