Im Rundbrief 5/23 erfahren Sie alles über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Grünen Punkt in Frankreich.
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Sehr geehrte Damen und Herren ,

wir begrüßen Sie herzlich zu unserem Rundbrief 5/2023.
Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance. 

Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Die heutigen Themen im Überblick

  1. Urteil zugunsten des Grünen Punkts in Frankreich
  2. Machen Sie mit! Ihre Stimme zählt bei der Bewertung der WEEE-Richtlinie
  3. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Finnland: Neue Verpackungsregelung
  4. Die EU-Verpackungsrichtlinie wird zu einer Verordnung
  5. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Niederlande: Alle Infos auf einen Blick
  6. EPR für Verpackungen in Großbritannien: Was kleine Unternehmen wissen müssen
  7. EINLADUNG: Webinar zur aktuellen EPR-Verpflichtung in den Niederlanden

Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!

 

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Recycling

Urteil zugunsten des Grünen Punkts in Frankreich

Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d'État, hat in einer Klage von Grünem Punkt und PRO Europe entschieden und den Erlass des französischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2020 für nichtig erklärt. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Verwendung des Finanzierungszeichens "Der Grüne Punkt" auf Verpackungen in Frankreich.

Justiz

Hintergrund und Streit um den Grünen Punkt

In Frankreich wurde eine Regelung im Umweltgesetzbuch eingeführt, die besagt, dass Etiketten und Kennzeichnungen, die zu Verwirrung bei der Mülltrennung führen könnten, mit Strafen belegt werden können. Die Grüne Punkt und PRO Europe reichten eine Klage ein, um gegen zwei Ministerialerlasse vorzugehen, die bestimmte Kennzeichnungen, insbesondere den "Grünen Punkt", betrafen.

Die Auswirkungen der Entscheidung auf betroffene Unternehmen

Mit der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts wird der Erlass des Umweltministeriums bezüglich des Grünen Punkts für nichtig erklärt. Als Hauptbegründung wurde angeführt, dass die französischen Behörden ihrer Mitteilungspflicht gegenüber der Europäischen Kommission nicht ausreichend nachgekommen sind.

 

Unternehmen können somit in Frankreich weiterhin das Finanzierungszeichen "Der Grüne Punkt" auf ihren Verpackungen anbringen, ohne Strafen befürchten zu müssen.

Es bleibt jedoch unklar, ob die Angelegenheit hier endgültig abgeschlossen ist. Möglicherweise könnte die französische Regierung als nächsten Schritt der Europäischen Kommission erneut ein (dieses Mal korrektes) Rechtsetzungsverfahren vorlegen. Zusätzlich steht die neue EU-Verpackungsverordnung bereits in Aussicht, die nationale Alleingänge bei der Verpackungskennzeichnung beenden soll. Wir werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Ist Ihr Unternehmen Inverkehrbringer von Verpackungen in Frankreich und Sie sind sich nicht sicher, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie diese einhalten? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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Machen Sie mit! Ihre Stimme zählt bei der Bewertung der WEEE-Richtlinie

Die EU-Kommission hat die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) zur Überprüfung gestellt und bittet Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengruppen um ihr Feedback bis zum 22. September 2023.

Öffentliche Konsultation_crop

Dabei geht es um die Identifizierung von Geräten mit kritischen Rohstoffen und bestehenden Recyclingpraktiken. Die Rückmeldungen sind entscheidend, um mögliche Lücken bei der Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie aufzudecken. Je nach Ergebnis dieser Bewertung könnte die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie in Betracht ziehen. 

Sie können ihr Feedback online bis zum 22. September 2023 einreichen. 

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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.

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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Finnland: Neue Verpackungsregelung

In diesem Blogbeitrag informieren wir Sie über die neuesten Entwicklungen der EPR in Finnland.

Wir erklären Ihnen die wesentlichen Aspekte der Verpackungs-EPR in Finnland und wie wir von der Deutsche Recycling GmbH Sie unterstützen können.

EPR Finnland
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Die EU-Verpackungsrichtlinie wird zu einer Verordnung

Die EU-Verpackungsrichtlinie entwickelt sich zur neuen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Packaging & Packaging Waste Regulation) weiter. Die PPWR legt konkrete Ziele fest, um Verpackungsabfälle zu reduzieren und recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Unternehmen müssen verstärkt recycelten Kunststoff (PCR) in ihre Verpackungen integrieren. Die "Öko-Modulation" von EPR-Systemen belohnt nachhaltigere Verpackungen.

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Zeitpläne und Vorschriften für die Umsetzung

Bei einer Verabschiedung der neuen Verordnung müssen ab 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein und ab 2035 müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Verpackungen im großen Maßstab recycelt werden. Es gibt auch zeitliche Vorziehungen für die "Öko-Modulation" von EPR-Systemen.

 

Der Zeitplan für das PPWR ist bereits im Gange. Im November 2022 wurde der Vorschlag als offizieller Entwurf eines Rechtsakts veröffentlicht und wird derzeit von den Mitgesetzgebern der EU, dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU, erörtert und analysiert. Eine endgültige Fassung des angenommenen Textes wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 vorliegen. Dies bedeutet, dass die PPWR ab 2025 zur Anwendung kommen könnte.

Auswirkungen des PPWR auf Unternehmen

Die PPWR hat Auswirkungen auf Unternehmen bezüglich des Designs und der Nutzung ihrer Verpackungen. Recyclingfähigkeit und der Einsatz von recyceltem Material werden verstärkt gefordert. Unternehmen sollten sich auf die Umstellung vorbereiten, um den Anforderungen gerecht zu werden.


Wenn Ihr Unternehmen Hersteller oder Inverkehrbringer von Verpackungen in Europa ist und Sie unsicher über die geltenden Verpackungsvorschriften in den einzelnen Ländern sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Niederlande: Alle Infos auf einen Blick

Im vorliegenden Blogbeitrag gehen wir im Detail darauf ein, welche Verpflichtungen aus den verschiedenen EPRs in den Niederlanden für Unternehmen resultieren. 

EPR Niederlande

Dabei nehmen wir Bezug auf die EPRs in den Bereichen Verpackungen, Elektro und Elektronik, Batterien sowie Verpackungen.

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EPR für Verpackungen in Großbritannien: Was kleine Unternehmen wissen müssen

In Großbritannien waren bisher Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen £ von der Verordnung über Verpackungsabfälle betroffen.

Mit dem Inkrafttreten der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen am 1. Januar 2023 hat sich jedoch dieser Grenzwert geändert.

Was hat sich geändert?

Great Britain

Ab dem 1. Januar 2024 sind auch kleine Unternehmen, die Verpackungen auf dem britischen Markt in Verkehr bringen und bisher von der Registrierungspflicht befreit waren, zur Registrierung verpflichtet und von der neuen Regelung erfasst.

Mit dem Inkrafttreten der erweiterten Herstellerhaftung für Verpackungen am 1. Januar 2023 wurde ein neuer Grenzwert festgelegt, ab dem ein Unternehmen seine Verpackungsaktivitäten bei den Regulierungsbehörden registrieren muss. 

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million £, die im letzten Jahr mindestens 25 Tonnen Verpackungen auf den britischen Markt geliefert haben, müssen sich registrieren lassen und die Mengen angeben.

EPR-Verpflichtungen in Großbritannien? Unsere Experten  stehen Ihnen zur Seite

Diese Änderungen könnten Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Wenn Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von mindestens 1 Million £ erzielt und Verpackungen auf dem britischen Markt vertreibt, müssen Sie sich auf neue Verpflichtungen vorbereiten, die ab dem 1. Januar 2024 für Sie gelten werden. Es ist möglicherweise erforderlich, Ihre internen Prozesse zu überprüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass Sie die neuen Anforderungen erfüllen können. Aber machen Sie sich keine Sorgen, wir stehen Ihnen zur Seite. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.

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EINLADUNG: Webinar zur aktuellen EPR-Verpflichtung in den Niederlanden

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Unser Experte Jascha Werner, bieten Ihnen am Donnerstag, 10. August 2023 um 10:30 Uhr wertvolle Einblicke in die aktuellen EPR-Verpflichtungen und wie Sie erfolgreich und rechtsicher in der Niederlanden expandieren können. Melden Sie sich jetzt an, um von seinem Fachwissen zu profitieren!

Sie haben spezielle Fragen? Senden Sie uns diese vorab per Mail

Wir beantworten jede Frage!

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Barbara Coglitore

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